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DGAP-HV: Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Alphaform AG 
 
   Feldkirchen bei München 
 
   ISIN DE0005487953 - WKN 548795 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 14:00 Uhr, 
   im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), 
   Lenbachplatz 8, 80333 München, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 
           2012, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des 
           Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der 
           Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der 
           Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. 
 
 
           Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten 
           Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
           Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern 
           GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige 
           prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des 
           Geschäftsjahres 2013 zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der 
   Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 16. Mai 2013, 
   0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 30. 
   Mai 2013, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse: 
 
   Alphaform AG 
   c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA 
   WPV 
   Ferdinandstr. 75 
   20095 Hamburg 
 
   bzw. unter: 
   Telefax: +49 (0)40- 3618 1116 
   E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
   zugegangen sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. 
   Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der 
   Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem 
   Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht 
   keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der 
   Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen 
   bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei vorgenannter Stelle werden Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich 
   frühzeitig anzumelden und für die Übersendung des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. 
 
   III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder andere von § 
   135 AktG erfasste Institute oder Personen ausüben lassen. Auch in 
   diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären mit der Eintrittskarte 
   übersandt und steht den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Für die 
   Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend 
   verwendet werden. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des 
   Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr 
   Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der 
   Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse elektronisch übermittelt werden: 
 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8 
   und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes 
   gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten 
   lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der 
   Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die 
   Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
   sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder 
   Institutionen mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr 
   als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich von einem 
   von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
   vertreten lassen können. Für diese Stimmrechtsvertretung und 
   Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
   Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vorgenanntes 
   Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. 
 
   Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß 
   einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
   Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der 
   Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
   Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
   Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Verfahrensanträge 
   und unangekündigte Anträge von Aktionären werden vom 
   Stimmrechtsvertreter nicht unterstützt. Die Erteilung der Vollmacht, 

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April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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