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DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: EUROKAI KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
29.04.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 
   Hamburg 
 
   - Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
 
 
   EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Mittwoch, den 19. Juni 2013, 
   um 10.00 Uhr, 
   im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg 
 
   Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 
   ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
 
   I. Tagesordnung: 
 
     1.)   Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie der vom Aufsichtsrat 
           ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach 
           §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte 
           für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des 
           Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012 liegen in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, 21129 Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während 
           der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im 
           Internet unter www.eurokai.de eingesehen werden. Sie liegen 
           auch während der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird 
           jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
           Unterlagen erteilt. 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen. 
 
 
     2.)   Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien 
           per 31.12.2012 
 
 
           Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss 
           der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien für das 
           Geschäftsjahr 2012 weist einen Bilanzgewinn von EUR 
           141.941.103,24 aus. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Jahresabschluss 2012 in der vorgelegten Form 
           festzustellen. 
 
 
     3.)   Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in 
           Höhe von EUR 141.941.103,24 wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Verteilung an die Aktionäre                 EUR     20.221.857,70 
 
   Einstellung in andere                       EUR      7.500.000,00 
   Gewinnrücklagen 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                   EUR    114.219.245,54 
 
                                  _______________- 
                                                 _ 
 
   Bilanzgewinn                                EUR    141.941.103,24 
 
                                   =============== 
 
 
 
           Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs. 1 lit. b 
           und lit. c der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und 
           stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 100 
           % bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. 
 
 
           Sofern die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien im 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
           dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte 
           Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung 
           vorgetragen. 
 
 
           Als Zahlstelle für die zu beschließende Dividende ist die HSH 
           Nordbank AG, Gerhart-Hauptmann-Platz 50, 20095 Hamburg 
           vorgesehen. 
 
 
     4.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für 
           das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.)   Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden 
           Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.)   Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Bertram Rickmers 
           endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der 
           Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Bertram Rickmers, Geschäftsführender 
             Gesellschafter der Rickmers Reederei GmbH & Cie., Hamburg 
 
 
 
           erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 
           2 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien bis 
           zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen 
           Hauptversammlung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien. 
 
 
           Herr Bertram Rickmers hat folgende Aufsichtsratsmandate oder 
           vergleichbare Mandate: 
 
 
           Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten: 
 
 
       *     EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, 
             Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
 
 
           Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
       *     Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, Mitglied des 
             Verwaltungsrats 
 
 
       *     Familie Thomas H. Eckelmann GmbH & Co. KG, 
             Hamburg, Mitglied des Verwaltungsrats 
 
 
       *     Mankiewicz Gebr. & Co. (GmbH & Co. KG), Hamburg, 
             Mitglied des Beirats 
 
 
       *     Hellmann Worldwide Logistics GmbH & Co. KG, 
             Mitglied des Beirats 
 
 
       *     Rickmers Maritime Trust, Singapore (RMT), 
             Chairman of Board of Directors 
 
 
 
           Zwischen Herrn Bertram Rickmers und der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien bzw. den Gesellschaften des 
           EUROKAI-Konzerns, zu Organmitgliedern der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien sowie zu Aktionären, die 
           direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten 
           Aktien der Gesellschaft halten, bestehen nach Einschätzung des 
           Aufsichtrats keine persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 4-6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
           Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 letzte Alternative 
           AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien aus sechs Mitgliedern 
           zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
 
     7.)   Beschlussfassung über Änderung der Firmierung der 
           EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien in EUROKAI GmbH & Co. 
           KGaA und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Aufgrund der Bestimmungen der §§ 279 Abs. 2 AktG und 19 Abs. 2 
           HGB muss die Firmierung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf 
           Aktien eine Bezeichnung enthalten, welche die 
           Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Daher ist eine Umfirmierung 
           erforderlich. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
           § 1 Nr. 1 der Satzung der EUROKAI Kommanditgesellschaft auf 
           Aktien wird angepasst und erhält folgende Fassung: 
 
 
           'Die unter der Firma EUROKAI GmbH & Co. KGaA bestehende 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Hamburg.' 
 
 
     8.)   Beschlussfassung über eine § 9 der Satzung 
           betreffende Änderung der Satzung, die sich auf die Vergütung 
           der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           bezieht 
 
 
           Da die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin der EUROKAI 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien, derzeit keine Vergütung 
           erhält und die EUROKAI Kommanditgesellschaft auf Aktien eine 
           reine Finanzholding ohne Angestellte ist, soll die Satzung in 
           § 9 angepasst werden. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 9 der Satzung der Gesellschaft erhält folgende Fassung: 
 
 
           'Die Bezüge der Geschäftsführer der persönlich haftenden 
           Gesellschafterin werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Sie werden 
           den Geschäftsführern von der EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
           unmittelbar gewährt und gezahlt.' 
 
