DGAP-HV: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
26.04.2013 / 15:14
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Hypoport AG
Berlin
International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 7. Juni
2013,um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71,
10179 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, des Lageberichts der Hypoport AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht -
vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird
zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 19.135.440,51 wie folgt zu verwenden: Der
gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.135.440,51 wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands entscheiden zu lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport
AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 bei der
Hypoport AG eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich
bei der Hypoport AG unter der Anschrift:
Hypoport AG
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
oder per Telefax:
089/30903-74675
oder per E-Mail:
anmeldestelle@computershare.de
in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren
entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die
Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein
Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für
das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand
am Tag der Hauptversammlung.
III. Umschreibungsstopp
Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab
dem Ablauf des letzten Anmeldetags (31. Mai 2013, 24:00 Uhr)
bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (7. Juni 2013,
24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung entspricht damit dem Bestand des
Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses (31.
Mai 2013, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (31.
Mai 2013, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können
daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus
diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und
Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei
dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
IV. Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung
von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5
AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten zu
beachten sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage
des Vollmachtsnachweises bei der Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen
auf der Hauptversammlung erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html heruntergeladen
werden. Es kann zudem unter der unter Ziffer II genannten
Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail angefordert werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten
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