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DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Hypoport AG 
 
   Berlin 
 
   International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365 
 
   Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 7. Juni 
   2013,um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71, 
   10179 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
       1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
             Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
             Dezember 2012, des Lageberichts der Hypoport AG und des 
             Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des 
             erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
             289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung 
             zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
             Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - 
             vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird 
             zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen 
             Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom 
             Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
             Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der 
             Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
 
       2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
             Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
             Höhe von EUR 19.135.440,51 wie folgt zu verwenden: Der 
             gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.135.440,51 wird auf 
             neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
       3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Vorstands entscheiden zu lassen. 
 
 
       4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
             Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
             Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
             Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
             Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
       5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
             Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
             Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
             Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
 
     II.   Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der 
           Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport 
           AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre 
           Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 bei der 
           Hypoport AG eingegangen ist. 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich 
           bei der Hypoport AG unter der Anschrift: 
 
 
             Hypoport AG 
             c/o Computershare Operations Center 
             D-80249 München 
 
 
 
           oder per Telefax: 
 
 
             089/30903-74675 
 
 
 
           oder per E-Mail: 
 
 
             anmeldestelle@computershare.de 
 
 
 
           in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren 
           entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den 
           Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von 
           der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. 
 
 
           Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die 
           Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein 
           Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
           Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
           gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
           ausüben. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für 
           das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand 
           am Tag der Hauptversammlung. 
 
 
     III.  Umschreibungsstopp 
 
 
           Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab 
           dem Ablauf des letzten Anmeldetags (31. Mai 2013, 24:00 Uhr) 
           bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (7. Juni 2013, 
           24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des Aktienregisters am Tag 
           der Hauptversammlung entspricht damit dem Bestand des 
           Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses (31. 
           Mai 2013, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren 
           Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (31. 
           Mai 2013, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können 
           daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus 
           diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und 
           Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei 
           dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
 
     IV.   Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
 
           Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an 
           der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht 
           unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
           Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
           Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
           bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung 
           von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen 
           nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten zu 
           beachten sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
           erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
           Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder diesen 
           nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 
           AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigen wollen, mit 
           diesen Institutionen oder Personen ab. 
 
 
           Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage 
           des Vollmachtsnachweises bei der Einlasskontrolle am Tag der 
           Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung schriftlich, per Telefax oder 
           per E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer 
           oder E-Mail-Adresse. 
 
 
           Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
           die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
           Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
           Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
           Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf 
           den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
           Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen 
           auf der Hauptversammlung erfolgen. 
 
 
           Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden 
           gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
           verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es 
           wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
           Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html heruntergeladen 
           werden. Es kann zudem unter der unter Ziffer II genannten 
           Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per 
           Telefax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

Aktionären wieder an, sich durch von der Hypoport AG benannte 
           Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
           Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und 
           Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
           Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
           abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
           Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen an die von der 
           Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter können im Wege der 
           Textform (§ 126 b BGB), z. B. per E-Mail, Telefax oder Post an 
           die unter Ziffer II genannte E-Mail-Adresse, Faxnummer oder 
           Anschrift, erteilt werden. Zur organisatorischen Erleichterung 
           werden die Aktionäre gebeten, Vollmachten nebst Weisungen 
           spätestens bis zum 5. Juni 2013 an die unter Ziffer II 
           genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln 
           (abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während 
           der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in 
           der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird). Gleiches 
           gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten 
           und Weisungen. 
 
 
           Das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von 
           der Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die 
           Aktionäre mit den ihnen übersandten Unterlagen. Zudem wird es 
           den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der 
           Eintrittskarte zugesendet und kann unter der in Ziffer II 
           genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, 
           per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. 
 
 
           Auch nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre 
           weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich 
           teilzunehmen, wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und 
           Weisungen automatisch als widerrufen gelten. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die 
           Aktionäre zusammen mit den ihnen übersandten Unterlagen bzw. 
           werden mit der Eintrittskarte zugesandt. 
 
 
     V.    Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht 
           persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können 
           ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung 
           des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind ebenfalls nur 
           diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß 
           Ziffer II rechtzeitig angemeldet haben. Die Abgabe von Stimmen 
           im Wege der Briefwahl ist auf die Abstimmung über 
           Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von 
           Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der 
           Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte 
           Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. 
 
 
           Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 31. 
           Mai 2013 kann die Briefwahl schriftlich, per Telefax oder per 
           E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer oder 
           E-Mail-Adresse bis zum 5. Juni 2013 erfolgen. 
 
 
           Bitte verwenden Sie das Ihnen zusammen mit den 
           Anmeldeunterlagen bzw. mit der Eintrittskarte übersandte 
           Formular, das Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an 
           die in Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer oder 
           E-Mail-Adresse zurücksenden. Das Formular kann zudem unter der 
           in Ziffer II genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
           schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. 
           Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise zur 
           Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen 
           von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 
           Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen 
           können sich der Briefwahl bedienen. 
 
 
           Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf 
           des 5. Juni 2013 schriftlich, per Telefax oder per E-Mail 
           unter der in Ziffer II genannten Adresse, Faxnummer oder 
           E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden. 
 
 
           Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre 
           weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich oder 
           durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem 
           Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen 
           gelten. 
 
 
           Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl 
           ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der 
           Hauptversammlung maßgeblich, der durch den unter Ziffer III 
           dargestellten Umschreibungsstopp dem Bestand am Ende des Tages 
           des Anmeldeschlusses entsprechen wird. 
 
 
     VI.   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
           der Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.194.958,00 
           ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           eingeteilt in 6.194.958 auf den Namen lautende Stückaktien. 
           Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien 
           und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung daher 
           6.194.958 Stück. 
 
 
           Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu. 
           Die Hypoport AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 57.753 eigene Stückaktien. 
 
 
     VII.  Rechte der Aktionäre 
 
 
           Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
           127 AktG 
 
 
           Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
           Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
           Punkt der Tagesordnung unterbreiten sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Anfragen, Gegenanträge (§ 126 AktG) und 
           Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu einem bestimmten 
           Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die nachfolgend 
           genannte Anschrift bzw. Adresse zu richten: 
 
 
             Hypoport AG 
             Group Legal 
             z. H. Frau Ines Cumbrowski 
             Klosterstraße 71 
             10179 Berlin 
             Telefax: 030/42086-1999 
 
 
 
           oder per E-Mail an: 
 
 
             ines.cumbrowski@hypoport.de 
 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht 
           berücksichtigt. Gegenanträge, die bis spätestens zum Ablauf 
           des 23. Mai 2013 unter der angegebenen Adresse eingehen, 
           werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG einschließlich 
           des Namens des Aktionärs und der Begründung allen Aktionären 
           im Internet unter http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html 
           unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
           Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
           Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag und seine 
           Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 
           Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung 
           eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn 
           sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
           eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
           Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch 
           nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 
           3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen 
           Wahlvorschlag u. a. auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn 
           der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
           Kandidaten enthält. Vorschläge zur Aufsichtsratswahl müssen 
           ferner u. a. auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn 
           ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der Kandidaten in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 
           125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
 
           Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen 
           muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet 
           werden und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 
           7. Mai 2013 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen 
           an folgende Adresse: 
 
 
             Hypoport AG 
             Vorstand 
             Klosterstraße 71 
             10179 Berlin 
 
 
 
           Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
           berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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