DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
aleo solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 07.06.2013 in Oldenburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2013 / 15:16
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aleo solar Aktiengesellschaft
Prenzlau
- ISIN DE000A0JM634 -
WKN A0JM63
Einladung zur Hauptversammlung 2013
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Freitag, den 7. Juni 2013, um 10:00 Uhr
in die Weser-Ems-Halle, Eingang: Festsäle, Europaplatz 12, 26123
Oldenburg, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
aleo solar AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für
die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der
Jahresabschluss ist damit festgestellt; einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht, so dass zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen ist.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahrs 2013 bestellt.'
5. Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds
Die Amtszeit des als Vertreter der Aktionäre gewählten
Aufsichtsratsmitglieds Dr. Siegfried Dais endete durch
Niederlegung des Mandats am 31. Dezember 2012. An seiner
Stelle hat das Amtsgericht Neuruppin Herrn Dr. Stefan Hartung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2013
bestellt.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der
Aktionäre nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden
Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Dr.
Stefan Hartung, Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch
GmbH, Ludwigsburg.
Das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied hat die nachfolgend
aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und in anderen vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Bosch Solar Energy AG, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Bosch
Thermotechnik GmbH und Bosch Power Tec GmbH.
Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt.
II. Vorlagen
Ab der Einberufung der Hauptversammlung stehen im Internet
unter der Adresse
http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen
die nachfolgend genannten Unterlagen, die auch in der
Hauptversammlung der aleo solar AG ausliegen werden, zum Abruf
bereit:
* Der festgestellte Jahresabschluss nebst
Lagebericht der aleo solar AG zum 31. Dezember 2012,
* der gebilligte Konzernabschluss nebst
Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012,
* der Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 und
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB.
III. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts werden gemäß § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung
diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der aleo solar AG
eingetragen sind und die sich bis Freitag, den 31. Mai 2013,
24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter
folgender Adresse erfolgen:
aleo solar AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21 027 288
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
Auf elektronischem Weg ist darüber hinaus eine Anmeldung
online auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen)
möglich.
Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 der Satzung
werden nach Ablauf der Anmeldefrist zur Hauptversammlung bis
zum Schluss der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 1. Juni
2013, 00:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich dem 7. Juni 2013 mit
Abschluss der Hauptversammlung, keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen. Technisch maßgeblicher
Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist daher der
Beginn, d.h. 00:00 Uhr, des 1. Juni 2013. Erwerber von Aktien,
deren Umschreibungsanträge nicht mit einem ausreichenden, die
Umschreibung ermöglichenden zeitlichen Vorlauf vor dem 1. Juni
2013 bei der Gesellschaft eingehen, können daher
Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der
Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Über die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur
Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären oder deren
ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten
ausgestellt und übersandt.
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung
weiterhin frei verfügen.
IV. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen
(§ 134 Abs. 3 S. 1 AktG). Auch in diesem Fall sind eine frist-
und formgerechte Anmeldung und darüber hinaus die Eintragung
im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt
'III. Teilnahmebedingungen' erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG).
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist
gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem
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