DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
26.04.2013 / 15:11
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Alphaform AG
Feldkirchen bei München
ISIN DE0005487953 - WKN 548795
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 14:00 Uhr,
im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'),
Lenbachplatz 8, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2012, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des
Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der
Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten
Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2013 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der
Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 16. Mai 2013,
0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 30.
Mai 2013, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse:
Alphaform AG
c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA
WPV
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
bzw. unter:
Telefax: +49 (0)40- 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
zugegangen sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat.
Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht
keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei vorgenannter Stelle werden Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich
frühzeitig anzumelden und für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B.
eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder andere von §
135 AktG erfasste Institute oder Personen ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären mit der Eintrittskarte
übersandt und steht den Aktionären auch unter der Internetadresse
http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Für die
Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend
verwendet werden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter folgender
Adresse elektronisch übermittelt werden:
E-Mail: hv@ubj.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8
und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten
lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich von einem
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
vertreten lassen können. Für diese Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vorgenanntes
Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären auch unter der
Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß
einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten
Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Verfahrensanträge
und unangekündigte Anträge von Aktionären werden vom
Stimmrechtsvertreter nicht unterstützt. Die Erteilung der Vollmacht,
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April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
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