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DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
aleo solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.06.2013 in Oldenburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   aleo solar Aktiengesellschaft 
 
   Prenzlau 
 
   - ISIN DE000A0JM634 - 
   WKN A0JM63 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 2013 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am Freitag, den 7. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
 
   in die Weser-Ems-Halle, Eingang: Festsäle, Europaplatz 12, 26123 
   Oldenburg, ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           aleo solar AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für 
           die aleo solar AG und den Konzern einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt; einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht, so dass zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 wird für 
           diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 wird 
           für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr 
           des Geschäftsjahrs 2013 bestellt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Die Amtszeit des als Vertreter der Aktionäre gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieds Dr. Siegfried Dais endete durch 
           Niederlegung des Mandats am 31. Dezember 2012. An seiner 
           Stelle hat das Amtsgericht Neuruppin Herrn Dr. Stefan Hartung 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2013 
           bestellt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der 
           Aktionäre nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgenden 
           Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Dr. 
           Stefan Hartung, Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch 
           GmbH, Ludwigsburg. 
 
 
           Das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied hat die nachfolgend 
           aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und in anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
           Bosch Solar Energy AG, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Bosch 
           Thermotechnik GmbH und Bosch Power Tec GmbH. 
 
 
           Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt. 
 
 
     II.   Vorlagen 
 
 
           Ab der Einberufung der Hauptversammlung stehen im Internet 
           unter der Adresse 
 
           http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen 
           die nachfolgend genannten Unterlagen, die auch in der 
           Hauptversammlung der aleo solar AG ausliegen werden, zum Abruf 
           bereit: 
 
 
       *     Der festgestellte Jahresabschluss nebst 
             Lagebericht der aleo solar AG zum 31. Dezember 2012, 
 
 
       *     der gebilligte Konzernabschluss nebst 
             Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012, 
 
 
       *     der Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Geschäftsjahr 2012 und 
 
 
       *     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
             Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
 
     III.  Teilnahmebedingungen 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts werden gemäß § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung 
           diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tag der 
           Hauptversammlung im Aktienregister der aleo solar AG 
           eingetragen sind und die sich bis Freitag, den 31. Mai 2013, 
           24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in deutscher oder 
           englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. 
           Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter 
           folgender Adresse erfolgen: 
 
 
             aleo solar AG 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
             Telefax: +49 (0) 89 21 027 288 
             E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
 
           Auf elektronischem Weg ist darüber hinaus eine Anmeldung 
           online auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
           (http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen) 
           möglich. 
 
 
           Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag 
           der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
           Aktienbestand maßgebend. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 der Satzung 
           werden nach Ablauf der Anmeldefrist zur Hauptversammlung bis 
           zum Schluss der Hauptversammlung, d.h. in der Zeit vom 1. Juni 
           2013, 00:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich dem 7. Juni 2013 mit 
           Abschluss der Hauptversammlung, keine Umschreibungen im 
           Aktienregister vorgenommen. Technisch maßgeblicher 
           Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist daher der 
           Beginn, d.h. 00:00 Uhr, des 1. Juni 2013. Erwerber von Aktien, 
           deren Umschreibungsanträge nicht mit einem ausreichenden, die 
           Umschreibung ermöglichenden zeitlichen Vorlauf vor dem 1. Juni 
           2013 bei der Gesellschaft eingehen, können daher 
           Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der 
           Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben 
           Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im 
           Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
 
           Über die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur 
           Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären oder deren 
           ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten 
           ausgestellt und übersandt. 
 
 
           Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre 
           Aktien auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung 
           weiterhin frei verfügen. 
 
 
     IV.   Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person, ausüben lassen 
           (§ 134 Abs. 3 S. 1 AktG). Auch in diesem Fall sind eine frist- 
           und formgerechte Anmeldung und darüber hinaus die Eintragung 
           im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt 
           'III. Teilnahmebedingungen' erforderlich. Bevollmächtigt der 
           Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
           oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 S. 2 AktG). 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
           noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 
           125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution 
           bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die Vollmacht ist 
           gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem 

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April 26, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft: -2-

Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre können hierfür das 
           Vollmachtsformular verwenden, welches sie nach ordnungsgemäßer 
           Anmeldung auf der Rückseite der Eintrittskarte erhalten. Auch 
           über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen 
           ist ein Vollmachtsformular abrufbar. Für die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per 
           E-Mail an die Gesellschaft können die Aktionäre die oben unter 
           Abschnitt 'III. Teilnahmebedingungen' angegebene 
           Anmeldeadresse verwenden. Das Gleiche gilt für die Erteilung 
           der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein 
           gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung 
           erübrigt sich in diesem Fall. Unabhängig davon kann der 
           Nachweis der Bevollmächtigung auch dadurch erfolgen, dass der 
           Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an 
           der Einlasskontrolle vorweist. Auch der Widerruf einer bereits 
           erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
           Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
           erklärt werden oder durch persönliches Erscheinen auf der 
           Hauptversammlung erfolgen. 
 
 
           Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen oder diesen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
           i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder 
           Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer 
           solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
           insbesondere § 135 AktG, und die von den vorgenannten Stellen 
           gemachten Vorgaben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich 
           bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer 
           Aktionärsvereinigung oder einer gleichgestellten Person oder 
           Institution rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise 
           geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz 
           muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
           Bevollmächtigten erteilt werden und ist von diesem nachprüfbar 
           festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig 
           sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
           Erklärungen enthalten. 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als zusätzlichen 
           Service ferner an, von der Gesellschaft benannte, 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
           Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die 
           von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen 
           der Textform (§ 126b BGB). Den von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertretern sind bezüglich aller 
           abstimmungsrelevanten Tagesordnungspunkte Weisungen zu 
           erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
           Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen erteilt sind, 
           nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen 
           Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt werden wird. Die 
           Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
           abzustimmen. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, für die 
           Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und für die 
           Erteilung der Weisungen das entsprechende über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen 
           abrufbare elektronische Formular zu verwenden. Aktionäre, die 
           hiervon keinen Gebrauch machen wollen, werden gebeten, die mit 
           der Einladung zur Hauptversammlung versandten Vollmachts- und 
           Weisungsformulare zu verwenden. Vollmachten und Weisungen an 
           die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
           dann per Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben unter 
           Abschnitt 'III. Teilnahmebedingungen' angegebene 
           Anmeldeadresse zu senden. Gleiches gilt für die Änderung und 
           den Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen. Die 
           persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung gilt automatisch 
           als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
 
     V.    Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
           1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Nachstehend unterrichten wir unsere Aktionäre über bestimmte 
           ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zustehende 
           Rechte. Ergänzende Erläuterungen dazu finden sich auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen. 
 
 
       1.    Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 
             AktG) 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
             Grundkapitals (entspricht EUR 651.520,00 oder 651.520 
             Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
             (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können in gleicher 
             Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass 
             Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
             werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
             eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
             Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und 
             müssen dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
             der Versammlung, also spätestens am Dienstag, den 7. Mai 
             2013, 24:00 Uhr (MESZ) in schriftlicher Form unter folgender 
             Adresse zugegangen sein: 
 
 
               aleo solar AG 
               Hauptversammlung 
               Osterstraße 15 
               26122 Oldenburg 
 
 
 
             Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
             berücksichtigt. 
 
 
             Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
             unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
             bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien 
             zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
             werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
             Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
             Internetseite der Gesellschaft unter 
 
             http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen 
             zugänglich gemacht. Die geänderte Tagesordnung wird ferner 
             gemäß § 125 Abs. 1 S. 3 AktG zusammen mit der Einberufung 
             mitgeteilt. 
 
 
       2.    Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen der 
             Verwaltung und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) 
 
 
             Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung 
             Gegenanträge mit Begründung gegen Vorschläge von Vorstand 
             und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
             Tagesordnung zu stellen (§ 126 Abs. 1 AktG) oder selbst 
             Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
             von Abschlussprüfern zu unterbreiten (§ 127 AktG). 
             Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter 
             der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor 
             der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag 
             der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, daher 
             spätestens am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ) 
             zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des 
             Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
             der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
 
             http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen 
             zugänglich gemacht (vgl. § 126 Abs. 1 S. 3 AktG). 
             Gegenanträge nebst Begründung und Wahlvorschläge von 
             Aktionären sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail 
             ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: 
 
 
               aleo solar AG 
               Hauptversammlung 
               Osterstraße 15 
               26122 Oldenburg 
               Telefax: +49 (0) 441 21988 690 
               E-Mail: Invest@aleo-solar.de 
 
 
 
             Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht zugegangene 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
             Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
             Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
             Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
             form- und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
             stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
 
             Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner 
             Begründung oder eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft 
             absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
             Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 

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April 26, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
             Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
             Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
             wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
             Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG 
             auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der 
             Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
             zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bzw. 
             Abschlussprüfers und beim Vorschlag zur Wahl von 
             Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu 
             Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten enthält. 
 
 
       3.    Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
 
             Jedem Aktionär ist nach § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in 
             der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
             Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
             Auskunft zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstands der 
             Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des 
             Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
             geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
             verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
             der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl. § 
             131 Abs. 1 S. 2 und S. 4 AktG). 
 
 
             Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131 
             Abs. 3 AktG näher aufgeführten Voraussetzungen verweigern, 
             etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
             oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
             Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite 
             der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und 
             in der Hauptversammlung jeweils durchgängig zugänglich ist. 
 
 
 
     VI.   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
 
           Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 
           AktG (Ergänzungsverlangen), §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
           (Gegenanträge), § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrecht) finden sich 
           auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.aleo-solar.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen. 
           Auch die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen 
           und Informationen zur Hauptversammlung finden sich auf der 
           vorgenannten Internetseite der Gesellschaft. Die 
           Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter 
           der gleichen Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
     VII.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
           Grundkapital der aleo solar AG EUR 13.030.400,00 und ist in 
           13.030.400 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt, 
           die 13.030.400 Stimmen gewähren. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
           hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
 
   Prenzlau, im April 2013 
 
   aleo solar AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    aleo solar Aktiengesellschaft 
                Krummer Weg 1 
                17291 Prenzlau 
                Deutschland 
E-Mail:         invest@aleo-solar.de 
Internet:       http://www.aleo-solar.de/hauptversammlung.html 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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208751 26.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

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