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(1)

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -3-

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Unterneukirchen 
 
   ISIN DE000SKWM021 
   WKN SKWM02 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen 
   (Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am 
 
   Dienstag, 11. Juni 2013, 
   um 10.00 Uhr (MESZ) 
 
   in das 
 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft 
   Max-Joseph-Str. 5 
   80333 München 
   Deutschland 
 
   ein. 
 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten und testierten 
           Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten 
           Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die 
           Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft 
           (Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während 
           der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der 
           genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage 
           kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die 
           Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/) 
           zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt; 
           der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding 
           AG in Höhe von EUR 12.395.167,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50      =    3.272.465,00 
   dividendenberechtigter Stückaktie               EUR 
 
   und Vortrag des restlichen Betrags auf neue       =    9.122.702,00 
   Rechnung                                        EUR 
 
 
           Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue 
           Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 11. März 
           2013 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses) 
           dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 
           6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich 
           die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der 
           Hauptversammlung einen entsprechend angepassten 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert 
           eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte 
           Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag 
           vorsieht. 
 
 
           Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der 
           Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 12. Juni 2013. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem 
           Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       b)    Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       c)    Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied 
             des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
             erteilen, 
 
 
       d)    Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       e)    Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als 
             Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung 
             zu erteilen, 
 
 
       f)    Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit 
             als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das 
           Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2012 hatte beschlossen, die 
           Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl, 
           der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im 
           Geschäftsjahr 2011 zu vertagen. 
 
 
           Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit nach wie vor nicht 
           beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die 
           Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl 
           für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 
           2011 erneut zu vertagen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669 
           München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
     II.   Weitere Angaben und Hinweise 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf 
           6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. 
           Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein 
           Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
           grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
           Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') und zur Ausübung 
           des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch 
           Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens zum 
           Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der 
           Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum 
           Anmeldeschluss (Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ)) im 
           Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme 
           an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform (§ 
           126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer 
           Sprache zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-

Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den 
           Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
 
           Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für 
           die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren 
           organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum 
           Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen 
           mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für 
           die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die 
           Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, sowie 
           den Erläuterungen hierzu. Der Internetseite der Gesellschaft 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/) 
           sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen. 
 
 
           Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung 
           nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
           auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
 
           Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 
           Ende des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister 
           verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im 
           Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 4. 
           Juni 2013 bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juni 2013 
           (einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der 
           Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der 
           Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der 
           Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des 
           Aktienregisters am 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ). 
 
 
           Nach § 135 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht 
           für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber 
           im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer 
           Ermächtigung ausüben. 
 
 
           Wir bitten um Verständnis, dass wir bei persönlicher Teilnahme 
           des eingetragenen Aktionärs grundsätzlich nicht mehr als eine 
           Eintrittskarte ausstellen können. Bei gemeinschaftlich 
           Berechtigten (z. B. Erbengemeinschaften, gemeinsam 
           eingetragene Ehepartner) kann mehr als eine Eintrittskarte 
           ausgestellt werden. 
 
 
     3.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
     a)    Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
           können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Das 
           Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige 
           Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen ist für eine 
           fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den 
           Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
           oder eine andere in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 
           Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz 
           genannte Person/Institution bevollmächtigt wird, bedarf die 
           Erteilung der Vollmacht, der Widerruf der Vollmacht und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß 
           § 134 Absatz 3 Aktiengesetz, § 15 Absatz 2 der Satzung der 
           Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Für die 
           Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
           Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
           Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf 
           von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. 
           E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung steht für die Vollmachtserteilung 
           gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
           einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
           Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten ab 9.00 Uhr 
           (MESZ) auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
           Hauptversammlung, Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
           Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, Deutschland, zur Verfügung. 
 
