DJ DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
25.04.2013 / 15:09
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Sedo Holding AG
Köln
ISIN DE0005490155
Einladung zur Hauptversammlung 2013
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Dienstag,
den 4. Juni 2013, 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679
Köln.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des
Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance
Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung
der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu
beschließen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main
* zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen; sowie
* zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der
Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern
die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer
prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind. Unser bisheriges
Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Gauger, legte mit
Schreiben vom 16. April 2013 sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 4.
Juni 2013 nieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
* Herrn Dr. Oliver Mauss, Vorstand der United
Internet Ventures AG, Karlsruhe, anstelle des ausscheidenden
Herrn Gauger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
zu wählen.
Herr Dr. Mauss wird für den Rest der Amtsdauer des
ausscheidenden Mitglieds, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, gewählt.
Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht
gebunden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer
5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten anderer Gesellschaften: United
Domains AG, Starnberg.
Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dr. Mauss wie
folgt in einer nach den Empfehlungen der Ziffer 5.4.1 Abs. 4
bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Sedo Holding AG
oder deren Konzerngesellschaften, zu den Organen der Sedo
Holding AG oder zu einem wesentlich an der Sedo Holding AG
beteiligten Aktionär:
Herr Dr. Mauss ist Vorstand der United Internet Ventures AG,
Montabaur, einer 100 %-Tochtergesellschaft der United Internet
AG, Montabaur, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar über
die United Internet Ventures AG eine wesentliche Beteiligung
(von mehr als 75 %) an der Sedo Holding AG hält. Zugleich
nimmt er derzeit in folgenden weiteren zum United Internet
AG-Konzern gehörenden Unternehmen Organfunktionen war: United
Domains AG, Starnberg (Mitglied des Aufsichtsrats).
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ)
bei der Gesellschaft, unter der Anschrift
Sedo Holding AG,
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen
Fax-Nr. 07142 788667 55
hv2013@sedo.com
angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als
Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die
Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen
Gründen können vom 31. Mai 2013, 00.00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der
Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 30.455.890,00 und die Anzahl von
Stückaktien auf 30.455.890 mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Sedo
Holding AG keine eigenen Aktien.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben.
In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf einer Vollmacht stehen die
für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur
Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung stehen dafür ab 10.00 Uhr (MESZ) auch die
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz
1, 27. Etage, 50679 Köln, zur Verfügung. Das persönliche Erscheinen
des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär
dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der
erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die
Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die Aktionäre
vorbereitete Widerrufsformulare bereit.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten
Personen und Institutionen ebenso wie für den Widerruf und den
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten Besonderheiten. Die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form abzustimmen.
Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular
übergeben, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das
Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.sedoholding.com im
Bereich Investoren/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre werden
gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderungen dieser Weisungen
bedürfen - ebenso wie die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ihr Widerruf - der
Textform. Es gelten die folgenden Besonderheiten: Erhalten die
Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, wird die als
zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden
Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht formgültig erteilten
Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der
Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt
ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit
vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die
Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden und dürfen das Stimmrecht
bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.
B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom
Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw.
nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der
Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie
zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und
Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind
unter einer der für die Anmeldung genannten Adressen noch wie folgt
möglich:
(i) unter der Adresse nur bis zum 3. Juni 2013, oder
(ii) unter der Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum
4. Juni 2013, 11.30 Uhr (MESZ).
Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung ab 10.00 Uhr
(MESZ) bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27.
Etage, 50679 Köln zur Verfügung. Entscheidend ist jeweils der Zugang
bei der Sedo Holding AG.
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten
übersandt. Diese bitten wir zur Hauptversammlung mitzubringen. Der
Erhalt und die Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden vor der
Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.
Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch im Internet unter
www.sedoholding.com im Bereich Investoren/Hauptversammlung.
Rechte der Aktionäre
(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)
Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß
§ 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis
spätestens zum 4. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach § 122 Abs.
2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG haben die betreffenden Aktionäre
nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 4. März 2013, 0.00 Uhr
(MEZ) Inhaber der Aktien sind. Entsprechende Verlangen bitten wir an
folgende Adresse zu richten:
Sedo Holding AG
Der Vorstand
Im Mediapark 6 B
50670 Köln.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie
nicht schon mit der Einberufung bekanntgemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie
werden zudem den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt
und im Internet unter www.sedoholding.com im Bereich
Investoren/Hauptversammlung veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär kann ferner der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu
machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten
an:
Sedo Holding AG
Investor Relations
Im Mediapark 6 B
50670 Köln
Fax-Nr. 0221-34030 564
investorrelations@sedo.com
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung sowie einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Bereich Investoren
Hauptversammlung unter www.sedoholding.com im Internet veröffentlicht.
Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt, die
bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis 20. Mai
2013, 24.00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der obigen Adresse
zugehen. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Anforderungen der § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
genügen.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Sedo Holding AG zu den mit ihr verbundenen
Unternehmen. Sie betrifft auch die Lage des Sedo-Konzerns und der in
den Sedo-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Darüber hinaus ist
der Versammlungsleiter zu verschiedenen Leitungs- und
Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört
auch die Beschränkung des Rede- und Fragerechts.
Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das im Bereich
Investoren/Hauptversammlung unter www.sedoholding.com im Internet für
die Aktionäre bereitgehalten wird.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten
Angaben und Erläuterungen sowie Dokumenten ist auch über unsere
Internetseite www.sedoholding.com im Bereich
Investoren/Hauptversammlung zugänglich, auf der sich zudem die
Informationen/Unterlagen gem. § 124 a AktG finden.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der
gleichen Internetadresse bekanntgegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Übertragung der Hauptversammlung
Nach § 15 Abs. 4 der Satzung der Sedo Holding AG kann die
Hauptversammlung auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton
übertragen werden, sofern der Vorstand die Übertragung zulässt. Dies
kann auch in einer Form geschehen, zu der die Öffentlichkeit
uneingeschränkt Zugang hat.
Köln, im April 2013
Sedo Holding AG
Der Vorstand
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25.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sedo Holding AG
Im Mediapark 6
50670 Köln
Deutschland
E-Mail: investorrelations@sedo.com
Internet: http://www.sedo-holding.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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208579 25.04.2013
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April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)
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