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DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2013 in Bürgerzentrum/Kolpinghaus Brilon mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 04.06.2013 in Bürgerzentrum/Kolpinghaus Brilon mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CENTROTEC SUSTAINABLE AG 
 
   BRILON 
 
   ISIN DE 0005407506 
   WKN 540750 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 4. Juni 2013 um 11:00 Uhr 
 
   im Kolpinghaus/Bürgerzentrum, Propst-Meyer-Straße 7, 
 
   59929 Brilon, Deutschland 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst 
           Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 27.063.220,88 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
 
 
  *  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,15 je  EUR   2.594.307,90 
     dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
  *  Vortrag auf neue Rechnung:                    EUR  24.468.912,98 
 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der 
   Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 12.080 Aktien gemäß 
   § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind und die bis zur 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2013 ggf. noch 
   auszugebenden Aktien aus Aktienoptionen für das Geschäftsjahr 2012 
   nicht dividendenberechtigt sind. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 5. Juni 2013. 
 
     TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das 
   Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrich-List-Straße 20, 45128 
   Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. 
   Dezember 2013 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch 
   die Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer 
   prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts 
   gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichtes. 
 
     TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
   Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder. Gemäß §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG 
   sowie § 11 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen, die dem 
   gegenwärtigen Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören, für eine 
   weitere Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
     1.    Guido A. Krass, selbständiger Unternehmer, 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der CENTROSOLAR Group AG, 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats der medimondi AG, Gründer und 
           Inhaber der Pari Group AG, wohnhaft in Oberwil-Lieli, Schweiz 
 
 
     2.    Dr. Bernhard-R. Heiss, selbständiger Rechtsanwalt 
           (Kanzlei Dr. Bernhard Heiss Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), 
           wohnhaft in München 
 
 
     3.    Mag. Christian C. Pochtler, Unternehmer, 
           Alleinvorstand der Pochtler Industrieholding AG (iSi Gruppe), 
           wohnhaft in Wien, Österreich. 
 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Die vorgeschlagenen Personen haben derzeit folgende weitere Mandate in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   Guido A. Krass 
   CENTROSOLAR Group AG München (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   medimondi AG Fulda (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   Wolf GmbH Mainburg (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Dr. Bernhard-R. Heiss 
   Altium Capital AG München (Mitglied des Aufsichtsrates), 
   CENTROSOLAR Group AG München (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Mag. Christian C. Pochtler 
   PP Capital AG Wien (Vorsitzender des Aufsichtsrates), 
   Denzel AG Wien (Mitglied des Aufsichtsrates) 
 
   Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Mag. 
   Pochtler und der CENTROTEC Sustainable AG und deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der CENTROTEC Sustainable AG oder zu 
   einem wesentlich an der CENTROTEC Sustainable AG beteiligtem Aktionär 
   keine nach Ziffer 5.4.1 Absätze 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance 
   Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
   Gleiches gilt für Herrn Dr. Heiss. Vorsorglich wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Heiss rund 0,45 % der Aktien der CENTROTEC 
   Sustainable AG hält. 
 
   Herr Krass hält zusammen mit seiner Familie mehr als 50 % der Aktien 
   der CENTROTEC Sustainable AG. Darüber hinaus bestehen nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrates keine weiteren offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen mit Herrn Krass i.S.d. 
   Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 Deutscher Corporate Governance Kodex. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat entsprechend der 
   Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex 
   im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat soll Herr Guido A. Krass als Kandidat für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 17.307.466 auf den Inhaber lautenden 
   stimmberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 12.080 eigene Aktien. Hieraus stehen 
   ihr keine Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
   Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 
 
   28. Mai 2013 (24.00 Uhr) 
 
   zugehen: 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   c/o M.M.Warburg & CO 
 
   Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
   Wertpapierverwaltung - HV Services 
 
   Ferdinandstraße 75 
 
   20095 Hamburg (Germany) 
 
   Fax: 040/36181116 
 
   Email: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch eine Bestätigung des 
   depotführenden Instituts zu erfolgen und muss sich auf den Beginn des 
   14. Mai 2013 (00:00 Uhr) (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag (14. Mai 
   2013, 0:00 Uhr) rechtzeitig erbracht hat. Das bedeutet, dass 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben 
   haben, für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt sind, wenn der Gesellschaft form- und 
   fristgerecht eine Anmeldung nebst Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär 
   bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung -2-

bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
   ihrem depotführenden Institut anzufordern. Das depotführende Institut 
   übernimmt in diesem Fall in der Regel die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
   Gesellschaft. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen 
   deshalb in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten 
   sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses 
   für sie die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes vornimmt. 
 
