DGAP-HV: EUROKAI KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
29.04.2013 / 15:12
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EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien
Hamburg
- Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg -
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 19. Juni 2013,
um 10.00 Uhr,
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
I. Tagesordnung:
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI
Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie der vom Aufsichtsrat
ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte
für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des
Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das
Geschäftsjahr 2012 liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, 21129 Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während
der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im
Internet unter www.eurokai.de eingesehen werden. Sie liegen
auch während der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
Unterlagen erteilt.
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.) Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien
per 31.12.2012
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss
der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien für das
Geschäftsjahr 2012 weist einen Bilanzgewinn von EUR
141.941.103,24 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form
festzustellen.
3.) Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in
Höhe von EUR 141.941.103,24 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre EUR 20.221.857,70
Einstellung in andere EUR 7.500.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 114.219.245,54
_______________-
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Bilanzgewinn EUR 141.941.103,24
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Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs. 1 lit. b
und lit. c der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und
stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 100
% bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt.
Sofern die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien im
Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte
Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung
vorgetragen.
Als Zahlstelle für die zu beschließende Dividende ist die HSH
Nordbank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg
vorgesehen.
4.) Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
6.) Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Bertram Rickmers
endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der
Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Bertram Rickmers, Geschäftsführender
Gesellschafter der Rickmers Reederei GmbH & Cie., Hamburg
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs.
2 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien bis
zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen
Hauptversammlung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Herr Bertram Rickmers hat folgende Aufsichtsratsmandate oder
vergleichbare Mandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA,
Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, Mitglied des
Verwaltungsrats
* Familie Thomas H. Eckelmann GmbH & Co. KG,
Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats
* Mankiewicz Gebr. & Co. (GmbH & Co. KG), Hamburg,
Mitglied des Beirats
* Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG,
Mitglied des Beirats
* Rickmers Maritime Trust, Singapore (RMT),
Chairman of Board of Directors
Zwischen Herrn Bertram Rickmers und der EUROKAI
Kommanditgesellschaft auf Aktien bzw. den Gesellschaften des
EUROKAI-Konzerns, zu Organmitgliedern der EUROKAI
Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie zu Aktionären, die
direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten
Aktien der Gesellschaft halten, bestehen nach Einschätzung des
Aufsichtrats keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 4-6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der
Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte Alternative
AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI
Kommanditgesellschaft auf Aktien aus sechs Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
7.) Beschlussfassung über Änderung der Firmierung der
EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien in EUROKAI GmbH & Co.
KGaA und entsprechende Satzungsänderung
Aufgrund der Bestimmungen der §§ 279 Abs. 2 AktG und 19 Abs. 2
HGB muss die Firmierung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf
Aktien eine Bezeichnung enthalten, welche die
Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Daher ist eine Umfirmierung
erforderlich.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
§ 1 Nr. 1 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf
Aktien wird angepasst und erhält folgende Fassung:
'Die unter der Firma EUROKAI GmbH & Co. KGaA bestehende
Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Hamburg.'
8.) Beschlussfassung über eine § 9 der Satzung
betreffende Änderung der Satzung, die sich auf die Vergütung
der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin
bezieht
Da die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, der
persönlich haftenden Gesellschafterin der EUROKAI
Kommanditgesellschaft auf Aktien, derzeit keine Vergütung
erhält und die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien eine
reine Finanzholding ohne Angestellte ist, soll die Satzung in
§ 9 angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 9 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung:
'Die Bezüge der Geschäftsführer der persönlich haftenden
Gesellschafterin werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Sie werden
den Geschäftsführern von der EUROKAI GmbH & Co. KGaA
unmittelbar gewährt und gezahlt.'
9.) Beschlussfassung über Satzungsergänzung
hinsichtlich des Vorsitzenden der Hauptversammlung
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