DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in 28215 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in 28215 Bremen mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2013 / 15:07
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Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Oldenburg
- Wertpapierkennnummer 808 600 -
ISIN DE0008086000
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Oldenburgische Landesbank AG
ein, die am
Mittwoch, 5. Juni 2013, um 10:00 Uhr,
in der Messe Bremen, Halle 7 (Eingang Bürgerweide),
Findorffstraße 101, 28215 Bremen,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der
Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den
Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden
Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 und §
289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen sind im Internet unter
www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden
zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres-
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe
von EUR 43.062.074,81 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 auf EUR
jede der 23.257.143 Stückaktien 5.814.285,75
- Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen EUR
37.247.789,06
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni
2013 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 9 der Satzung aus sechs
von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu
wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 11.
März 2013 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der am 5. Juni 2013 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung gewählt.
Die Vertreter der Anteilseigner sind von der zum 5. Juni 2013
einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Dabei ist die
Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die
nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 11. Dezember 2012 für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der zum 5.
Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
beschließt.
a) Dr. Werner Brinker, Rastede,
Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft,
b) Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg,
Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der
LMU München,
c) Andree Moschner, Bad Nauheim,
Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und
Vorstandsvorsitzender der Allianz Beratungs- und
Vertriebs-AG,
d) Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster,
Professorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Münster,
e) Rainer Schwarz, München,
Aufsichtsratsmitglied der Oldenburgische Landesbank AG,
f) Carl-Ulfert Stegmann, Norden,
Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
Herrn Dr. Peter Hemeling, Krailling,
Chefsyndikus der Allianz SE,
als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für die oben unter lit.
a) bis f) genannten Vertreter der Anteilseigner zu wählen.
Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein
Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vor Ablauf der
regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht
vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit
des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet
mit dem Schluss der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger
für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird,
spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit
des Letzteren abgelaufen wäre. Scheidet das in den
Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied vorzeitig wieder aus,
so nimmt es seine Stellung als Ersatzmitglied wieder ein.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll Herr Andree Moschner als Kandidat für
den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
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Weitere Angaben und Hinweise
Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat):
Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Dr. Werner Brinker, Rastede,
Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 30.03.1952
Geburtsort Lingen
Ausbildung:
- Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen
Universität Braunschweig
- Promotion im Bereich Bauingenieurwesen
Beruflicher Werdegang:
1978 - EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - verschiedene Tätigkeiten,
1993: u.a. im Bereich Gasbeschaffung/-speicherung
1993 - Preußische Elektrizitäts AG, Hannover - Leiter
1996: Absatzwirtschaft
seit EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - Vorstandsmitglied, seit
1996: 1998 Vorstandsvorsitzender
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- EWE Vertrieb GmbH, Oldenburg (Vorsitzender,
Konzernmandat)
- EWE Tel GmbH, Oldenburg (Vorsitzender,
Konzernmandat)
- Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
- swb AG, Bremen (Vorsitzender, Konzernmandat)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
- EWE Turkey Holding A.S., Istanbul (Konzernmandat)
Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg,
Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der LMU
München
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 17.05.1957
Geburtsort Bremen
Ausbildung:
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bremer Bank,
Niederlassung der Dresdner Bank AG
- Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der
Technischen Hochschule Darmstadt
- Promotion zum Dr. rer. pol.
- Program for Management Development (PMD) an der
Harvard Business School
Beruflicher Werdegang:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -2-
1986 Tätigkeiten im Dresdner Bank-Konzern, u.a. Leiter des Bereichs
- Steuerungssysteme und Mitglied des Geschäftsbereichs
2000- 'Privatkunden/Vermögensberatungskunden'
:
2000 Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Vorstands
-
2009-
:
seit Honorarprofessor an der LMU München
2008-
:
seit Mitglied diverser Aufsichtsräte
2009-
:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- ABB AG, Mannheim
- Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
- Rheinmetall AG, Düsseldorf
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
- Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück
Herr Prof. Dr. Andreas Georgi erfüllt die Anforderungen des § 100
Absatz 5 Aktiengesetz bezüglich Unabhängigkeit und Sachverstand auf
den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Andree Moschner, Bad Nauheim,
Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender
der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 20.11.1962
Geburtsort Oberhausen
Ausbildung:
- Studium der Wirtschaftswissenschaften an der
Universität-Gesamthochschule Duisburg; Abschluss:
Diplom-Ökonom
Beruflicher Werdegang:
1991 Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main - verschiedene
- Tätigkeiten, u.a. Leiter Privatund Geschäftskunden und Leitung
1999: Produktmanagement
1999 Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt am Main - verschiedene
- Tätigkeiten, u.a. Leiter Produktgruppenmanagement sowie
2002: Leitung der Region Süd (Bayern)
2002 Deutsche Bank Privatund Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main
- - Vorstandsmitglied
2006:
2006 Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main - Vorstandsmitglied
-
2009:
seit Allianz Deutschland AG, München - Vorstandsmitglied Allianz
2009: Beratungsund Vertriebs-AG, München - Vorstandsvorsitzender
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
(Vorsitzender, Konzernmandat)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Andree Moschner
Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender
der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG ist. Mit Wirkung ab 1. Mai
2013 wurde er zudem in die Vorstände der Allianz Versicherungs-AG, der
Allianz Lebensversicherungs-AG und der Allianz Private
Krankenversicherungs-AG berufen. Alle genannten Gesellschaften sind
Bestandteil der Allianz Gruppe, der auch die Oldenburgische Landesbank
AG angehört. Die Allianz Deutschland AG ist wesentlich an der
Oldenburgische Landesbank AG beteiligt.
Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster,
Professorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 31.03.1961
Geburtsort Oberhausen
Ausbildung:
- Studium der Anglistik, Geschichte und
Kunstgeschichte an der Universität Münster; Abschluss des
Grundstudiums der Anglistik
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität
Münster; Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen
- Referendariat in Nordrhein-Westfalen; Abschluss: 2.
juristisches Staatsexamen
- Promotion zur Dr. iur.
- Habilitation an der Universität Münster
Beruflicher Werdegang:
1990 - Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-,
1991: Sozialund Wirtschaftsrecht der Universität Münster
1992 - Forschungsstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen
1997:
1997 - Professorin an der Universität Düsseldorf
2004:
seit Professorin an der Universität Münster, Lehrstuhl für
2004: Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- Allianz Versicherungs-AG, München
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Rainer Schwarz, München,
Aufsichtsratsmitglied der Oldenburgische Landesbank AG
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 22.04.1952
Geburtsort Bühlertal
Ausbildung:
- Studium der Mathematik mit Nebenfach
Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg; Abschluss: Diplom-Mathematiker
Beruflicher Werdegang:
1980 - McKinsey & Company, Inc., Düsseldorf - Professional Support
1984: Staff
1984 - Allianz SE, München - Abteilungsleiter 'Finanzplanung und
2005: -controlling' sowie Head of Group Planning and Controlling
2006 - Allianz Suisse-Gruppe, Zürich - Chief Financial and Risk
2008: Officer
2008 - Allianz Deutschland AG, München - Mitglied des Vorstands
2012: (CFO)
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
- Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird vorsorglich erklärt, dass Herr Schwarz einen
Beratervertrag mit der Allianz Deutschland AG hat. Die Allianz
Deutschland AG ist wesentlich an der Oldenburgische Landesbank AG
beteiligt.
Carl-Ulfert Stegmann, Norden,
Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 02.01.1969
Geburtsort Hiltrup
Ausbildung:
- Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Oldenburgische
Landesbank AG
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Abschluss:
Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1996 - British American Tobacco, Hamburg - Finanztrainee
1997:
1998 - British American Tobacco, London - Treasury Analyst
1999:
2000: Wyker Dampfschiffsreederei Föhr-Amrum GmbH, Wyk - Assistent
der Geschäftsleitung
2001 - AG Reederei Norden-Frisia, Norderney - Assistent des
2004: Vorstands
seit AG Reederei Norden-Frisia, Norderney - Alleinvorstand
2005:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
- Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH,
Wyk auf Föhr
Angaben über das zur Wahl vorgeschlagene Ersatzmitglied
Dr. Peter Hemeling, Krailling,
Chefsyndikus der Allianz SE
Persönliche Daten:
Geburtsdatum 28.03.1955
Geburtsort Hildesheim
Ausbildung:
- Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und
Bonn
- 1. und 2. juristisches Staatsexamen
- Promotion zum Dr. iur.
Beruflicher Werdegang:
1986 - 1994: Dresdner Bank AG, Frankfurt - Syndikus
1995 - 2001: Dresdner Kleinwort Benson - Chefjurist
2001 - 2004: Allianz AG, München - Syndikus
seit 2004: Allianz SE, München - Chefsyndikus
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird vorsorglich erklärt, dass Herr Dr. Peter
Hemeling Chefsyndikus der Allianz SE ist. Die Allianz SE ist mittelbar
wesentlich an der Oldenburgische Landesbank AG beteiligt.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80 Euro. Es ist eingeteilt in
23.257.143 Stückaktien. Jede Stückaktie hat eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 23.257.143 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung zur
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
zum Ablauf des 29. Mai 2013, unter der nachfolgend genannten Adresse
zugehen:
Oldenburgische Landesbank AG
Zentrale Geschäftsabwicklung
Wertpapier-Technik
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Telefax: (0441) 221 2488
E-Mail: hauptversammlungen@olb.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -3-
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 15. Mai 2013,
0:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die
Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder
zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. den von ihnen
benannten Vertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist - anders als die
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Aktienbesitzes -
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung
des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.
Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine Eintrittskarte
anfordern, werden die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des
maßgeblichen Anteilsbesitzes durch das Institut vorgenommen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der oben genannte Nachweisstichtag (15. Mai 2013, 0:00 Uhr), auch
Record Date genannt, ist das entscheidende Datum für die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Der Record Date hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Record Date ist für die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Record Date
maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem
Record Date. Der Record Date hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung ist für eine
fristgemäße Anmeldung und einen ordnungsgemäßen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu
tragen.
Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle der
Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung
oder einer anderen der in § 135 Absatz 8 und 10 Aktiengesetz
gleichgestellten Personen oder Institutionen richtet sich das
Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die
bei ihnen erfragt werden können.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können hierfür
das Formular verwenden, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte
befindet, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält. Das Vollmachtsformular sieht auch die
Möglichkeit einer Unterbevollmächtigung vor.
Wir bieten unseren Aktionären an, Vollmachten an von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu erteilen. Solche Vollmachten, ihr Widerruf sowie
der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Wenn die
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts zu den einzelnen Beschlussgegenständen erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können vor der Hauptversammlung bis spätestens zum Ablauf des 3. Juni
2013 eingehend unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden. Für
die Vollmachts- und Weisungserteilung kann ein entsprechendes Formular
benutzt werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
übermittelt wird. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sofern zu einem Beschlussgegenstand keine
ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Stimmrechtsvertreter
vorliegt, werden sie zu dem betreffenden Beschlussgegenstand das
Stimmrecht nicht ausüben. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung
entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass
die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Vollmachten an Dritte, die der Aktionär durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erteilen möchte, Vollmachten an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf von Vollmachten und der
Nachweis einer einem Dritten erteilten Vollmacht gegenüber der
Gesellschaft können unter der nachfolgend genannten Adresse
übermittelt werden:
Oldenburgische Landesbank AG
Zentrale Geschäftsabwicklung
Wertpapier-Technik
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Telefax: (0441) 221 2488
E-Mail: hauptversammlungen@olb.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Absatz 3
Satz 2 Aktiengesetz).
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG)
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (dies entspricht 3.023.428,59 Euro oder - aufgerundet
auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 1.162.858 Aktien) oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht -
aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 192.308 Aktien),
können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absätze 2 und 1 in
Verbindung mit § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also
mindestens seit dem 5. März 2013, 0:00 Uhr - , Inhaber der Aktien
sind. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG
bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit hingewiesen wird.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über die
Aktienbesitzzeit mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens 5. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Oldenburgische Landesbank AG
- Vorstandsbüro -
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.olb.de/hauptversammlung bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionäre können gemäß § 126 Absatz 1 AktG Anträge gegen Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung stellen ('Gegenanträge') sowie gemäß § 127 AktG
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge müssen im
Unterschied zu Wahlvorschlägen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die
nachstehende Adresse zu richten:
Oldenburgische Landesbank AG
- Vorstandsbüro -
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Telefax: (0441) 221 2433
E-Mail: vorstand@olb.de
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Wir werden die unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG
zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen
nach ihrem Eingang im Internet unter www.olb.de/hauptversammlung
veröffentlichen. Dabei werden nur solche Gegenanträge und
Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis spätestens 21. Mai 2013, 24:00
Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der vorstehend genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags
und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die dort
genannten Ausschlusstatbestände betreffen u.a. gesetzes- und
satzungswidrige sowie rechtsmissbräuchliche Gegenanträge und gelten
sinngemäß auch für Wahlvorschläge. Wahlvorschläge brauchen zudem auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Dies gilt
auch für Wahlvorschläge, sofern diesen eine Begründung beigefügt wird.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu ihren verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Oldenburgische Landesbank-Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Darüber
hinaus ist der Leiter der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2
AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 Sätze 3 und 4 der Satzung
berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet
unter www.olb.de/hauptversammlung.
Internetseite, über die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet
unter www.olb.de/hauptversammlung eingesehen und auf Wunsch
heruntergeladen werden.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 25.
April 2013 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
25.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft
Stau 15 -17
26122 Oldenburg
Deutschland
E-Mail: petra.reiss@olb.de
Internet: http://www.olb.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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208572 25.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)
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