DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
25.04.2013 / 15:09
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Sedo Holding AG
Köln
ISIN DE0005490155
Einladung zur Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Dienstag,
den 4. Juni 2013, 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679
Köln.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des
Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance
Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu
beschließen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main
* zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen; sowie
* zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der
Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern
die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer
prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind. Unser bisheriges
Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Gauger, legte mit
Schreiben vom 16. April 2013 sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 4.
Juni 2013 nieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
* Herrn Dr. Oliver Mauss, Vorstand der United
Internet Ventures AG, Karlsruhe, anstelle des ausscheidenden
Herrn Gauger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
zu wählen.
Herr Dr. Mauss wird für den Rest der Amtsdauer des
ausscheidenden Mitglieds, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, gewählt.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht
gebunden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer Gesellschaften: United
Domains AG, Starnberg.
Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dr. Mauss wie
folgt in einer nach den Empfehlungen der Ziffer 5.4.1 Abs. 4
bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Sedo Holding AG
oder deren Konzerngesellschaften, zu den Organen der Sedo
Holding AG oder zu einem wesentlich an der Sedo Holding AG
beteiligten Aktionär:
Herr Dr. Mauss ist Vorstand der United Internet Ventures AG,
Montabaur, einer 100 %-Tochtergesellschaft der United Internet
AG, Montabaur, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar über
die United Internet Ventures AG eine wesentliche Beteiligung
(von mehr als 75 %) an der Sedo Holding AG hält. Zugleich
nimmt er derzeit in folgenden weiteren zum United Internet
AG-Konzern gehörenden Unternehmen Organfunktionen war: United
Domains AG, Starnberg (Mitglied des Aufsichtsrats).
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ)
bei der Gesellschaft, unter der Anschrift
Sedo Holding AG,
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen
Fax-Nr. 07142 788667 55
hv2013@sedo.com
angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen
Gründen können vom 31. Mai 2013, 00.00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der
Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 30.455.890,00 und die Anzahl von
Stückaktien auf 30.455.890 mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Sedo
Holding AG keine eigenen Aktien.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben.
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf einer Vollmacht stehen die
für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur
Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung stehen dafür ab 10.00 Uhr (MESZ) auch die
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz
1, 27. Etage, 50679 Köln, zur Verfügung. Das persönliche Erscheinen
des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär
dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der
erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die
Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die Aktionäre
vorbereitete Widerrufsformulare bereit.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten
Personen und Institutionen ebenso wie für den Widerruf und den
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten Besonderheiten. Die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
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