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DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EUROKAI KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
29.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
   Hamburg 
 
   - Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, den 19. Juni 2013, 
   um 10.00 Uhr, 
   im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg 
 
   Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 
   ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
 
   I. Tagesordnung: 
 
     1.)   Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie der vom Aufsichtsrat 
           ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte 
           für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
           Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012 liegen in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, 21129 Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während 
           der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im 
           Internet unter www.eurokai.de eingesehen werden. Sie liegen 
           auch während der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird 
           jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
           Unterlagen erteilt. 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen. 
 
 
     2.)   Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien 
           per 31.12.2012 
 
 
           Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss 
           der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien für das 
           Geschäftsjahr 2012 weist einen Bilanzgewinn von EUR 
           141.941.103,24 aus. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form 
           festzustellen. 
 
 
     3.)   Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in 
           Höhe von EUR 141.941.103,24 wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre                 EUR     20.221.857,70 
 
   Einstellung in andere                       EUR      7.500.000,00 
   Gewinnrücklagen 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                   EUR    114.219.245,54 
 
                                  _______________- 
                                                 _ 
 
   Bilanzgewinn                                EUR    141.941.103,24 
 
                                   =============== 
 
 
 
           Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs. 1 lit. b 
           und lit. c der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und 
           stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 100 
           % bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. 
 
 
           Sofern die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien im 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
           Als Zahlstelle für die zu beschließende Dividende ist die HSH 
           Nordbank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg 
           vorgesehen. 
 
 
     4.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für 
           das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.)   Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.)   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Bertram Rickmers 
           endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der 
           Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Bertram Rickmers, Geschäftsführender 
             Gesellschafter der Rickmers Reederei GmbH & Cie., Hamburg 
 
 
 
           erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 
           2 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien bis 
           zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen 
           Hauptversammlung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien. 
 
 
           Herr Bertram Rickmers hat folgende Aufsichtsratsmandate oder 
           vergleichbare Mandate: 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: 
 
 
       *     EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, 
             Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, Mitglied des 
             Verwaltungsrats 
 
 
       *     Familie Thomas H. Eckelmann GmbH & Co. KG, 
             Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
       *     Mankiewicz Gebr. & Co. (GmbH & Co. KG), Hamburg, 
             Mitglied des Beirats 
 
 
       *     Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG, 
             Mitglied des Beirats 
 
 
       *     Rickmers Maritime Trust, Singapore (RMT), 
             Chairman of Board of Directors 
 
 
 
           Zwischen Herrn Bertram Rickmers und der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien bzw. den Gesellschaften des 
           EUROKAI-Konzerns, zu Organmitgliedern der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie zu Aktionären, die 
           direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
           Aktien der Gesellschaft halten, bestehen nach Einschätzung des 
           Aufsichtrats keine persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 4-6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
           Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte Alternative 
           AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien aus sechs Mitgliedern 
           zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
     7.)   Beschlussfassung über Änderung der Firmierung der 
           EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien in EUROKAI GmbH & Co. 
           KGaA und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Aufgrund der Bestimmungen der §§ 279 Abs. 2 AktG und 19 Abs. 2 
           HGB muss die Firmierung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf 
           Aktien eine Bezeichnung enthalten, welche die 
           Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Daher ist eine Umfirmierung 
           erforderlich. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
           § 1 Nr. 1 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf 
           Aktien wird angepasst und erhält folgende Fassung: 
 
 
           'Die unter der Firma EUROKAI GmbH & Co. KGaA bestehende 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Hamburg.' 
 
 
     8.)   Beschlussfassung über eine § 9 der Satzung 
           betreffende Änderung der Satzung, die sich auf die Vergütung 
           der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           bezieht 
 
 
           Da die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien, derzeit keine Vergütung 
           erhält und die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien eine 
           reine Finanzholding ohne Angestellte ist, soll die Satzung in 
           § 9 angepasst werden. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: 
 
 
           'Die Bezüge der Geschäftsführer der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Sie werden 
           den Geschäftsführern von der EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
           unmittelbar gewährt und gezahlt.' 
 
 
     9.)   Beschlussfassung über Satzungsergänzung 
           hinsichtlich des Vorsitzenden der Hauptversammlung 
 
 

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April 29, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
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