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DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Pforzheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
29.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STRATEC Biomedical AG 
 
   Birkenfeld 
 
   ISIN DE0007289001 - WKN 728900 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 6. Juni 
   2013, 14.00 Uhr, im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Am 
   Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, des Lageberichts und 
   Konzernlageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   über das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den 
   vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat. 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.stratec.com/hauptversammlung.html zugänglich. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach deutschen 
   handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Bilanzgewinn zum 31. 
   Dezember 2012 von 26.104.540,45 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,50 EUR pro 
   dividendenberechtigter Inhaber-Stammaktie der STRATEC Biomedical AG 
   (Ausschüttung: 5.862.761,00 EUR) 
 
   b) Vortrag von 20.241.779,45 EUR auf neue Rechnung 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem ersten Bankarbeitstag nach 
   der Hauptversammlung. 
 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht 
   dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Inhaber-Stammaktien verändern. In diesem 
   Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Dividende pro 
   dividendenberechtigter Inhaber-Stammaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands 
 
   Von der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung 
   (VorstAG) geschaffenen Möglichkeit einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der 
   Mitglieder des Vorstands (§ 120 Abs. 4 AktG) soll Gebrauch gemacht 
   werden. 
 
   Eine Darstellung des geltenden Systems finden Sie im 
   Vergütungsbericht, der Bestandteil des Geschäftsberichts 2012, dort 
   Seite 25, ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das geltende System zur 
   Vergütung der Mitglieder des Vorstands der STRATEC Biomedical AG zu 
   billigen. 
 
   6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die 
   Prüfung oder prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 
   30. Juni 2013 vor, soweit diese erfolgt. 
 
   7. Beschlussfassung über eine Neuregelung der Vergütung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine 
   ausschließlich fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besser als 
   die bisherige - auch einen variablen Anteil beinhaltende - 
   Vergütungsform geeignet ist, den unabhängig vom Unternehmenserfolg 
   generell bestehenden Beratungs- und Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats 
   Rechnung zu tragen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen, § 13 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
   '§ 13 Vergütung des Aufsichtsrats 
 
   13.1. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes Geschäftsjahr eine 
   fixe Vergütung von EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
   erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das 
   Eineinhalbfache der fixen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur 
   während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört 
   haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein 
   Zwölftel der Vergütung. 
 
   13.2. Ferner erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine persönliche 
   Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 
   750,00. Sollten mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden, wird 
   Sitzungsgeld nur einmal vergütet. Das Sitzungsgeld ist auf maximal 
   sechs Sitzungen für jedes Geschäftsjahr begrenzt. 
 
   13.3. Die fixe Vergütung und das Sitzungsgeld werden mit Ablauf des 
   jeweiligen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. 
 
   13.4. Darüber hinaus erstattet die Gesellschaft jedem 
   Aufsichtsratsmitglied, die durch die Ausübung seines Amts notwendigen 
   und angemessenen Auslagen sowie die einer etwaigen auf seine Vergütung 
   und seinen Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. 
 
   13.5. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der 
   Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen 
   Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Die 
   Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft. 
 
   13.6. Die vorstehende Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats ist 
   erstmals für das am 1. Januar 2013 beginnende Geschäftsjahr 
   anwendbar.' 
 
   8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag zwischen der STRATEC Biomedical AG und der 
   Stratec Newgen GmbH 
 
   Zwischen der STRATEC Biomedical AG und ihrer hundertprozentigen 
   Tochtergesellschaft, Stratec Newgen GmbH, Birkenfeld, bestand seit 
   2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2005 
   mit der STRATEC Biomedical AG als herrschendem Unternehmen 
   (Organträger) und der Stratec Newgen GmbH als beherrschtem Unternehmen 
   (Organgesellschaft). Um den aktuellen Rechtsentwicklungen Rechnung zu 
   tragen, haben die Parteien diesen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag vom 21. März 2005 mit Ablauf des 31. Dezember 
   2012 beendet. 
 
   Zur Sicherstellung der weiteren Anerkennung eines 
   körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen 
   Organschaftsverhältnisses haben die STRATEC Biomedical AG und die 
   Stratec Newgen GmbH für Geschäftsjahre ab 2013 am 9. April 2013 einen 
   neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser 
   neue Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird erst nach 
   Vorliegen der Zustimmungen der Hauptversammlung der STRATEC Biomedical 
   AG und der Gesellschafterversammlung der Stratec Newgen GmbH und mit 
   Eintragung seines Bestehens in das Handelsregister der Stratec Newgen 
   GmbH wirksam. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
   Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der STRATEC 
   Biomedical AG und der Stratec Newgen GmbH vom 9. April 2013 wird 
   zugestimmt. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 9. April 2013 
   zwischen der STRATEC Biomedical AG und der Stratec Newgen GmbH hat 
   folgenden Inhalt: 
 
   'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der 
 
   STRATEC Biomedical AG 
   (ehemals: STRATEC Biomedical Systems AG) 
   Birkenfeld 
   (AG Mannheim HRB 504390) 
 
   nachstehend 'Organträgerin' genannt 
 
   und der 
 
   Stratec Newgen GmbH 
   Birkenfeld 
   (AG Mannheim HRB 505359) 
 
   nachstehend 'Organgesellschaft' genannt 
 
   Vorbemerkung 
 
   Laut der zuletzt im Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste 
   vom 2. Oktober 2002 ist an der im Handelsregister des Amtsgerichts 
   Mannheim unter HRB 505359 eingetragenen Organgesellschaft mit Sitz in 
   Birkenfeld, die Organträgerin mit Sitz in Birkenfeld, eingetragen im 
   Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 504390, mit einem 
   Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 25.000 als alleinige 
   Gesellschafterin beteiligt. 
 
   § 1 Leitung der Organgesellschaft 
 
     1.    Die Organgesellschaft unterstellt sich der Leitung 
           der Organträgerin. Die Organträgerin ist berechtigt, der 
           Geschäftsführung der Organgesellschaft allgemeine oder auf 
           Einzelfälle bezogene Weisungen hinsichtlich der 
           Geschäftsleitung der Gesellschaft zu erteilen. 
 
 
     2.    Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den 
           Weisungen der Organträgerin zu folgen. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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