DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 04.06.2013 in Bürgerzentrum/Kolpinghaus Brilon mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2013 / 15:11
=--------------------------------------------------------------------
CENTROTEC SUSTAINABLE AG
BRILON
ISIN DE 0005407506
WKN 540750
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 4. Juni 2013 um 11:00 Uhr
im Kolpinghaus/Bürgerzentrum, Propst-Meyer-Straße 7,
59929 Brilon, Deutschland
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst
Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 27.063.220,88 wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je EUR 2.594.307,90
dividendenberechtigter Stückaktie:
* Vortrag auf neue Rechnung: EUR 24.468.912,98
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 12.080 Aktien gemäß
§ 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind und die bis zur
Beschlussfassung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2013 ggf. noch
auszugebenden Aktien aus Aktienoptionen für das Geschäftsjahr 2012
nicht dividendenberechtigt sind.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 5. Juni 2013.
TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-List-Straße 20, 45128
Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31.
Dezember 2013 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch
die Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer
prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts
gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichtes.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder. Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG
sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen, die dem
gegenwärtigen Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, für eine
weitere Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
1. Guido A. Krass, selbständiger Unternehmer,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der CENTROSOLAR Group AG,
Vorsitzender des Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer und
Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz
2. Dr. Bernhard-R. Heiss, selbständiger Rechtsanwalt
(Kanzlei Dr. Bernhard Heiss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH),
wohnhaft in München
3. Mag. Christian C. Pochtler, Unternehmer,
Alleinvorstand der Pochtler Industrieholding AG (iSi Gruppe),
wohnhaft in Wien, Österreich.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die vorgeschlagenen Personen haben derzeit folgende weitere Mandate in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne:
Guido A. Krass
CENTROSOLAR Group AG München (Vorsitzender des Aufsichtsrates),
medimondi AG Fulda (Vorsitzender des Aufsichtsrates),
Wolf GmbH Mainburg (Mitglied des Aufsichtsrates)
Dr. Bernhard-R. Heiss
Altium Capital AG München (Mitglied des Aufsichtsrates),
CENTROSOLAR Group AG München (Mitglied des Aufsichtsrates)
Mag. Christian C. Pochtler
PP Capital AG Wien (Vorsitzender des Aufsichtsrates),
Denzel AG Wien (Mitglied des Aufsichtsrates)
Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance
Kodex
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag.
Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren
Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder zu
einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligtem Aktionär
keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance
Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.
Gleiches gilt für Herrn Dr. Heiss. Vorsorglich wird darauf
hingewiesen, dass Herr Dr. Heiss rund 0,45 % der Aktien der CENTROTEC
Sustainable AG hält.
Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der Aktien
der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach
Einschätzung des Aufsichtsrates keine weiteren offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen mit Herrn Krass i.S.d.
Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat entsprechend der
Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex
im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Guido A. Krass als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft aus 17.307.466 auf den Inhaber lautenden
stimmberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 12.080 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Stimmrechte zu.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am
28. Mai 2013 (24.00 Uhr)
zugehen:
CENTROTEC Sustainable AG
c/o M.M.Warburg & CO
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Wertpapierverwaltung - HV Services
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg (Germany)
Fax: 040/36181116
Email: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine Bestätigung des
depotführenden Instituts zu erfolgen und muss sich auf den Beginn des
14. Mai 2013 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b
BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Bedeutung des Nachweisstichtages
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (14. Mai
2013, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur
teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und
fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des
bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär
bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
© 2013 Dow Jones News