 
           Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 
           Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. 
           V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte 
           Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung 
           abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher 
           bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
           einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Absatz 8 
           Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 
           125 Absatz 5 Aktiengesetz genannter Personen/Institutionen 
           gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen 
           einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
           abzustimmen. 
 
 
     b)    Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte 
           in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von 
           der Gesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter 
           ausüben zu lassen. Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten 
           Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft mit dem Recht zur 
           Unterbevollmächtigung wurden Frau Juliane Drerup-Hero und Herr 
           Christian Schunck benannt. Frau Drerup-Hero ist Leiterin der 
           Rechtsabteilung, Herr Schunck ist Leiter Investor Relations 
           der Gesellschaft. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär 
           wie zuvor beschrieben fristgerecht zur ordentlichen 
           Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen 
           möchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den 
           abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
           ausgeübt werden soll. Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine 
           Weisung vorliegt, werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den 
           Stimmrechten des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt 
           enthalten bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht 
           an der Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe 
           der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
           die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das 
           Formular ist auch im Internet unter www.skw-steel.com unter 
           der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2013' abrufbar 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/). 
 
 
           Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in Textform 
           per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen: 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89 
             5998923-29 
 
 
       *     oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: 
             ir@skw-steel.com 
 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 10. Juni 2013, 
           19.00 Uhr (MESZ) unter der vorgenannten Adresse erteilt, 
           geändert oder widerrufen werden. Am Tag der Hauptversammlung 
           können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr (MESZ) an der Ein- 
           und Ausgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen 
           werden. 
 
 
           Die Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu 
           Tagesordnungspunkt 2 gilt auch, wenn wegen Änderung der Zahl 
           der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien über den angepassten 
           Gewinnverwendungsvorschlag abgestimmt wird. 
 
 
           Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von 
           Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung 

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April 26, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
           entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von 
           Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser 
           Einladung oder später bekannt gemachten Beschlussvorschläge 
           gibt. 
 
 
     III.  Rechte der Aktionäre 
 
 
           Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 
           unter anderem die nachfolgenden Rechte zu. 
 
 
     1.    Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 
           Absatz 2 Aktiengesetz 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
           SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der 
           Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also 
           spätestens bis zum 11. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), unter 
           folgender Adresse zugehen: 
 
 
          SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
          Büro München 
          Investor Relations 
          Prinzregentenstraße 68 
          81675 München 
          Deutschland 
 
 
           Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Absatz 1 Satz 3, 
           Absatz 2, 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass 
           er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
           Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
           Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs 
           ausschließlich an 
 
 
       *     per Post unter der Anschrift: 
 
 
             SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
             Büro München 
             Investor Relations 
             Prinzregentenstraße 68 
             81675 München 
             Deutschland 
 
 
       *     oder per Telefax an +49 (0)89/ 599 89 23 29 
 
 
       *     oder per E-Mail an ir@skw-steel.com 
 
 
 
           zu richten. 
 
 
           Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des 
           Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem 
           Eingang unter der Internetadresse www.skw-steel.com unter der 
           Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2013' veröffentlichen 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/). 
           Dabei werden die bis zum Ablauf des 27. Mai 2013, 24.00 Uhr 
           (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser 
           Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der 
           Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
           Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen 
           Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie 
           die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Nach § 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der 
           Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage- 
           und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu 
           beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131 
           Absatz 3 Aktiengesetz geregelten Fällen die Auskunft 
           verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
           http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/ 
           dargestellt. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 
           Aktiengesetz sind im Internet unter www.skw-steel.com unter 
           der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2013' abrufbar 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/). 
 
 
     IV.   Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
           Gesellschaft 
 
 
           Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a 
           Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der SKW 
           Stahl-Metallurgie Holding AG unter www.skw-steel.com unter der 
           Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung', 
           'Hauptversammlung 2013' zugänglich gemacht 
 
           (http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/). 
           Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
           unter derselben Internetadresse bekanntgegeben. 
 
 
   Unterneukirchen (Deutschland), im April 2013 
 
   SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
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26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
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Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
                Rathausplatz 11 
                84579 Unterneukirchen 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@skw-steel.com 
Internet:       http://www.skw-steel.com 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
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208761 26.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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