DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Str. 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 11.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2013 / 15:18
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Dienstag, 11. Juni 2013,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts,
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG am Sitz der Gesellschaft
(Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 erzielten Bilanzgewinn der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG in Höhe von EUR 12.395.167,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,50 = 3.272.465,00
dividendenberechtigter Stückaktie EUR
und Vortrag des restlichen Betrags auf neue = 9.122.702,00
Rechnung EUR
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende auf neue
Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem am 11. März
2013 (dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses)
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR
6.544.930,00, eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien. Sollte sich
die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der
Hauptversammlung einen entsprechend angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen, der unverändert
eine Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigte
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 12. Juni 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
c) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen,
d) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
e) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das
Geschäftsjahr 2011
Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2012 hatte beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl,
der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit nach wie vor nicht
beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl
für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr
2011 erneut zu vertagen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf
6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') und zur Ausübung
des Stimmrechts sind die Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bis spätestens zum
Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der
Gesellschaft anmelden und für die angemeldeten Aktien zum
Anmeldeschluss (Ablauf des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ)) im
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft in Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen. Die Anmeldung kann wie folgt erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren
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Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den
Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum
Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen
mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für
die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die
Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, sowie
den Erläuterungen hierzu. Der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/)
sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am
Ende des 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im
Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 4.
Juni 2013 bis zum Tag der Hauptversammlung am 11. Juni 2013
(einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der
Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der
Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der
Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des
Aktienregisters am 4. Juni 2013, 24.00 Uhr (MESZ).
Nach § 135 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht
für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber
im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei persönlicher Teilnahme
des eingetragenen Aktionärs grundsätzlich nicht mehr als eine
Eintrittskarte ausstellen können. Bei gemeinschaftlich
Berechtigten (z. B. Erbengemeinschaften, gemeinsam
eingetragene Ehepartner) kann mehr als eine Eintrittskarte
ausgestellt werden.
3. Stimmrechtsvertretung
a) Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Das
Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige
Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen ist für eine
fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135
Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz
genannte Person/Institution bevollmächtigt wird, bedarf die
Erteilung der Vollmacht, der Widerruf der Vollmacht und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß
§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz, § 15 Absatz 2 der Satzung der
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf
von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw.
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Am Tag der Hauptversammlung steht für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten ab 9.00 Uhr
(MESZ) auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung, Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, Deutschland, zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135
Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i.
V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte
Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung
abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher
bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Absatz 8
Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. §
125 Absatz 5 Aktiengesetz genannter Personen/Institutionen
gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
b) Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte
in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von
der Gesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen. Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft mit dem Recht zur
Unterbevollmächtigung wurden Frau Juliane Drerup-Hero und Herr
Christian Schunck benannt. Frau Drerup-Hero ist Leiterin der
Rechtsabteilung, Herr Schunck ist Leiter Investor Relations
der Gesellschaft. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär
wie zuvor beschrieben fristgerecht zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen
möchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den
abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine
Weisung vorliegt, werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den
Stimmrechten des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt
enthalten bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht
an der Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe
der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das
Formular ist auch im Internet unter www.skw-steel.com unter
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2013' abrufbar
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/).
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in Textform
per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 10. Juni 2013,
19.00 Uhr (MESZ) unter der vorgenannten Adresse erteilt,
geändert oder widerrufen werden. Am Tag der Hauptversammlung
können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr (MESZ) an der Ein-
und Ausgangskontrolle erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Die Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu
Tagesordnungspunkt 2 gilt auch, wenn wegen Änderung der Zahl
der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012
dividendenberechtigten Stückaktien über den angepassten
Gewinnverwendungsvorschlag abgestimmt wird.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung
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des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von
Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser
Einladung oder später bekannt gemachten Beschlussvorschläge
gibt.
III. Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung
unter anderem die nachfolgenden Rechte zu.
1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 11. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), unter
folgender Adresse zugehen:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Absatz 1 Satz 3,
Absatz 2, 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur
Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs
ausschließlich an
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax an +49 (0)89/ 599 89 23 29
* oder per E-Mail an ir@skw-steel.com
zu richten.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse www.skw-steel.com unter der
Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2013' veröffentlichen
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/).
Dabei werden die bis zum Ablauf des 27. Mai 2013, 24.00 Uhr
(MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser
Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Nach § 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der
Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131
Absatz 3 Aktiengesetz geregelten Fällen die Auskunft
verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/
dargestellt.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1
Aktiengesetz sind im Internet unter www.skw-steel.com unter
der Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2013' abrufbar
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/).
IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG unter www.skw-steel.com unter der
Rubrik 'Investor Relations', 'Hauptversammlung',
'Hauptversammlung 2013' zugänglich gemacht
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-aktuell/).
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter derselben Internetadresse bekanntgegeben.
Unterneukirchen (Deutschland), im April 2013
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Der Vorstand
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26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
E-Mail: ir@skw-steel.com
Internet: http://www.skw-steel.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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208761 26.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 26, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)
© 2013 Dow Jones News
