DGAP-HV: JENOPTIK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
JENOPTIK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.06.2013 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
24.04.2013 / 15:11
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JENOPTIK Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE0006229107 -
- WKN 622910 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, dem 4. Juni 2013, 11.00 Uhr,
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben nachstehend
die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen bekannt:
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der
Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts
des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5
Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für
das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen liegen ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Einladung im Bundesanzeiger in unseren
Geschäftsräumen (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf unserer
Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren
-> Hauptversammlung einsehbar. Abschriften der vorgenannten
Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich
zugesandt. Die Unterlagen werden auch während der
Hauptversammlung am 4. Juni 2013 zugänglich sein und mündlich
erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den Konzern- und Jahresabschluss bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz
1 AktG festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von Euro 22.661.857,90 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,18
je dividendenberechtigter Stückaktie
bei 57.238.115 dividendenberechtigten Stückaktien Euro 10.302.860,70
Gewinnvortrag auf neue Rechnung Euro 12.358.997,20
Für den Fall, dass sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändert, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer
Dividende von Euro 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet.
Die Dividende wird voraussichtlich am 5. Juni 2013 gezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 31.
Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31.
Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2013 zu wählen.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die
inhaltsgleiche Empfehlung des Prüfungsausschusses.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen
Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, die Aufhebung des bedingten
Kapitals 2009 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
2013 nebst Satzungsänderung
Die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu
Euro 150.000.000,00 läuft zum 20. Mai 2014 und damit
voraussichtlich vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
aus. Um für die Gesellschaft auch künftig diese
Handlungsoption der Unternehmensfinanzierung und
Kapitalbeschaffung aufrechtzuerhalten, soll unter Aufhebung
der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten
Kapitals 2009 frühzeitig eine neue Ermächtigung und zur
Bedienung der Options- und/oder Wandlungsrechte ein neues
bedingtes Kapital 2013 beschlossen werden. Die neue
Ermächtigung und das neue bedingte Kapital 2013 sollen in
ihrer Struktur im Wesentlichen den bisherigen Vorgaben
entsprechen; der Umfang der Ermächtigung soll moderat erhöht
werden. Die Gesellschaft wird unter der vorgeschlagenen neuen
Ermächtigung in Summe Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von maximal
Euro 180.000.000,00 (bisher Euro 150.000.000,00) ausgeben
können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur
Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
Die von der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 zu
Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung des Vorstands
zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
wird mit Wirkung für die Zukunft ab Eintragung der unter Lit.
c vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister
aufgehoben.
b. Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen
(1) Umfang, Laufzeit, Emittent
Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung der unter Lit. c
vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni
2018 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-
und/oder Wandelschuldverschreibungen (im Folgenden
'Optionsschuldverschreibungen' bzw.
'Wandelschuldverschreibungen', gemeinsam
'Schuldverschreibungen' genannt) im Gesamtnennbetrag von bis
zu Euro 180.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn
Jahren ab Ausgabe zu begeben.
Die Emissionen der Schuldverschreibungen können jeweils in
untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen
eingeteilt werden.
Insgesamt dürfen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu
11.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen rechnerischen Betrag des
Grundkapitals von bis zu Euro 28.600.000,00 nach näherer
Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen
('Anleihebedingungen') gewährt werden.
Die Schuldverschreibungen können in Euro oder im
entsprechenden Gegenwert in einer anderen gesetzlichen Währung
eines OECD-Landes begeben werden.
Die Schuldverschreibungen können auch durch in- oder
ausländische Kapitalgesellschaften begeben werden, an denen
die JENOPTIK AG (im Folgenden 'Gesellschaft') unmittelbar oder
mittelbar mehrheitlich beteiligt ist ('nachgeordnete
Konzernunternehmen'); in diesem Fall ist der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhabern
solcher Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte
auf Aktien der JENOPTIK AG zu gewähren und für solche
nachgeordneten Konzernunternehmen eine marktübliche Garantie
für die jeweilige Schuldverschreibung zu übernehmen.
(2) Wandelschuldverschreibungen
Bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die
Inhaber das Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach
näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der
Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich
aus der Division des Nennbetrages einer Anleihe durch den
festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der
Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der
Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages
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