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DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Bürgerzentrum/Kolpinghaus Brilon mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.06.2013 in Bürgerzentrum/Kolpinghaus Brilon mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CENTROTEC SUSTAINABLE AG 
 
   BRILON 
 
   ISIN DE 0005407506 
   WKN 540750 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 4. Juni 2013 um 11:00 Uhr 
 
   im Kolpinghaus/Bürgerzentrum, Propst-Meyer-Straße 7, 
 
   59929 Brilon, Deutschland 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst 
           Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 27.063.220,88 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
  *  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je  EUR   2.594.307,90 
     dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
  *  Vortrag auf neue Rechnung:                    EUR  24.468.912,98 
 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der 
   Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 12.080 Aktien gemäß 
   § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind und die bis zur 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2013 ggf. noch 
   auszugebenden Aktien aus Aktienoptionen für das Geschäftsjahr 2012 
   nicht dividendenberechtigt sind. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 5. Juni 2013. 
 
     TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das 
   Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-List-Straße 20, 45128 
   Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. 
   Dezember 2013 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch 
   die Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer 
   prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts 
   gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichtes. 
 
     TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder. Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG 
   sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen, die dem 
   gegenwärtigen Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, für eine 
   weitere Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
     1.    Guido A. Krass, selbständiger Unternehmer, 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der CENTROSOLAR Group AG, 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer und 
           Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz 
 
 
     2.    Dr. Bernhard-R. Heiss, selbständiger Rechtsanwalt 
           (Kanzlei Dr. Bernhard Heiss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), 
           wohnhaft in München 
 
 
     3.    Mag. Christian C. Pochtler, Unternehmer, 
           Alleinvorstand der Pochtler Industrieholding AG (iSi Gruppe), 
           wohnhaft in Wien, Österreich. 
 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Die vorgeschlagenen Personen haben derzeit folgende weitere Mandate in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   Guido A. Krass 
   CENTROSOLAR Group AG München (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   medimondi AG Fulda (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   Wolf GmbH Mainburg (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Dr. Bernhard-R. Heiss 
   Altium Capital AG München (Mitglied des Aufsichtsrates), 
   CENTROSOLAR Group AG München (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Mag. Christian C. Pochtler 
   PP Capital AG Wien (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   Denzel AG Wien (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag. 
   Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder zu 
   einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligtem Aktionär 
   keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
   Gleiches gilt für Herrn Dr. Heiss. Vorsorglich wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Heiss rund 0,45 % der Aktien der CENTROTEC 
   Sustainable AG hält. 
 
   Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der Aktien 
   der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrates keine weiteren offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen mit Herrn Krass i.S.d. 
   Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex 
   im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Guido A. Krass als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 17.307.466 auf den Inhaber lautenden 
   stimmberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 12.080 eigene Aktien. Hieraus stehen 
   ihr keine Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
   Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 
 
   28. Mai 2013 (24.00 Uhr) 
 
   zugehen: 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   c/o M.M.Warburg & CO 
 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
   Wertpapierverwaltung - HV Services 
 
   Ferdinandstraße 75 
 
   20095 Hamburg (Germany) 
 
   Fax: 040/36181116 
 
   Email: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine Bestätigung des 
   depotführenden Instituts zu erfolgen und muss sich auf den Beginn des 
   14. Mai 2013 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (14. Mai 
   2013, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und 
   fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär 
   bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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