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DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Sedo Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sedo Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 04.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Sedo Holding AG 
 
   Köln 
 
   ISIN DE0005490155 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2013 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Dienstag, 
   den 4. Juni 2013, 11.00 Uhr, im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. Etage, 50679 
   Köln. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des 
           Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB (einschließlich des Corporate Governance 
           Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands 
           der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung 
           der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des 
           Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu 
           beschließen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Eschborn/Frankfurt am Main 
 
 
       *     zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
             für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen; sowie 
 
 
       *     zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der 
             Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte zu bestellen, sofern 
             die Gesellschaft beschließt, diese Berichte einer 
             prüferischen Durchsicht unterziehen zu lassen. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung zu wählen sind. Unser bisheriges 
           Aufsichtsratsmitglied, Herr Andreas Gauger, legte mit 
           Schreiben vom 16. April 2013 sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 4. 
           Juni 2013 nieder. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       *     Herrn Dr. Oliver Mauss, Vorstand der United 
             Internet Ventures AG, Karlsruhe, anstelle des ausscheidenden 
             Herrn Gauger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
             zu wählen. 
 
 
 
           Herr Dr. Mauss wird für den Rest der Amtsdauer des 
           ausscheidenden Mitglieds, d.h. bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, gewählt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht 
           gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 
           5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten anderer Gesellschaften: United 
           Domains AG, Starnberg. 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- 
           oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
           keine. 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Dr. Mauss wie 
           folgt in einer nach den Empfehlungen der Ziffer 5.4.1 Abs. 4 
           bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Sedo Holding AG 
           oder deren Konzerngesellschaften, zu den Organen der Sedo 
           Holding AG oder zu einem wesentlich an der Sedo Holding AG 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
           Herr Dr. Mauss ist Vorstand der United Internet Ventures AG, 
           Montabaur, einer 100 %-Tochtergesellschaft der United Internet 
           AG, Montabaur, die sowohl unmittelbar als auch mittelbar über 
           die United Internet Ventures AG eine wesentliche Beteiligung 
           (von mehr als 75 %) an der Sedo Holding AG hält. Zugleich 
           nimmt er derzeit in folgenden weiteren zum United Internet 
           AG-Konzern gehörenden Unternehmen Organfunktionen war: United 
           Domains AG, Starnberg (Mitglied des Aufsichtsrats). 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ) 
   bei der Gesellschaft, unter der Anschrift 
 
   Sedo Holding AG, 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67, 74321 Bietigheim-Bissingen 
   Fax-Nr. 07142 788667 55 
   hv2013@sedo.com 
 
   angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als 
   Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die 
   Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang. 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
   Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen 
   Gründen können vom 31. Mai 2013, 00.00 Uhr (MESZ) bis zum Tag der 
   Hauptversammlung (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen werden. 
 
   Freie Verfügbarkeit der Aktien 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
   Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 30.455.890,00 und die Anzahl von 
   Stückaktien auf 30.455.890 mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Sedo 
   Holding AG keine eigenen Aktien. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft ausüben. 
 
   In jedem Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen 
   Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB). Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf einer Vollmacht stehen die 
   für die Anmeldung genannte Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur 
   Verfügung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung stehen dafür ab 10.00 Uhr (MESZ) auch die 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz 
   1, 27. Etage, 50679 Köln, zur Verfügung. Das persönliche Erscheinen 
   des Aktionärs in der Hauptversammlung gilt für sich genommen nicht als 
   Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht. Vielmehr hat der Aktionär 
   dann auf der Hauptversammlung einen entsprechenden Widerruf in der 
   erforderlichen Form zu erklären und der Gesellschaft nachzuweisen. Die 
   Gesellschaft hält auf der Hauptversammlung für die Aktionäre 
   vorbereitete Widerrufsformulare bereit. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellten 
   Personen und Institutionen ebenso wie für den Widerruf und den 
   Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten Besonderheiten. Die 
   Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form abzustimmen. 
 
   Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   übergeben, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das 
   Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen 
   zugesandt und ist außerdem im Internet unter www.sedoholding.com im 
   Bereich Investoren/Hauptversammlung abrufbar. Die Aktionäre werden 
   gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft 
   zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderungen dieser Weisungen 
   bedürfen - ebenso wie die Erteilung der Vollmacht an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie ihr Widerruf - der 
   Textform. Es gelten die folgenden Besonderheiten: Erhalten die 
   Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten und Weisungen, wird die als 
   zuletzt erteilte formgültige Vollmacht mit den entsprechenden 
   Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht formgültig erteilten 
   Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der 
   Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt 
   ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit 
   vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind weisungsgebunden und dürfen das Stimmrecht 
   bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z. 
   B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom 
   Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. 
   nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der 
   Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie 
   zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen. 
 
   Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und 
   Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind 
   unter einer der für die Anmeldung genannten Adressen noch wie folgt 
   möglich: 
 
     (i)   unter der Adresse nur bis zum 3. Juni 2013, oder 
 
 
     (ii)  unter der Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 
           4. Juni 2013, 11.30 Uhr (MESZ). 
 
 
   Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung ab 10.00 Uhr 
   (MESZ) bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im KölnSKY, Ottoplatz 1, 27. 
   Etage, 50679 Köln zur Verfügung. Entscheidend ist jeweils der Zugang 
   bei der Sedo Holding AG. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten 
   übersandt. Diese bitten wir zur Hauptversammlung mitzubringen. Der 
   Erhalt und die Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren 
   organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden vor der 
   Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt. 
 
   Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch im Internet unter 
   www.sedoholding.com im Bereich Investoren/Hauptversammlung. 
 
   Rechte der Aktionäre 
   (Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals 
   oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis 
   spätestens zum 4. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Nach § 122 Abs. 
   2, 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG haben die betreffenden Aktionäre 
   nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 4. März 2013, 0.00 Uhr 
   (MEZ) Inhaber der Aktien sind. Entsprechende Verlangen bitten wir an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   Sedo Holding AG 
   Der Vorstand 
   Im Mediapark 6 B 
   50670 Köln. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie 
   nicht schon mit der Einberufung bekanntgemacht wurden, unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie 
   werden zudem den im Aktienregister eingetragenen Aktionären mitgeteilt 
   und im Internet unter www.sedoholding.com im Bereich 
   Investoren/Hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Jeder Aktionär kann ferner der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Zugänglich zu 
   machende Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Gegenanträge, 
   Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten 
   an: 
 
   Sedo Holding AG 
   Investor Relations 
   Im Mediapark 6 B 
   50670 Köln 
   Fax-Nr. 0221-34030 564 
   investorrelations@sedo.com 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, zugänglich zu machender Begründung sowie einer 
   etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Bereich Investoren 
   Hauptversammlung unter www.sedoholding.com im Internet veröffentlicht. 
   Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt, die 
   bis 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis 20. Mai 
   2013, 24.00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der obigen Adresse 
   zugehen. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
   Anforderungen der § 124 Abs. 3 Satz 4, § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   genügen. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Sedo Holding AG zu den mit ihr verbundenen 
   Unternehmen. Sie betrifft auch die Lage des Sedo-Konzerns und der in 
   den Sedo-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Darüber hinaus ist 
   der Versammlungsleiter zu verschiedenen Leitungs- und 
   Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört 
   auch die Beschränkung des Rede- und Fragerechts. 
 
   Wegen weitergehender Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
   verweisen wir auf das entsprechende Dokument, das im Bereich 
   Investoren/Hauptversammlung unter www.sedoholding.com im Internet für 
   die Aktionäre bereitgehalten wird. 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten 
   Angaben und Erläuterungen sowie Dokumenten ist auch über unsere 
   Internetseite www.sedoholding.com im Bereich 
   Investoren/Hauptversammlung zugänglich, auf der sich zudem die 
   Informationen/Unterlagen gem. § 124 a AktG finden. 
 
   Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der 
   gleichen Internetadresse bekanntgegeben. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Übertragung der Hauptversammlung 
 
   Nach § 15 Abs. 4 der Satzung der Sedo Holding AG kann die 
   Hauptversammlung auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton 
   übertragen werden, sofern der Vorstand die Übertragung zulässt. Dies 
   kann auch in einer Form geschehen, zu der die Öffentlichkeit 
   uneingeschränkt Zugang hat. 
 
   Köln, im April 2013 
 
   Sedo Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
25.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Sedo Holding AG 
                Im Mediapark 6 
                50670 Köln 
                Deutschland 
E-Mail:         investorrelations@sedo.com 
Internet:       http://www.sedo-holding.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208579 25.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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