   Entscheidend für die fristgerechte Anmeldung ist in jedem Fall der 
   rechtzeitige Zugang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
   Stimmrechtsvertretung und Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, 
   z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder ein Kreditinstitut. Auch in 
   diesem Fall muss sich der Aktionär - wie zuvor beschrieben - 
   fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz 
   fristgerecht nachweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet 
   werden, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch durch die Übermittlung der Bevollmächtigung in 
   Textform an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: hv@centrotec.com 
 
   Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen gilt das 
   Textformerfordernis nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht. Allerdings 
   sind in diesen Fällen die Regelung in § 135 AktG sowie möglicherweise 
   weitere Besonderheiten zu beachten, die von den jeweils 
   Bevollmächtigten vorgegeben werden und bei diesen zu erfragen sind. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, sollte die Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweises 
   möglichst frühzeitig erfolgen. Mit der Eintrittskarte sind Vollmachts- 
   und Weisungsformulare verbunden. Soweit ein von der Gesellschaft 
   benannter Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in 
   jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
   Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er 
   kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu 
   einem Abstimmungsgegenstand keine ausdrücklichen und eindeutigen 
   Weisungen erteilt werden, wird der Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungsgegenstand das Stimmrecht insoweit nicht 
   ausüben. 
 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft bestellten 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, haben das mit der 
   Eintrittskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular auszufüllen 
   und bis spätestens 27. Mai 2013, 24.00 Uhr (Eingang) per Post, E-Mail 
   oder Fax an die folgende Anschrift zu übersenden: 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   Vorstandsbüro 
 
   Am Patbergschen Dorn 9 
 
   D - 59929 Brilon 
 
   Telefax: +49 2961 96631-6111 
 
   E-Mail: hv@centrotec.com 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000 am Grundkapital der Gesellschaft erreichen (dies entspricht 
   500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens 4. Mai 2013, 
   24.00 Uhr zugegangen sein. 
 
   Ergänzungsverlangen können an die nachfolgend genannte Adresse 
   gerichtet werden: 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   Vorstandsbüro 
 
   Am Patbergschen Dorn 9 
 
   D - 59929 Brilon 
 
   Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 
   Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten 
   Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird dabei hinsichtlich des 
   maßgeblichen Zeitpunktes für das Erreichen der Mindesthaltedauer 
   zugunsten etwaiger Antragsteller auf den Tag der Hauptversammlung 
   abstellen und einen auf die Inhaberschaft seit dem 4. März 2013 
   ausgestellten Nachweis als ausreichend behandeln. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden - soweit 
   sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und werden solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   bekannt und zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
   Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 
   20. Mai 2013, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   Vorstandsbüro 
 
   Am Patbergschen Dorn 9 
 
   D - 59929 Brilon 
 
   Telefax: +49 (0) 2961 96631-6111 
 
   E-Mail: hv@centrotec.com 
 
   eingegangen sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der 
   Adresse 
 
   http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und 
   Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge müssen nur veröffentlicht werden, wenn sie begründet 
   sind. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse 
   der Gesellschaft adressiert sind oder später eingehen sowie 
   Gegenanträge ohne Begründung werden von der Gesellschaft nicht im 
   Internet veröffentlicht. 
 
   Die Gesellschaft kann von der Zugänglichmachung eines Gegenantrages 
   und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die 
   Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   dargestellt. 
 
   Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei 
   Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die 
   Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten enthalten; Angaben zur Mitgliedschaft in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
   sollen beigefügt werden. Eine Abstimmung über einen Gegenantrag in der 
   Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt wird. Mündliche Gegenanträge in der 
   Hauptversammlung können auch ohne vorherige fristgerechte Übermittlung 
   gestellt werden. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   im Rahmen der Aussprache zu stellen. Gemäß § 22 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der 
   Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Zudem kann der Vorstand in 
   bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die Auskunft 
   verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   dargestellt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite 
   der Gesellschaft / Unterlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite 
 
   http://www.centrotec.de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von 
   Aktionären sowie weitere Informationen einschließlich der 
   weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG zugänglich sein. Sämtliche 
   der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen 
   werden darüber hinaus in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
 
   Brilon, im April 2013 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Centrotec Sustainable AG 
                Am Patbergschen Dorn 9 
                59929 Brilon 
                Deutschland 
Telefon:        +49 2961 96631-0 
Fax:            +49 2961 96631-100 
E-Mail:         ir@centrotec.de 
Internet:       http://www.centrotec.de 
ISIN:           DE0005407506 
WKN:            540750 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
208757 26.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.