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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
26.04.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Splendid Medien Aktiengesellschaft 
 
   Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - 
   - ISIN: DE 0007279507 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, dem 06. Juni 2013, 11:00 Uhr, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagungsort ist das KonferenzZentrum, Josef-Lammerting-Allee 17-19, 
   Plenum 2 (EG), 50933 Köln (Parkhaus erreichbar über das Gelände der 
   CTP Conference Services GmbH, Eupener Str. 161, 50933 Köln). 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2012, 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der 
           Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2012, der vom Aufsichtsrat 
           gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2012, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
           erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
           sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 
           zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im 
           Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor 
           Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch 
           wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
           dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch 
           in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 5.341.625,32 Euro wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   *    Ausschüttung einer Dividende von 0,10 Euro je           978.999,90 
        dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je             Euro 
        1,00 Euro, insgesamt: 
 
   *    Vortrag auf neue Rechnung:                            4.362.625,42 
                                                                      Euro 
 
                                                             ____________- 
                                                                       ___ 
 
                                                              5.341.625,32 
                                                                      Euro 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 07. Juni 2013. 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine 
           eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
           Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
           Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird 
           der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10 
           Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 
           Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
           Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu bestellen. 
 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid Medien AG, 
   Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme 
   der Aktionäre aus: 
 
     *     Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien 
           AG zum 31. Dezember 2012 
 
 
     *     Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
     *     Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. 
           Dezember 2012 
 
 
     *     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 
           Handelsgesetzbuch 
 
 
     *     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine 
   Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme 
   ausgelegt und können zudem im Internet unter www.splendidmedien.com 
   unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im 
   Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 
   1,00 Euro Nennbetrag der Aktien gewähren in der Hauptversammlung 
   grundsätzlich eine Stimme. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die 
   sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag 
   der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht 
   mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 30. Mai 2013, 24:00 Uhr, 
   bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der 
   Hauptversammlung, mithin auf den Donnerstag, 16. Mai 2013, 00:00 Uhr 
   (Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in 
   Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in 
   englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist bei der 
   Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - 
   wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 30. Mai 2013, 24:00 Uhr 
   (Zugang), einzureichen. 
 
   Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der 
   Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Anschrift, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
        Splendid Medien AG 
        c/o Better Orange IR & HV AG 
        Haidelweg 48 
        81241 München 
        Deutschland 
        Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
        E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die 
   Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 
   Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 16. Mai 2013, 00:00 
   Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und 
   gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der 
   Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 26, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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