DGAP-HV: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
26.04.2013 / 15:19
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Splendid Medien Aktiengesellschaft
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln
- Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 -
- ISIN: DE 0007279507 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 06. Juni 2013, 11:00 Uhr,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagungsort ist das KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19,
Plenum 2 (EG), 50933 Köln (Parkhaus erreichbar über das Gelände der
CTP Conference Services GmbH, Eupener Str. 161, 50933 Köln).
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2012,
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und
Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der
Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2012, der vom Aufsichtsrat
gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2012, der Bericht des Aufsichtsrats und der
erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch
sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im
Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor
Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch
wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch
in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 5.341.625,32 Euro wie folgt
zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 0,10 Euro je 978.999,90
dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je Euro
1,00 Euro, insgesamt:
* Vortrag auf neue Rechnung: 4.362.625,42
Euro
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5.341.625,32
Euro
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 07. Juni 2013.
Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird
der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10
Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00
Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu bestellen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG,
Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus:
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien
AG zum 31. Dezember 2012
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2012
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4
Handelsgesetzbuch
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme
ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com
unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im
Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je
1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung
grundsätzlich eine Stimme.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen
Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die
sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag
der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht
mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 30. Mai 2013, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren
Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, mithin auf den Donnerstag, 16. Mai 2013, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in
englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der
Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung -
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 30. Mai 2013, 24:00 Uhr
(Zugang), einzureichen.
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der
Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:
Splendid Medien AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die
Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3
Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 16. Mai 2013, 00:00
Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und
gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär
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April 26, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
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