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DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -4-

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in 28215 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2013 in 28215 Bremen mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:07 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
 
   Oldenburg 
 
   - Wertpapierkennnummer 808 600 - 
   ISIN DE0008086000 
 
 
   EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Oldenburgische Landesbank AG 
 
   ein, die am 
 
   Mittwoch, 5. Juni 2013, um 10:00 Uhr, 
   in der Messe Bremen, Halle 7 (Eingang Bürgerweide), 
   Findorffstraße 101, 28215 Bremen, 
 
   stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der 
           Lageberichte für die Oldenburgische Landesbank AG und den 
           Konzern, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden 
           Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 und § 
           289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Diese Unterlagen sind im Internet unter 
           www.olb.de/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden 
           zudem in der Hauptversammlung ausliegen und erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- 
           und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe 
           von EUR 43.062.074,81 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 auf              EUR 
        jede der 23.257.143 Stückaktien                   5.814.285,75 
 
   -    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen                 EUR 
                                                         37.247.789,06 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 
           2013 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
           Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 9 der Satzung aus sechs 
           von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu 
           wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 11. 
           März 2013 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit 
           Wirkung ab Beendigung der am 5. Juni 2013 stattfindenden 
           ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
 
           Die Vertreter der Anteilseigner sind von der zum 5. Juni 2013 
           einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Dabei ist die 
           Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die 
           nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung 
           des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
           berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 11. Dezember 2012 für 
           seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis f) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der zum 5. 
           Juni 2013 einberufenen Hauptversammlung als Vertreter der 
           Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 
           beschließt. 
 
 
       a)    Dr. Werner Brinker, Rastede, 
             Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft, 
 
 
       b)    Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg, 
             Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der 
             LMU München, 
 
 
       c)    Andree Moschner, Bad Nauheim, 
             Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und 
             Vorstandsvorsitzender der Allianz Beratungs- und 
             Vertriebs-AG, 
 
 
       d)    Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster, 
             Professorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität 
             Münster, 
 
 
       e)    Rainer Schwarz, München, 
             Aufsichtsratsmitglied der Oldenburgische Landesbank AG, 
 
 
       f)    Carl-Ulfert Stegmann, Norden, 
             Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
 
          Herrn Dr. Peter Hemeling, Krailling, 
          Chefsyndikus der Allianz SE, 
 
 
           als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für die oben unter lit. 
           a) bis f) genannten Vertreter der Anteilseigner zu wählen. 
 
 
           Er wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein 
           Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner vor Ablauf der 
           regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht 
           vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit 
           des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet 
           mit dem Schluss der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger 
           für das ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, 
           spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit 
           des Letzteren abgelaufen wäre. Scheidet das in den 
           Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied vorzeitig wieder aus, 
           so nimmt es seine Stellung als Ersatzmitglied wieder ein. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll Herr Andree Moschner als Kandidat für 
           den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
 
 
   ------------------------------------------------------------------------------------- 
 
   Weitere Angaben und Hinweise 
 
   Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 (Neuwahlen zum Aufsichtsrat): 
   Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
   Dr. Werner Brinker, Rastede, 
   Vorstandsvorsitzender der EWE Aktiengesellschaft 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    30.03.1952 
 
        Geburtsort      Lingen 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen 
           Universität Braunschweig 
 
 
     -     Promotion im Bereich Bauingenieurwesen 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1978 -    EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - verschiedene Tätigkeiten, 
   1993:     u.a. im Bereich Gasbeschaffung/-speicherung 
 
   1993 -    Preußische Elektrizitäts AG, Hannover - Leiter 
   1996:     Absatzwirtschaft 
 
   seit      EWE Aktiengesellschaft, Oldenburg - Vorstandsmitglied, seit 
   1996:     1998 Vorstandsvorsitzender 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     EWE Vertrieb GmbH, Oldenburg (Vorsitzender, 
           Konzernmandat) 
 
 
     -     EWE Tel GmbH, Oldenburg (Vorsitzender, 
           Konzernmandat) 
 
 
     -     Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg 
 
 
     -     swb AG, Bremen (Vorsitzender, Konzernmandat) 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     EWE Turkey Holding A.S., Istanbul (Konzernmandat) 
 
 
   Prof. Dr. Andreas Georgi, Starnberg, 
   Mitglied diverser Aufsichtsräte und Honorarprofessor an der LMU 
   München 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    17.05.1957 
 
        Geburtsort      Bremen 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Bremer Bank, 
           Niederlassung der Dresdner Bank AG 
 
 
     -     Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der 
           Technischen Hochschule Darmstadt 
 
 
     -     Promotion zum Dr. rer. pol. 
 
