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DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Hypoport AG 
 
   Berlin 
 
   International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 
 
   Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 7. Juni 
   2013,um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71, 
   10179 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
             Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
             Dezember 2012, des Lageberichts der Hypoport AG und des 
             Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des 
             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
             289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung 
             zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - 
             vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird 
             zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen 
             Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom 
             Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
             Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
             Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
             Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
             Höhe von EUR 19.135.440,51 wie folgt zu verwenden: Der 
             gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.135.440,51 wird auf 
             neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Vorstands entscheiden zu lassen. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
       5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
             Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
             Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
 
     II.   Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der 
           Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport 
           AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre 
           Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 bei der 
           Hypoport AG eingegangen ist. 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich 
           bei der Hypoport AG unter der Anschrift: 
 
 
             Hypoport AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             D-80249 München 
 
 
 
           oder per Telefax: 
 
 
             089/30903-74675 
 
 
 
           oder per E-Mail: 
 
 
             anmeldestelle@computershare.de 
 
 
 
           in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
           entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den 
           Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von 
           der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. 
 
 
           Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die 
           Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein 
           Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
           Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
           gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
           ausüben. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für 
           das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand 
           am Tag der Hauptversammlung. 
 
 
     III.  Umschreibungsstopp 
 
 
           Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab 
           dem Ablauf des letzten Anmeldetags (31. Mai 2013, 24:00 Uhr) 
           bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (7. Juni 2013, 
           24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des Aktienregisters am Tag 
           der Hauptversammlung entspricht damit dem Bestand des 
           Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses (31. 
           Mai 2013, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren 
           Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (31. 
           Mai 2013, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können 
           daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus 
           diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und 
           Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei 
           dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
 
     IV.   Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
 
           Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an 
           der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht 
           unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
           Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung 
           von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen 
           nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten zu 
           beachten sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
           erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
           Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder diesen 
           nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigen wollen, mit 
           diesen Institutionen oder Personen ab. 
 
 
           Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage 
           des Vollmachtsnachweises bei der Einlasskontrolle am Tag der 
           Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung schriftlich, per Telefax oder 
           per E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer 
           oder E-Mail-Adresse. 
 
 
           Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
           die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
           Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
           Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
           Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf 
           den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
           Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen 
           auf der Hauptversammlung erfolgen. 
 
 
           Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
           gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
           verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
           wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
           Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html heruntergeladen 
           werden. Es kann zudem unter der unter Ziffer II genannten 
           Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per 
           Telefax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten 

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April 26, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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