DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in 28215 Bremen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2013 / 15:07
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Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Oldenburg
- Wertpapierkennnummer 808 600 -
ISIN DE0008086000
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Oldenburgische Landesbank AG
ein, die am
Mittwoch, 5. Juni 2013, um 10:00 Uhr,
in der Messe Bremen, Halle 7 (Eingang Bürgerweide),
Findorffstraße 101, 28215 Bremen,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den
Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden
Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 und §
289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden
zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe
von EUR 43.062.074,81 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 auf EUR
jede der 23.257.143 Stückaktien 5.814.285,75
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR
37.247.789,06
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni
2013 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 9 der Satzung aus sechs
von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 11.
März 2013 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der am 5. Juni 2013 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Die Vertreter der Anteilseigner sind von der zum 5. Juni 2013
einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Dabei ist die
Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die
nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 11. Dezember 2012 für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der zum 5.
Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt.
a) Dr. Werner Brinker, Rastede,
Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft,
b) Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg,
Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der
LMU München,
c) Andree Moschner, Bad Nauheim,
Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und
Vorstandsvorsitzender der Allianz Beratungs- und
Vertriebs-AG,
d) Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster,
Professorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster,
e) Rainer Schwarz, München,
Aufsichtsratsmitglied der Oldenburgische Landesbank AG,
f) Carl-Ulfert Stegmann, Norden,
Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
Herrn Dr. Peter Hemeling, Krailling,
Chefsyndikus der Allianz SE,
als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für die oben unter lit.
a) bis f) genannten Vertreter der Anteilseigner zu wählen.
Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vor Ablauf der
regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht
vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit
des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet
mit dem Schluss der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger
für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird,
spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit
des Letzteren abgelaufen wäre. Scheidet das in den
Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied vorzeitig wieder aus,
so nimmt es seine Stellung als Ersatzmitglied wieder ein.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Andree Moschner als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
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Weitere Angaben und Hinweise
Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat):
Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Dr. Werner Brinker, Rastede,
Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 30.03.1952
Geburtsort Lingen
Ausbildung:
- Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen
Universität Braunschweig
- Promotion im Bereich Bauingenieurwesen
Beruflicher Werdegang:
1978 - EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - verschiedene Tätigkeiten,
1993: u.a. im Bereich Gasbeschaffung/-speicherung
1993 - Preußische Elektrizitäts AG, Hannover - Leiter
1996: Absatzwirtschaft
seit EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - Vorstandsmitglied, seit
1996: 1998 Vorstandsvorsitzender
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- EWE Vertrieb GmbH, Oldenburg (Vorsitzender,
Konzernmandat)
- EWE Tel GmbH, Oldenburg (Vorsitzender,
Konzernmandat)
- Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
- swb AG, Bremen (Vorsitzender, Konzernmandat)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
- EWE Turkey Holding A.S., Istanbul (Konzernmandat)
Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg,
Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der LMU
München
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 17.05.1957
Geburtsort Bremen
Ausbildung:
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bremer Bank,
Niederlassung der Dresdner Bank AG
- Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der
Technischen Hochschule Darmstadt
- Promotion zum Dr. rer. pol.
- Program for Management Development (PMD) an der
Harvard Business School
Beruflicher Werdegang:
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April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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