Themen heute:
Bei Vermietung auf Zeit muss Einkünfteerzielungsabsicht glaubhaft nachgewiesen werden /// Mazda zurück in der Gewinnzone /// Einbruch der Verkehrszahlen an den 22 deutschen Verkehrsflughäfen
1.
Wenn ein Mietverhältnis auf Dauer angelegt ist, dann geht der Fiskus davon aus, dass beim Eigentümer einer Immobilie tatsächlich die Absicht besteht, Einkünfte zu erzielen. Das ist für einen Steuerzahler wichtig, weil nur bei Vorliegen dieser Absicht eventuelle Verluste geltend gemacht werden können. Bei befristeten Mietverhältnissen sehen die Finanzämter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS etwas genauer hin. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX B 53/09) Ein auf Zeit geschlossener Vertrag spreche zwar ebenso wenig wie zwischenzeitliche Verkaufsabsichten des Eigentümers automatisch gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht. Der Betroffene müsse dann allerdings seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen. Unter Umständen gelte es sogar, zu diesem Zweck bauliche Umgestaltungen in Kauf zu nehmen. Bleibe er untätig und nehme längeren Leerstand auch künftig hin, dann spreche dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss, zu vermieten.
2.
Angetrieben vom weltweiten Erfolg des Mazda CX-5 und der neuen Generation des Mazda6 ist die Mazda Motor Corporation im Geschäftsjahr 2012, das am 31. März 2013 endete, in die Gewinnzone zurückgekehrt. Auch in Europa verlief die Geschäftsentwicklung des Unternehmens trotz der anhaltenden Stagnation des europäischen Pkw-Marktes positiv. Für das Geschäftsjahr 2013 erwartet das Unternehmen ein weltweites Umsatzwachstum von zwölf Prozent.
3.
Die Verkehrsentwicklung an den 22 deutschen Verkehrsflughäfen ist seit Jahresbeginn stark rückläufig. Das zeigen die Verkehrszahlen für das 1. