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DGAP-HV: JK Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JK Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JK Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   JK Wohnbau AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE000A1E8H38 
   WKN: A1E8H3 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
 
   in der Leopoldstraße 10, 80802 München, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2013 ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           JK Wohnbau AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, der Lageberichte für die JK Wohnbau AG und den 
           Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
           weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
           Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Peter E. Boos ist mit 
           Wirkung zum 30. November 2012 aus dem Aufsichtsrat der 
           Gesellschaft ausgeschieden. Das daraufhin mit Beschluss des 
           Amtsgerichts München vom 21. Dezember 2012 bestellte Mitglied 
           des Aufsichtsrats Herr Andreas Epple hat sein Amt mit 
           Schreiben vom 28. Januar 2013 niedergelegt und ist aus dem 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Herr Robert Unger 
           ist daraufhin durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 17. 
           April 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
           bestellt worden. Herr Unger soll nunmehr durch die 
           Hauptversammlung in seinem Amt bestätigt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Robert Unger, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei 
           'UNGER-Rechtsanwälte', wohnhaft in Berlin, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Robert Unger hat keine Mitgliedschaften in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
           in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen inne. 
 
 
           Persönliche oder geschäftliche Beziehungen von Herrn Unger zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne 
           von Nummer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           bestehen nicht. 
 
 
           Die Anforderungen an den unabhängigen Finanzexperten im Sinne 
           von § 100 Abs. 5 AktG werden auch weiterhin jedenfalls von 
           Herrn Prof. Dr. Raimund Baumann erfüllt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 
           der Satzung (Firma) 
 
 
           Die Firma der Gesellschaft soll durch eine entsprechende 
           Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung in 'ISARIA Wohnbau AG' 
           geändert werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
           geändert: 
 
 
           '1. Die Gesellschaft führt die Firma ISARIA Wohnbau AG.' 
 
 
           Im Übrigen bleibt § 1 der Satzung unberührt. 
 
 
   * * * 
 
   Weitere Angaben 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 
   20.764.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede 
   Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   somit 20.764.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
   angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der 
   Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes. Der 
   Nachweis hat sich auf den Beginn des 16. Mai 2013 (0.00 Uhr) zu 
   beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2013 (24.00 
   Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
   JK Wohnbau AG 
   c/o BADER & HUBL GmbH 
   Wilhelmshofstraße 67 
   74321 Bietigheim-Bissingen 
   oder per Telefax: 07142 / 78 86 67-55 
   oder per E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, 
   wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung 
   zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum 
   Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
   Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
   können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu 
   erfragen sind. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 
   Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das 
   Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die 
   Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder 
   eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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