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DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Schaltbau Holding AG 
 
   München 
 
   - ISIN: DE0007170300 - 
   - WKN: 717030 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2013 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie zu der am Donnerstag, dem 6. Juni 2013, 11.00 Uhr, im 
   Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 
   80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
   ___________________________________________________ 
 
   A.) Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, 
           jeweils zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie der erläuternden Berichte des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 
           Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 6.652.494,67 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,77    EUR 4.737.186,30 
         auf jede für das Geschäftsjahr 2012 
         grundsätzlich mit Gewinnbeteiligungsrecht 
         ausgestattete Stückaktie mit einem 
         rechnerischen Wert von EUR 1,22 auf das 
         Grundkapital von EUR 7.505.671,80 
 
   b)    Einstellung in die Gewinnrücklage            EUR 1.900.000,00 
 
   c)    Vortrag auf neue Rechnung                       EUR 15.308,37 
 
   d)    Bilanzgewinn                                 EUR 6.652.494,67 
 
 
           Von der Gesamtanzahl von 6.152.190 Stückaktien hält die 
           Gesellschaft derzeit 15.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 
           71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann 
           sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem 
           Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der 
           auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft 
           befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist 
           rechnerisch hier in der unter lit. a) angegebenen Summe 
           berücksichtigt, soll jedoch bei der Gewinnverwendung als 
           Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden, so dass sich der 
           Betrag unter lit. c) entsprechend erhöht. Die auf jede 
           einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt 
           jedenfalls EUR 0,77 gemäß lit. a). 
 
 
           Die Dividende wird am 07. Juni 2013 ausbezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung 
           unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre 
           sowie entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           § 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft enthält ein 
           Genehmigtes Kapital, nachdem der Vorstand mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats dazu ermächtigt ist, das Grundkapital um bis zu 
           EUR 3.294.000 zu erhöhen. Dieses Genehmigte Kapital läuft in 
           unmittelbarer zeitlicher Nähe zur heutigen ordentlichen 
           Hauptversammlung, nämlich am 11. Juni 2013, aus und soll durch 
           ein neues Genehmigtes Kapital ersetzt und die Satzung 
           entsprechend angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung, 
             das Grundkapital bis zum 11. Juni 2013 um bis zu EUR 
             3.294.000 durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen (Genehmigtes 
             Kapital), wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung 
             des gemäß lit. b) zu beschließenden neuen Genehmigten 
             Kapitals aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, in der Zeit bis zum 
             5. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das 
             Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis 
             zu insgesamt EUR 3.294.000,- durch Ausgabe neuer 
             stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien 
             ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes 
             Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen- 
             und/oder Sacheinlagen erfolgen. 
 
 
             Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für 
             folgende Fälle auszuschließen: 
 
 
         (a)   für die aufgrund des Bezugsverhältnisses 
               entstehenden Spitzenbeträge; 
 
 
         (b)   für eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen zum 
               Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
               Unternehmen (auch wenn neben den Aktien eine 
               Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt wird), wenn der 
               Erwerb des Unternehmens oder der Beteiligung im 
               wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt; 
 
 
         (c)   für eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, in 
               Höhe von bis zu insgesamt 10 % sowohl des im Zeitpunkt des 
               Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im 
               Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden 
               Grundkapitals, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien 
               den Börsenkurs der bereits notierten Aktien gleicher 
               Gattung und Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. 
               Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind 
               diejenigen Aktien anzurechnen, die aufgrund einer 
               entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 
               71 Abs. 1 Nr. 8 AktG während der Wirksamkeit dieser 
               Ermächtigung erworben und gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, sofern der 
               Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits 
               notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht 
               wesentlich unterschreitet. 
 
 
               Der Vorstand wird weiter ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrates einen vom Gesetz abweichenden Beginn der 
               Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren 
               Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, 
               insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen 
               Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die 
               Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren 
               Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. 
 
 
               Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung nach 
               völliger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung 
               aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der 
               Ermächtigungsfrist ohne Kapitalerhöhung entsprechend im 
               Wortlaut anzupassen. 
 
 
               § 5 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
           '3.   Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis 
                 zum 5. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das 
                 Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um 
                 bis zu insgesamt EUR 3.294.000,- durch Ausgabe neuer 
                 stimmberechtigter, auf den Inhaber lautender Stammaktien 
                 ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes 
                 Kapital). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bareinlagen 
                 und/oder Sacheinlagen erfolgen. 
 
 
                 Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des 
                 Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
                 für folgende Fälle auszuschließen: 
 
 
             -     für die aufgrund des Bezugsverhältnisses 
                   entstehenden Spitzenbeträge; 
 
 
             -     für eine Kapitalerhöhung gegen 
                   Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder von 
                   Beteiligungen an Unternehmen (auch wenn neben den 
                   Aktien eine Kaufpreiskomponente in bar ausgezahlt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:10 ET (13:10 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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