 
     -     Program for Management Development (PMD) an der 
           Harvard Business School 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -2-

1986     Tätigkeiten im Dresdner Bank-Konzern, u.a. Leiter des Bereichs 
   -        Steuerungssysteme und Mitglied des Geschäftsbereichs 
   2000-    'Privatkunden/Vermögensberatungskunden' 
   : 
 
   2000     Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Vorstands 
   - 
   2009- 
   : 
 
   seit     Honorarprofessor an der LMU München 
   2008- 
   : 
 
   seit     Mitglied diverser Aufsichtsräte 
   2009- 
   : 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     ABB AG, Mannheim 
 
 
     -     Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg 
 
 
     -     Rheinmetall AG, Düsseldorf 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG, Osnabrück 
 
 
   Herr Prof. Dr. Andreas Georgi erfüllt die Anforderungen des § 100 
   Absatz 5 Aktiengesetz bezüglich Unabhängigkeit und Sachverstand auf 
   den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. 
 
   Andree Moschner, Bad Nauheim, 
 
   Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender 
   der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    20.11.1962 
 
        Geburtsort      Oberhausen 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Studium der Wirtschaftswissenschaften an der 
           Universität-Gesamthochschule Duisburg; Abschluss: 
           Diplom-Ökonom 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1991     Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main - verschiedene 
   -        Tätigkeiten, u.a. Leiter Privatund Geschäftskunden und Leitung 
   1999:    Produktmanagement 
 
   1999     Deutsche Bank 24 AG, Frankfurt am Main - verschiedene 
   -        Tätigkeiten, u.a. Leiter Produktgruppenmanagement sowie 
   2002:    Leitung der Region Süd (Bayern) 
 
   2002     Deutsche Bank Privatund Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main 
   -        - Vorstandsmitglied 
   2006: 
 
   2006     Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main - Vorstandsmitglied 
   - 
   2009: 
 
   seit     Allianz Deutschland AG, München - Vorstandsmitglied Allianz 
   2009:    Beratungsund Vertriebs-AG, München - Vorstandsvorsitzender 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg 
           (Vorsitzender, Konzernmandat) 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Keine 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Andree Moschner 
   Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland AG und Vorstandsvorsitzender 
   der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG ist. Mit Wirkung ab 1. Mai 
   2013 wurde er zudem in die Vorstände der Allianz Versicherungs-AG, der 
   Allianz Lebensversicherungs-AG und der Allianz Private 
   Krankenversicherungs-AG berufen. Alle genannten Gesellschaften sind 
   Bestandteil der Allianz Gruppe, der auch die Oldenburgische Landesbank 
   AG angehört. Die Allianz Deutschland AG ist wesentlich an der 
   Oldenburgische Landesbank AG beteiligt. 
 
   Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster, 
   Professorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    31.03.1961 
 
        Geburtsort      Oberhausen 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Studium der Anglistik, Geschichte und 
           Kunstgeschichte an der Universität Münster; Abschluss des 
           Grundstudiums der Anglistik 
 
 
     -     Studium der Rechtswissenschaften an der Universität 
           Münster; Abschluss: 1. juristisches Staatsexamen 
 
 
     -     Referendariat in Nordrhein-Westfalen; Abschluss: 2. 
           juristisches Staatsexamen 
 
 
     -     Promotion zur Dr. iur. 
 
 
     -     Habilitation an der Universität Münster 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1990 -    Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, 
   1991:     Sozialund Wirtschaftsrecht der Universität Münster 
 
   1992 -    Forschungsstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen 
   1997: 
 
   1997 -    Professorin an der Universität Düsseldorf 
   2004: 
 
   seit      Professorin an der Universität Münster, Lehrstuhl für 
   2004:     Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Zivilverfahrensrecht 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     Allianz Versicherungs-AG, München 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Keine 
 
   Rainer Schwarz, München, 
   Aufsichtsratsmitglied der Oldenburgische Landesbank AG 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    22.04.1952 
 
        Geburtsort      Bühlertal 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Studium der Mathematik mit Nebenfach 
           Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität 
           Freiburg; Abschluss: Diplom-Mathematiker 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1980 -    McKinsey & Company, Inc., Düsseldorf - Professional Support 
   1984:     Staff 
 
   1984 -    Allianz SE, München - Abteilungsleiter 'Finanzplanung und 
   2005:     -controlling' sowie Head of Group Planning and Controlling 
 
   2006 -    Allianz Suisse-Gruppe, Zürich - Chief Financial and Risk 
   2008:     Officer 
 
   2008 -    Allianz Deutschland AG, München - Mitglied des Vorstands 
   2012:     (CFO) 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
     -     Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg 
 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Keine 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird vorsorglich erklärt, dass Herr Schwarz einen 
   Beratervertrag mit der Allianz Deutschland AG hat. Die Allianz 
   Deutschland AG ist wesentlich an der Oldenburgische Landesbank AG 
   beteiligt. 
 
