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DGAP-HV: Gerry Weber International Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Halle/Westfalen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Gerry Weber International Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Gerry Weber International Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Halle/Westfalen mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   GERRY WEBER International Aktiengesellschaft 
 
   Halle/Westfalen 
 
   WKN 330410 
   ISIN DE0003304101 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 6. Juni 2013, 
   10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) MESZ, im GERRY WEBER Event-Center, am 
   GERRY WEBER Stadion, Weststraße 14, 33790 Halle/Westfalen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   T A G E S O R D N U N G 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Oktober 2012 der GERRY WEBER International AG sowie des 
           vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Oktober 2012, des Lageberichts der GERRY WEBER International 
           AG und des Konzernlageberichts einschließlich der darin 
           enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 (1. November 2011 
           - 31. Oktober 2012) 
 
 
           Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           zugänglich gemacht und können im Internet vom Tage der 
           Einberufung an unter www.gerryweber.com 
           (Investoren/Hauptversammlung) eingesehen und heruntergeladen 
           werden. Der Vorstand erläutert diese Unterlagen in der 
           Hauptversammlung mit Ausnahme des Berichts des Aufsichtsrats, 
           der von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert wird. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss 
           gebilligt. 
 
 
           Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen 
           Beschluss zu fassen, weil das Gesetz eine Beschlussfassung 
           über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten 
           Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen nicht vorsieht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           zum 31. Oktober 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 
           60.710.452,44 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,75 
             je Stückaktie mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das 
             Geschäftsjahr 2011/12; d.h. insgesamt EUR 34.429.470,00, 
 
 
       b)    Einstellung eines Betrags in Höhe von EUR 
             20.000.000,00 in Gewinnrücklagen, 
 
 
       c)    Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 
             6.280.982,44 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           Die Dividende ist ab dem 7. Juni 2013 fällig. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/12 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2011/12 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Bielefeld, Kreuzstraße 35, 33602 Bielefeld, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 
           5 Abs. 3 der Satzung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 3. Juni 2009 unter 
           Tagesordnungspunkt 5 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des 
           Grundkapitals um bis zu EUR 11.475.000,00 (genehmigtes 
           Kapital) läuft bis zum 31. Mai 2014. Bislang ist die 
           Ermächtigung nicht ausgenutzt worden. Da sie nach heutigem 
           Kenntnisstand vor Ablauf der nächsten Hauptversammlung 2014 
           ausläuft, soll sie vollständig aufgehoben und durch eine neue 
           Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals 
           (genehmigtes Kapital) ersetzt werden. 
 
 
           Bei Ausnutzung des neuen genehmigten Kapitals soll den 
           Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt werden. 
           Allerdings soll der Vorstand ermächtigt werden, für bestimmte 
           Zwecke das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats auszuschließen. Der Anteil am Grundkapital, der 
           auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegeben werden, darf 
           20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft 
           nicht übersteigen. 
 
 
           Vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung 
           zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum 
           Bezugsrechtsausschluss wird der Vorstand darüber hinaus auch 
           eine Ausgabe oder Veräußerung von Aktien oder von 
           Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht oder 
           mit Wandlungs- oder Optionspflicht, die auf der Grundlage 
           anderer, dem Vorstand erteilter Ermächtigungen unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, 
           berücksichtigen mit der Maßgabe, dass er insgesamt die ihm 
           erteilten Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss 
           des Bezugsrechts der Aktionäre nur zu einer Erhöhung des 
           Grundkapitals in Höhe von maximal 20 % des derzeit bestehenden 
           Grundkapitals nutzen wird. Hieran hält sich der Vorstand so 
           lange gebunden, bis eine zukünftige Hauptversammlung neuerlich 
           über eine Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalmaßnahmen unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Beschluss gefasst 
           hat. Auf den Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung 
           gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu 
           Tagesordnungspunkt 6 (genehmigtes Kapital) sowie auf den 
           Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß §§ 221 
           Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 
           (Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder 
           Optionsschuldverschreibungen mit bedingtem Kapital) wird 
           hingewiesen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       (1)   Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 
 
 
             Die von der Hauptversammlung am 3. Juni 2009 unter 
             Tagesordnungspunkt 5 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur 
             Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 11.475.000,00 bis 
             zum 31. Mai 2014 wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des 
             Wirksamwerdens der nach Maßgabe der nachfolgenden 
             Bestimmungen zu schaffenden neuen Ermächtigung des Vorstands 
             zur Erhöhung des Grundkapitals aufgehoben. 
 
 
       (2)   Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit 
             der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der 
             Aktionäre 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 5. Juni 2018 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder 
             mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 22.952.980,00 zu erhöhen. 
             Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht 
             einzuräumen. Das Bezugsrecht kann auch in der Weise 
             eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder 
             mehreren Kreditinstitut(en) oder diesen nach § 186 Abs. 5 
             Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der 
             Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der 
             Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
             Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden 
             Fällen auszuschließen: 
 
 
         a)    um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; 
 
 
         b)    soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von 
               Wandlungs- oder Optionsrechten oder den zur Wandlung oder 

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April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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