DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: HYPOPORT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
HYPOPORT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
26.04.2013 / 15:14
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Hypoport AG
Berlin
International Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365
Wertpapier-Kennnummer (WKN): 549336
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 7. Juni
2013,um 10:00 Uhr in unseren Geschäftsräumen in der Klosterstraße 71,
10179 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, des Lageberichts der Hypoport AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5 HGB, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht -
vom Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Ein Beschluss wird
zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen nicht gefasst, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 19.135.440,51 wie folgt zu verwenden: Der
gesamte Bilanzgewinn in Höhe von EUR 19.135.440,51 wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands entscheiden zu lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der
Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Hypoport
AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre
Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2013 bei der
Hypoport AG eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich
bei der Hypoport AG unter der Anschrift:
Hypoport AG
c/o Computershare Operations Center
D-80249 München
oder per Telefax:
089/30903-74675
oder per E-Mail:
anmeldestelle@computershare.de
in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren
entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Hypoport AG werden den
Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von
der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die
Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein
Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Maßgeblich für
das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand
am Tag der Hauptversammlung.
III. Umschreibungsstopp
Umschreibungen im Aktienregister finden für den Zeitraum ab
dem Ablauf des letzten Anmeldetags (31. Mai 2013, 24:00 Uhr)
bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (7. Juni 2013,
24:00 Uhr) nicht statt. Der Bestand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung entspricht damit dem Bestand des
Aktienregisters am Ende des Tages des Anmeldeschlusses (31.
Mai 2013, 24:00 Uhr). Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem Tag des Anmeldeschlusses (31.
Mai 2013, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, können
daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus
diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und
Stimmrechte aus diesen Aktien bis zur Umschreibung noch bei
dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
IV. Verfahren bei Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine
Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sowie der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Bei der Bevollmächtigung
von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5
AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten zu
beachten sein, welche bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder diesen
nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen ab.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorlage
des Vollmachtsnachweises bei der Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer
oder E-Mail-Adresse.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die
Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen
auf der Hauptversammlung erfolgen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es
wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet und kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html heruntergeladen
werden. Es kann zudem unter der unter Ziffer II genannten
Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail angefordert werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Als Service bieten wir teilnahme- und stimmberechtigten
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April 26, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: HYPOPORT AG: Bekanntmachung der -2-
Aktionären wieder an, sich durch von der Hypoport AG benannte
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Diesen Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem
Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen an die von der
Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter können im Wege der
Textform (§ 126 b BGB), z. B. per E-Mail, Telefax oder Post an
die unter Ziffer II genannte E-Mail-Adresse, Faxnummer oder
Anschrift, erteilt werden. Zur organisatorischen Erleichterung
werden die Aktionäre gebeten, Vollmachten nebst Weisungen
spätestens bis zum 5. Juni 2013 an die unter Ziffer II
genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln
(abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während
der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird). Gleiches
gilt für die Änderung und den Widerruf erteilter Vollmachten
und Weisungen.
Das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von
der Hypoport AG benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die
Aktionäre mit den ihnen übersandten Unterlagen. Zudem wird es
den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der
Eintrittskarte zugesendet und kann unter der in Ziffer II
genannte Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse schriftlich,
per Telefax oder per E-Mail angefordert werden.
Auch nach Erteilung einer Bevollmächtigung sind Aktionäre
weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich
teilzunehmen, wobei in diesem Falle erteilte Vollmachten und
Weisungen automatisch als widerrufen gelten.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
Aktionäre zusammen mit den ihnen übersandten Unterlagen bzw.
werden mit der Eintrittskarte zugesandt.
V. Verfahren bei Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht
persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können
ihre Stimme auch im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung
des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind ebenfalls nur
diejenigen eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß
Ziffer II rechtzeitig angemeldet haben. Die Abgabe von Stimmen
im Wege der Briefwahl ist auf die Abstimmung über
Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der
Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte
Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt.
Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum Ablauf des 31.
Mai 2013 kann die Briefwahl schriftlich, per Telefax oder per
E-Mail an die unter Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse bis zum 5. Juni 2013 erfolgen.
Bitte verwenden Sie das Ihnen zusammen mit den
Anmeldeunterlagen bzw. mit der Eintrittskarte übersandte
Formular, das Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an
die in Ziffer II genannte Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zurücksenden. Das Formular kann zudem unter der
in Ziffer II genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angefordert werden.
Auf dem Formular finden Aktionäre weitere Hinweise zur
Briefwahl. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Vereinigungen
von Aktionären oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG bzw. §§ 135
Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen
können sich der Briefwahl bedienen.
Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum Ablauf
des 5. Juni 2013 schriftlich, per Telefax oder per E-Mail
unter der in Ziffer II genannten Adresse, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse geändert oder widerrufen werden.
Auch nach einer Stimmabgabe per Briefwahl sind die Aktionäre
weiter berechtigt, an der Hauptversammlung persönlich oder
durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen, wobei in diesem
Falle abgegebene Briefwahlstimmen automatisch als widerrufen
gelten.
Auch für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl
ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich, der durch den unter Ziffer III
dargestellten Umschreibungsstopp dem Bestand am Ende des Tages
des Anmeldeschlusses entsprechen wird.
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.194.958,00
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
eingeteilt in 6.194.958 auf den Namen lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung daher
6.194.958 Stück.
Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu.
Die Hypoport AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 57.753 eigene Stückaktien.
VII. Rechte der Aktionäre
Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung unterbreiten sowie Wahlvorschläge
übersenden. Anfragen, Gegenanträge (§ 126 AktG) und
Wahlvorschläge (§ 127 AktG) von Aktionären zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die nachfolgend
genannte Anschrift bzw. Adresse zu richten:
Hypoport AG
Group Legal
z. H. Frau Ines Cumbrowski
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Telefax: 030/42086-1999
oder per E-Mail an:
ines.cumbrowski@hypoport.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht
berücksichtigt. Gegenanträge, die bis spätestens zum Ablauf
des 23. Mai 2013 unter der angegebenen Adresse eingehen,
werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs und der Begründung allen Aktionären
im Internet unter http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag und seine
Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2
Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung
eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch
nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und
3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen
Wahlvorschlag u. a. auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn
der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Aufsichtsratswahl müssen
ferner u. a. auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn
ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der Kandidaten in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen
muss schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet
werden und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des
7. Mai 2013 zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen
an folgende Adresse:
Hypoport AG
Vorstand
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die
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zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, zu
unterzeichnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben
gemäß §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem
Tag der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 7. März
2013 (00:00 Uhr), Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Ergänzungsverlangen halten.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG
näher ausgeführten Umständen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern, z. B. soweit die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen der vorstehend genannten
Aktionärsrechte nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131
Abs. 1 AktG, finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html.
VIII. Unterlagen zur Hauptversammlung, Mitteilungen nach
§ 125 Abs. 1 und 2 AktG und Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen, insbesondere der festgestellte
Jahresabschluss der Hypoport AG und der gebilligte
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012, der Lagebericht der
Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012, der
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns,
etwaige Anträge und Vorschläge von Aktionären sowie weitere
Informationen nach § 124a AktG sind ab dem Tag dieser
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html zugänglich.
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machende Unterlagen werden in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 und 2 AktG werden auch in
Papierform übermittelt.
Berlin, im April 2013
Hypoport AG
Der Vorstand
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26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HYPOPORT AG
Klosterstraße 71
10179 Berlin
Deutschland
E-Mail: ines.cumbrowski@hypoport.de
Internet: http://www.hypoport.de/hauptversammlung.html
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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208758 26.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 26, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
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