   Carl-Ulfert Stegmann, Norden, 
   Alleinvorstand der AG Reederei Norden-Frisia 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    02.01.1969 
 
        Geburtsort      Hiltrup 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Oldenburgische 
           Landesbank AG 
 
 
     -     Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
           Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Abschluss: 
           Diplom-Kaufmann 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
   1996 -    British American Tobacco, Hamburg - Finanztrainee 
   1997: 
 
   1998 -    British American Tobacco, London - Treasury Analyst 
   1999: 
 
   2000:     Wyker Dampfschiffsreederei Föhr-Amrum GmbH, Wyk - Assistent 
             der Geschäftsleitung 
 
   2001 -    AG Reederei Norden-Frisia, Norderney - Assistent des 
   2004:     Vorstands 
 
   seit      AG Reederei Norden-Frisia, Norderney - Alleinvorstand 
   2005: 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
   Keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
     -     Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH, 
           Wyk auf Föhr 
 
 
   Angaben über das zur Wahl vorgeschlagene Ersatzmitglied 
 
   Dr. Peter Hemeling, Krailling, 
   Chefsyndikus der Allianz SE 
 
   Persönliche Daten: 
 
        Geburtsdatum    28.03.1955 
 
        Geburtsort      Hildesheim 
 
   Ausbildung: 
 
     -     Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und 
           Bonn 
 
 
     -     1. und 2. juristisches Staatsexamen 
 
 
     -     Promotion zum Dr. iur. 
 
 
   Beruflicher Werdegang: 
 
        1986 - 1994:    Dresdner Bank AG, Frankfurt - Syndikus 
 
        1995 - 2001:    Dresdner Kleinwort Benson - Chefjurist 
 
        2001 - 2004:    Allianz AG, München - Syndikus 
 
        seit 2004:      Allianz SE, München - Chefsyndikus 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: 
 
   Keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Keine 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 - 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex wird vorsorglich erklärt, dass Herr Dr. Peter 
   Hemeling Chefsyndikus der Allianz SE ist. Die Allianz SE ist mittelbar 
   wesentlich an der Oldenburgische Landesbank AG beteiligt. 
 
 
   ------------------------------------------------------------------------------------- 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 60.468.571,80 Euro. Es ist eingeteilt in 
   23.257.143 Stückaktien. Jede Stückaktie hat eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- 
   und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung somit 23.257.143 Stück. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung zur 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis 
   zum Ablauf des 29. Mai 2013, unter der nachfolgend genannten Adresse 
   zugehen: 
 
           Oldenburgische Landesbank AG 
           Zentrale Geschäftsabwicklung 
           Wertpapier-Technik 
           Stau 15/17 
           26122 Oldenburg 
           Telefax: (0441) 221 2488 
           E-Mail: hauptversammlungen@olb.de 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: Oldenburgische Landesbank -3-

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 15. Mai 2013, 
   0:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Die Gesellschaft ist 
   berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die 
   Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
   zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. den von ihnen 
   benannten Vertretern Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist - anders als die 
   Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Aktienbesitzes - 
   keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung 
   des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
 
   Wenn Sie über Ihr depotführendes Institut eine Eintrittskarte 
   anfordern, werden die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes durch das Institut vorgenommen. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
   depotführenden Institut anzufordern. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der oben genannte Nachweisstichtag (15. Mai 2013, 0:00 Uhr), auch 
   Record Date genannt, ist das entscheidende Datum für die Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
   Der Record Date hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Record Date ist für die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Record Date 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem 
   Record Date. Der Record Date hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung ist für eine 
   fristgemäße Anmeldung und einen ordnungsgemäßen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu 
   tragen. 
 
   Vollmachten, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle der 
   Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung 
   oder einer anderen der in § 135 Absatz 8 und 10 Aktiengesetz 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen richtet sich das 
   Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die 
   bei ihnen erfragt werden können. 
 
   Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können hierfür 
   das Formular verwenden, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte 
   befindet, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Nachweiserbringung erhält. Das Vollmachtsformular sieht auch die 
   Möglichkeit einer Unterbevollmächtigung vor. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, Vollmachten an von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu erteilen. Solche Vollmachten, ihr Widerruf sowie 
   der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Wenn die 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen 
   ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts zu den einzelnen Beschlussgegenständen erteilt werden. 
   Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   können vor der Hauptversammlung bis spätestens zum Ablauf des 3. Juni 
   2013 eingehend unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden. Für 
   die Vollmachts- und Weisungserteilung kann ein entsprechendes Formular 
   benutzt werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
   übermittelt wird. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sofern zu einem Beschlussgegenstand keine 
   ausdrückliche und eindeutige Weisung an die Stimmrechtsvertreter 
   vorliegt, werden sie zu dem betreffenden Beschlussgegenstand das 
   Stimmrecht nicht ausüben. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
   Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung 
   entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass 
   die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
   Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. 
 
   Vollmachten an Dritte, die der Aktionär durch Erklärung gegenüber der 
   Gesellschaft erteilen möchte, Vollmachten an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, der Widerruf von Vollmachten und der 
   Nachweis einer einem Dritten erteilten Vollmacht gegenüber der 
   Gesellschaft können unter der nachfolgend genannten Adresse 
   übermittelt werden: 
 
           Oldenburgische Landesbank AG 
           Zentrale Geschäftsabwicklung 
           Wertpapier-Technik 
           Stau 15/17 
           26122 Oldenburg 
           Telefax: (0441) 221 2488 
           E-Mail: hauptversammlungen@olb.de 
 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Absatz 3 
   Satz 2 Aktiengesetz). 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
   1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) 
 
   Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (dies entspricht 3.023.428,59 Euro oder - aufgerundet 
   auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 1.162.858 Aktien) oder den 
   anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht - 
   aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienanzahl - 192.308 Aktien), 
   können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absätze 2 und 1 in 
   Verbindung mit § 142 Absatz 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung - also 
   mindestens seit dem 5. März 2013, 0:00 Uhr - , Inhaber der Aktien 
   sind. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG 
   bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit hingewiesen wird. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über die 
   Aktienbesitzzeit mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
   spätestens 5. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
   entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
           Oldenburgische Landesbank AG 
           - Vorstandsbüro - 
           Stau 15/17 
           26122 Oldenburg 
 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse www.olb.de/hauptversammlung bekannt gemacht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können gemäß § 126 Absatz 1 AktG Anträge gegen Vorschläge 
   von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung stellen ('Gegenanträge') sowie gemäß § 127 AktG 
   Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge müssen im 
   Unterschied zu Wahlvorschlägen mit einer Begründung versehen sein. 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die 
   nachstehende Adresse zu richten: 
 
           Oldenburgische Landesbank AG 
           - Vorstandsbüro - 
           Stau 15/17 
           26122 Oldenburg 
           Telefax: (0441) 221 2433 
           E-Mail: vorstand@olb.de 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Wir werden die unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
   zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich 
   des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen 
   nach ihrem Eingang im Internet unter www.olb.de/hauptversammlung 
   veröffentlichen. Dabei werden nur solche Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge berücksichtigt, die bis spätestens 21. Mai 2013, 24:00 
   Uhr, unter vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der vorstehend genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags 
   und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die dort 
   genannten Ausschlusstatbestände betreffen u.a. gesetzes- und 
   satzungswidrige sowie rechtsmissbräuchliche Gegenanträge und gelten 
   sinngemäß auch für Wahlvorschläge. Wahlvorschläge brauchen zudem auch 
   dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den 
   ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei 
   Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern keine Angaben zu 
   deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten. 
 
   Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Dies gilt 
   auch für Wahlvorschläge, sofern diesen eine Begründung beigefügt wird. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu ihren verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Oldenburgische Landesbank-Konzerns 
   und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft 
   hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
   entsprechen. Unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Darüber 
   hinaus ist der Leiter der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2 
   AktG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 Sätze 3 und 4 der Satzung 
   berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen 
   zu beschränken. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden sich im Internet 
   unter www.olb.de/hauptversammlung. 
 
   Internetseite, über die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet 
   unter www.olb.de/hauptversammlung eingesehen und auf Wunsch 
   heruntergeladen werden. 
 
   Veröffentlichung im Bundesanzeiger 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 25. 
   April 2013 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
25.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft 
                Stau 15 -17 
                26122 Oldenburg 
                Deutschland 
E-Mail:         petra.reiss@olb.de 
Internet:       http://www.olb.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208572 25.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.