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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Nassau/Lahn 
 
   ISIN DE0006464506 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 6. Juni 
   2013, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, 
   Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           Aktiengesetz ('AktG') am 8. April 2013 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem 
           Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches können im Internet eingesehen werden unter 
           www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2013. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) 
           richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss 
           der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn 
           der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 
           beträgt 13.590.000,00 EUR. 
 
 
           Die Leifheit AG hält 250.525 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 1,50 EUR Dividende je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ein entsprechend angepasster 
           Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2012 in Höhe von 13.590.000,00 EUR wird eine Dividende von 
           1,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 
           4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.124.212,50 EUR - an die 
           Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 
           6.465.787,50 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 7. Juni 2013 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neufassung von § 10 
           Absatz 3 der Satzung 
 
 
           § 10 Absatz 3 regelt die Möglichkeit einer Beschlussfassung 
           des Aufsichtsrats ohne Einberufung einer Sitzung. Durch die 
           vorgeschlagene Neufassung soll dem Aufsichtsrat die verstärkte 
           Nutzung moderner Kommunikationsmedien ermöglicht werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 10 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Beschlüsse können auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden 
           auch ohne Einberufung einer Sitzung schriftlich, fernmündlich 
           oder im Wege elektronischer Kommunikation (E-Mail, Telefax) 
           gefasst werden, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem 
           Verfahren innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden 
           bestimmten angemessenen Frist widerspricht.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der 
           Satzung 
 
 
           § 11 der Satzung regelt, dass bestimmte Arten von Geschäften 
           der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Durch die 
           vorgeschlagene Neufassung soll es dem Aufsichtsrat erleichtert 
           werden, den Kreis an zustimmungspflichtigen Geschäften 
           flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(1) Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestimmt, welche 
           Arten von Geschäften der Vorstand nur mit vorheriger 
           Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. 
 
 
           (2) Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Arten von 
           Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann 
           widerruflich die Zustimmung zu bestimmten Arten von Geschäften 
           allgemein oder für den Fall, dass einzelne Arten von 
           Geschäften bestimmten Bedingungen genügen, im Voraus 
           erteilen.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der 
           Satzung 
 
 
           Die aktuelle Satzungsregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats 
           sieht eine jährliche feste Vergütung zuzüglich einer variablen 
           Vergütung vor, die von der Höhe der für das jeweilige 
           Geschäftsjahr ausgeschütteten Dividende abhängt. Der Deutsche 
           Corporate Governance Kodex (Fassung 2012) hat seine vormalige 
           Empfehlung, den Aufsichtsratsmitgliedern auch eine 
           erfolgsorientierte Vergütung zu gewähren, aufgegeben. Die 
           Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass die 
           Vergütungsform einer reinen Festvergütung besser geeignet ist, 
           der unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg zu 
           erfüllenden Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung zu 
           tragen. Durch die vorgeschlagene Neufassung von § 12 der 
           Satzung soll die Aufsichtsratsvergütung deshalb auf eine reine 
           Festvergütung umgestellt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer ihm für die 
           Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer erhält 
           jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 
           2.500,00 EUR je Aufsichtsratssitzungstag sowie eine nach 
           Ablauf des Geschäftsjahres auszuzahlende jährliche Vergütung 
           in Höhe von 20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält das 3-Fache, 
           sein Stellvertreter das 1,5-Fache. Gehört ein Mitglied dem 
           Aufsichtsrat nur einen Teil eines Geschäftsjahres an, wird die 
           jährliche Vergütung nur zeitanteilig gewährt. 
 
 
           Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für seine Mitgliedschaft in 
           einem Ausschuss des Aufsichtsrats zusätzlich ein Sitzungsgeld 
           in Höhe von 2.500,00 EUR je Ausschusssitzungstag. Der 
           Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte. 
 
 
           Finden an einem Tag mehrere Aufsichtsrats- und/oder 
           Ausschusssitzungen statt, kann ein an mehreren Sitzungen 
           teilnehmendes Mitglied des Aufsichtsrats insgesamt nicht mehr 
           als 2.500,00 EUR beanspruchen. 
 
 
           Vorstehende Regelungen über die Vergütung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats gelten erstmals für die für das Geschäftsjahr 
           2013 zu gewährende Vergütung.' 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 der 
           Satzung 
 
 
           § 15 der Satzung der Gesellschaft regelt die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung. Neben einigen sprachlichen Anpassungen soll 
           dem Vorstand gemäß § 123 Abs. 2 Satz 3 AktG die Ermächtigung 
           erteilt werden, die Anmeldefrist zur Hauptversammlung zu 
           verkürzen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           '(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
           des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 

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April 25, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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