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DGAP-HV: ORBIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ORBIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ORBIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2013 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
25.04.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ORBIS AG 
 
   Saarbrücken 
 
   ISIN DE0005228779 
 
   WKN 522877 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zur ordentlichen 
   Hauptversammlung am Freitag, den 07.06.2013, 10.30 Uhr, in das E-Werk 
   Saarbrücken, Dr.-Tietz-Str. 15 (auf den Saarterrassen), 66115 
   Saarbrücken, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           ORBIS AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte 
           der ORBIS AG und des Konzerns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat der ORBIS AG den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss durch Beschluss vom 28.03.2013 bereits 
           gebilligt hat. Der Jahresabschluss der ORBIS AG ist damit nach 
           Maßgabe von § 172 AktG festgestellt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           ORBIS AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 
           2.409.493,06 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Bilanzgewinn:                                     2.409.493,06 
                                                                     EUR 
 
          Ausschüttung einer Dividende von 0,06 EUR je    514.123,80 EUR 
          Stückaktie: 
 
          Gewinnvortrag:                                    1.895.369,26 
                                                                     EUR 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien, die gemäß § 71b AktG jeweils nicht 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur ordentlichen 
           Hauptversammlung am 07.06.2013 kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen, wenn 
           weitere eigene Aktien erworben oder veräußert werden. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von 0,06 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung 
           unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Verhülsdonk & Partner GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
           Georg-Glock-Straße 4, D-40474 Düsseldorf, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 
   9.147.750 auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien der 
   Gesellschaft mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   unmittelbar und mittelbar 579.020 Stück eigene Aktien. Die eigenen 
   Aktien vermitteln keine Stimmrechte. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 8.568.730 Stück. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts, 
   Nachweisstichtag und Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 
   31.05.2013 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet und ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts zu erfolgen, die sich auf den Beginn des 
   17.05.2013 (0.00 Uhr MESZ), sog. Nachweisstichtag, bezieht. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils 
   der Textform (§ 126 b BGB), haben in deutscher oder englischer Sprache 
   zu erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden 
   Adresse zugehen: 
 
   ORBIS AG 
   c/o HVBEST Event-Service GmbH 
   Mainzer Straße 180 
   66121 Saarbrücken 
   Telefax: +49 (0) 681/9 26 29 - 29 
   E-Mail: Jutta.Blum@hvbest.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag form- 
   und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung sowie zur Ausübung und der Umfang des Stimmrechts 
   richten sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie 
   für die Ausübung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Zuerwerb von Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in 
   der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach dem Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren 
   depotführenden Instituten anzufordern. Die jeweiligen depotführenden 
   Institute werden die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an 
   die vorstehend genannte Adresse übersenden. 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und für einen Nachweis 
   des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen Sorge zu 
   tragen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Sofern das Stimmrecht weder durch ein Kreditinstitut noch durch ein 
   einem Kreditinstitut nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
   oder durch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ausgeübt wird, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b 
   BGB). 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, die den Aktionären von ihren Depotbanken zugesandt 
   wird und steht zudem im Internet unter der Adresse www.orbis.de im 
   Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Die Bevollmächtigung kann durch Vorlage der Vollmacht bei der 
   Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch vorherige 
   Übermittlung der Vollmacht per Post, per Telefax oder per E-Mail bis 
   spätestens zum 06.06.2013 (17.00 Uhr MESZ) - bei der Gesellschaft 
   eingehend - an folgende Adresse nachgewiesen werden: 
 
   ORBIS AG 
   Investor Relations 
   z. H. Frau Dr. Stürmer 
   Nell-Breuning-Allee 3-5 
   66115 Saarbrücken 
   Telefax: +49 (0) 681/9924 - 491 
   E-Mail: sabine.stuermer@orbis.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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