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DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Sedo Holding AG 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005490155 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Dienstag, 
   den 4. Juni 2013, 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679 
   Köln. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
           Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance 
           Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung zu wählen sind. Unser bisheriges 
           Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Gauger, legte mit 
           Schreiben vom 16. April 2013 sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 4. 
           Juni 2013 nieder. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Herrn Dr. Oliver Mauss, Vorstand der United 
             Internet Ventures AG, Karlsruhe, anstelle des ausscheidenden 
             Herrn Gauger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
             zu wählen. 
 
 
 
           Herr Dr. Mauss wird für den Rest der Amtsdauer des 
           ausscheidenden Mitglieds, d.h. bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, gewählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht 
           gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
           5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten anderer Gesellschaften: United 
           Domains AG, Starnberg. 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
           oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
           keine. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dr. Mauss wie 
           folgt in einer nach den Empfehlungen der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 
           bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Sedo Holding AG 
           oder deren Konzerngesellschaften, zu den Organen der Sedo 
           Holding AG oder zu einem wesentlich an der Sedo Holding AG 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Vorstand der United Internet Ventures AG, 
           Montabaur, einer 100 %-Tochtergesellschaft der United Internet 
           AG, Montabaur, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar über 
           die United Internet Ventures AG eine wesentliche Beteiligung 
           (von mehr als 75 %) an der Sedo Holding AG hält. Zugleich 
           nimmt er derzeit in folgenden weiteren zum United Internet 
           AG-Konzern gehörenden Unternehmen Organfunktionen war: United 
           Domains AG, Starnberg (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ) 
   bei der Gesellschaft, unter der Anschrift 
 
   Sedo Holding AG, 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax-Nr. 07142 788667 55 
   hv2013@sedo.com 
 
   angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als 
   Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
   Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
   Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen 
   Gründen können vom 31. Mai 2013, 00.00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der 
   Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 30.455.890,00 und die Anzahl von 
   Stückaktien auf 30.455.890 mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Sedo 
   Holding AG keine eigenen Aktien. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft ausüben. 
 
   In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen 
   Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf einer Vollmacht stehen die 
   für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur 
   Verfügung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung stehen dafür ab 10.00 Uhr (MESZ) auch die 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz 
   1, 27. Etage, 50679 Köln, zur Verfügung. Das persönliche Erscheinen 
   des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als 
   Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär 
   dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der 
   erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die 
   Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die Aktionäre 
   vorbereitete Widerrufsformulare bereit. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten 
   Personen und Institutionen ebenso wie für den Widerruf und den 
   Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten Besonderheiten. Die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 

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April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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