DGAP-HV: ORBIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ORBIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2013 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
25.04.2013 / 15:13
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ORBIS AG
Saarbrücken
ISIN DE0005228779
WKN 522877
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zur ordentlichen
Hauptversammlung am Freitag, den 07.06.2013, 10.30 Uhr, in das E-Werk
Saarbrücken, Dr.-Tietz-Str. 15 (auf den Saarterrassen), 66115
Saarbrücken, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ORBIS AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte
der ORBIS AG und des Konzerns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat der ORBIS AG den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss durch Beschluss vom 28.03.2013 bereits
gebilligt hat. Der Jahresabschluss der ORBIS AG ist damit nach
Maßgabe von § 172 AktG festgestellt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
ORBIS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 in Höhe von
2.409.493,06 EUR wie folgt zu verwenden:
Bilanzgewinn: 2.409.493,06
EUR
Ausschüttung einer Dividende von 0,06 EUR je 514.123,80 EUR
Stückaktie:
Gewinnvortrag: 1.895.369,26
EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien, die gemäß § 71b AktG jeweils nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur ordentlichen
Hauptversammlung am 07.06.2013 kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn
weitere eigene Aktien erworben oder veräußert werden. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,06 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung
unterbreitet.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Verhülsdonk & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Georg-Glock-Straße 4, D-40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
9.147.750 auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien der
Gesellschaft mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
unmittelbar und mittelbar 579.020 Stück eigene Aktien. Die eigenen
Aktien vermitteln keine Stimmrechte. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 8.568.730 Stück.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts,
Nachweisstichtag und Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
31.05.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch Bescheinigung des
depotführenden Instituts zu erfolgen, die sich auf den Beginn des
17.05.2013 (0.00 Uhr MESZ), sog. Nachweisstichtag, bezieht.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils
der Textform (§ 126 b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse zugehen:
ORBIS AG
c/o HVBEST Event-Service GmbH
Mainzer Straße 180
66121 Saarbrücken
Telefax: +49 (0) 681/9 26 29 - 29
E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag form-
und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung sowie zur Ausübung und der Umfang des Stimmrechts
richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
für die Ausübung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Zuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in
der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach dem Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren
depotführenden Instituten anzufordern. Die jeweiligen depotführenden
Institute werden die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an
die vorstehend genannte Adresse übersenden.
Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine form- und
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und für einen Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen Sorge zu
tragen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Sofern das Stimmrecht weder durch ein Kreditinstitut noch durch ein
einem Kreditinstitut nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder durch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ausgeübt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b
BGB).
Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, die den Aktionären von ihren Depotbanken zugesandt
wird und steht zudem im Internet unter der Adresse www.orbis.de im
Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum Download zur
Verfügung.
Die Bevollmächtigung kann durch Vorlage der Vollmacht bei der
Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch vorherige
Übermittlung der Vollmacht per Post, per Telefax oder per E-Mail bis
spätestens zum 06.06.2013 (17.00 Uhr MESZ) - bei der Gesellschaft
eingehend - an folgende Adresse nachgewiesen werden:
ORBIS AG
Investor Relations
z. H. Frau Dr. Stürmer
Nell-Breuning-Allee 3-5
66115 Saarbrücken
Telefax: +49 (0) 681/9924 - 491
E-Mail: sabine.stuermer@orbis.de
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