 
     9.)   Beschlussfassung über Satzungsergänzung 
           hinsichtlich des Vorsitzenden der Hauptversammlung 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           § 15 Abs. 1 der Satzung wird angepasst und erhält folgende 
           Fassung: 
 
 
           'Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrates und bei dessen Verhinderung ein vom 
           Aufsichtsrat bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied oder ein 
           vom Aufsichtsrat bestimmter Dritter.' 
 
 
     10.)  Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des 
           Geschäftsjahres 2013 und vorsorglich für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, 
 
 
       a)    die ERNST & YOUNG GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee 78, 
             20148 Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 
             und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 zu wählen 
             und 
 
 
       b)    die ERNST & YOUNG GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee 78, 
             20148 Hamburg, zudem vorsorglich zum Abschlussprüfer für 
             eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im 
             Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     1.)   Teilnahmeberechtigung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der 
           nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem 
           depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln: 
 
 
             EUROKAI KGaA 
             über 
             c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
             Deutschland 
             Telefon +49 (0)89 210 27-0 
             Fax +49 (0)89 210 27 298 
             E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
 
           Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 
           21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 29.05.2013 0:00 
           (MESZ) (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung und der 
           Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 12.06.2013 
           24:00 (MESZ) zugehen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der 
           Satzung in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu 
           erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf gemäß § 14 
           Abs. 3 der Satzung der Textform und muss ebenfalls in 
           deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als 
           Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
           dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der 
           Hauptversammlung teilnehmen können, es sei denn, sie wurden 
           von einem teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigt oder 
           zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die ihre Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger 
           Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im 
           Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
           Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
           Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für 
           die Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.)   Vollmacht und Weisung 
 
 
           Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die an der 
           Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen, können ihr 
           Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen 
           Bevollmächtigten, auch z.B. ein Kreditinstitut oder eine 
           Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
           Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
           Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des 
           Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen vorstehend Ziffer 1 
           erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform, es sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, an eine 
           Aktionärsvereinigung oder sonstige von § 135 Abs. 8 oder § 135 
           Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG erfasste Personen 
           oder Institutionen gerichtet. Diese verlangen aber 
           möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
           gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
           müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie die im ersten 
           Satz dieses Absatzes genannten Institutionen, Vereinigungen 
           oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine 
           mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
 
           Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können 
           zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, das Sie 
           nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
           des Anteilbesitzes auf der Rückseite ihrer Eintrittskarte 
           vorfinden. Eine solche Vollmacht steht auch auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.eurokai.de unter der 
           Rubrik 'Hauptversammlung' zum Herunterladen zur Verfügung oder 
           kann bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse 
           kostenlos angefordert werden. 
 
 
             EUROKAI KGaA 
             Hauptversammlung 
             Kurt-Eckelmann-Str. 1 
             21129 Hamburg 
 
 
             Fax-Nr. +49 (0)40 74 05 28 49 
 
 
             oder 
 
 
             hauptversammlung@eurokai.de 
 
 
 
           Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen 
           des Nachweises der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tage 
           der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des 
           Nachweises an die oben angegebene Adresse. 
 
 
           Wir bieten Aktionären, die über eine Eintrittskarte verfügen, 
           an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
           Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
           lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die 
           Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten 
           Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur 
           zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche 
           Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der 
           Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und 
           Wahlvorschlägen vorliegt. 
 
 
           In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
           Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
           oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung 
           mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch 
           während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu 
           Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von 
           Fragen oder Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen 
           gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
 
           Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertretern Vollmacht erteilen möchten, werden 
           gebeten, das Formular für die Erteilung der Vollmacht und 
           Weisungen zu verwenden, das von der Internetadresse 
           www.eurokai.de unter der Rubrik 'Hauptversammlung' 
           heruntergeladen werden kann oder es wird den Aktionären auf 
           Wunsch von der vorgenannten Adresse kostenlos zugesandt 
           werden. Bitte senden Sie Ihre Vollmacht und Weisungen zusammen 
           mit Ihrer Eintrittskarte oder unter Angabe Ihrer 
           Eintrittskartennummer schriftlich, per (Computer-)Fax oder 
           E-Mail zur organisatorischen Erleichterung bis zum 18.06.2013 
           (bei uns eingehend) an vorgenannte Adresse. Rechtzeitig 
           erteilte Vollmachten und Weisungen können auch auf diesem Wege 
           bis zum gleichen Zeitpunkt geändert oder widerrufen werden. 
 
 
     3.)   Hinweise zu Ergänzungsanträgen gemäß § 122 Abs. 2 
           AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
           erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
           Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
           Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
           beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich 
           haftende Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft 
           bis spätestens 19.05.2013, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein. 
           Aktionäre werden gebeten, ein entsprechendes Verlangen an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2013 09:13 ET (13:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.