DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
25.04.2013 / 15:10
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UMS United Medical Systems International AG
Hamburg
- ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 11:00 Uhr
im Grand Elysée, 'Spiegelsaal', Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
des Unternehmens ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der UMS United Medical
Systems International AG zum 31. Dezember 2012 sowie des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der UMS United
Medical Systems International AG für das Geschäftsjahr 2012,
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172
AktG am 18. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Der Vorstand
und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im
Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf
der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die
Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International
AG zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 2.616.723,09 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je EUR 2.616.717,40
dividendenberechtigter Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung EUR 5,69
Bilanzgewinn EUR 2.616.723,09
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung gehaltenen Stück 115.616 eigenen Aktien.
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
Die Dividende soll ab dem 7. Juni 2013 ausgezahlt werden. Die
Dividendenausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen
Einlagekonto der Gesellschaft gemäß § 27
Körperschaftsteuergesetz und damit steuerfrei.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 der Gesellschaft zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der UMS United Medical Systems International AG,
Borsteler Chaussee 53, 22453 Hamburg, die nachfolgenden Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre während der üblichen Geschäftszeiten aus und
sind ab diesem Zeitpunkt im Internet unter http://www.umsag.com im
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung 2013'
zugänglich:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen
bzw. zugänglich sein.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 6.016.261,00. Es ist eingeteilt in
4.873.284 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 4.873.284 Stück. Es
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
115.616 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines in Textform erstellten
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes anmelden. Die Anmeldung und
der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum 30. Mai 2013, 24.00 Uhr unter der nachfolgend
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse (die
Anmeldeadresse) zugehen:
UMS United Medical Systems International AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0) 89/889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes ist vom depotführenden
Institut in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und hat sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
demnach auf den 16. Mai 2013, 0.00 Uhr (der Nachweisstichtag) zu
beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Aktienbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des
Aktienbesitzes Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich
alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
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