DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2013 / 15:18
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Dienstag, 11. Juni 2013,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts,
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft
(Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG in Höhe von EUR 12.395.167,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50 = 3.272.465,00
dividendenberechtigter Stückaktie EUR
und Vortrag des restlichen Betrags auf neue = 9.122.702,00
Rechnung EUR
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 11. März
2013 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses)
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR
6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert
eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 12. Juni 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
c) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
d) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
e) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das
Geschäftsjahr 2011
Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2012 hatte beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl,
der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit nach wie vor nicht
beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl
für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr
2011 erneut zu vertagen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf
6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') und zur Ausübung
des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens zum
Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der
Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum
Anmeldeschluss (Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ)) im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren
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