Köln (ots) - 28. April: Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Neue Sicherheitszeichen in Unternehmen / Umsetzung der Arbeitsstättenregel A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
Sicherheit geht alle etwas an. Deshalb regelt seit März 2013 ein einheitlicher Standard die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten in der Europäischen Union neu. Betroffen sind die Gestaltung für Rettungs- und Fluchtpläne ebenso wie die Leucht- und Schallzeichen. Warn- und Verbotsschilder, Rettungs- und Brandschutzzeichen dürfen nach der neuen Verordnung keinen Text mehr beinhalten. Der Vorteil der Piktogramme: Die Bilder sind eindeutig und ohne Sprachkenntnisse für jeden verständlich - egal ob auf dem Flughafen in München, bei Harrods in London oder in einer Werkshalle in Madrid.
"Wichtig ist für alle Arbeitgeber: Die Regelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Dabei gibt es weder Ausnahmen noch Bestandsschutz. Die einzige Möglichkeit, eine alte Beschilderung weiterzuführen, ist die Überprüfung der gegebenen Sicherheit im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung", sagt Michael Jörn, Brandschutzexperte bei TÜV Rheinland. Wählen Unternehmen die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, ist dies zu dokumentieren. Setzen Arbeitgeber die Regelung nicht um, gehen sie das Risiko ein, im Schadensfall strafrechtlich belangt zu werden. Auch die Unfall- oder Haftpflichtversicherung kann sie für geleistete Zahlungen in Regress nehmen.
"Ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung: Die neue Regelung schließt die Durchmischung der alten und der neuen Beschilderung grundsätzlich aus", so Jörn. Die Sicherheitszeichen müssen als Schilder, Aufkleber oder aufgemalt und dauerhaft in geeigneter Höhe angebracht werden. Auch muss für eine entsprechende Beleuchtung gesorgt oder lange nachleuchtende Materialien verwendet werden. Die Mitarbeiter werden im Rahmen der jährlichen Unterweisung über die Veränderungen informiert. "Im Notfall zählt jede Sekunde. Daher hat bei Warn- und Sicherheitszeichen eindeutiges Erkennen und Verstehen der Zeichen in jeder Situation oberste Priorität. Nur dann ist schnelles und sicheres Handeln möglich", erklärt Michael Jörn.
Originaltext: TÜV Rheinland AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255 Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Sicherheit geht alle etwas an. Deshalb regelt seit März 2013 ein einheitlicher Standard die Sicherheitskennzeichnung an Arbeitsstätten in der Europäischen Union neu. Betroffen sind die Gestaltung für Rettungs- und Fluchtpläne ebenso wie die Leucht- und Schallzeichen. Warn- und Verbotsschilder, Rettungs- und Brandschutzzeichen dürfen nach der neuen Verordnung keinen Text mehr beinhalten. Der Vorteil der Piktogramme: Die Bilder sind eindeutig und ohne Sprachkenntnisse für jeden verständlich - egal ob auf dem Flughafen in München, bei Harrods in London oder in einer Werkshalle in Madrid.
"Wichtig ist für alle Arbeitgeber: Die Regelung gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Dabei gibt es weder Ausnahmen noch Bestandsschutz. Die einzige Möglichkeit, eine alte Beschilderung weiterzuführen, ist die Überprüfung der gegebenen Sicherheit im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung", sagt Michael Jörn, Brandschutzexperte bei TÜV Rheinland. Wählen Unternehmen die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, ist dies zu dokumentieren. Setzen Arbeitgeber die Regelung nicht um, gehen sie das Risiko ein, im Schadensfall strafrechtlich belangt zu werden. Auch die Unfall- oder Haftpflichtversicherung kann sie für geleistete Zahlungen in Regress nehmen.
"Ein wichtiger Punkt bei der Umsetzung: Die neue Regelung schließt die Durchmischung der alten und der neuen Beschilderung grundsätzlich aus", so Jörn. Die Sicherheitszeichen müssen als Schilder, Aufkleber oder aufgemalt und dauerhaft in geeigneter Höhe angebracht werden. Auch muss für eine entsprechende Beleuchtung gesorgt oder lange nachleuchtende Materialien verwendet werden. Die Mitarbeiter werden im Rahmen der jährlichen Unterweisung über die Veränderungen informiert. "Im Notfall zählt jede Sekunde. Daher hat bei Warn- und Sicherheitszeichen eindeutiges Erkennen und Verstehen der Zeichen in jeder Situation oberste Priorität. Nur dann ist schnelles und sicheres Handeln möglich", erklärt Michael Jörn.
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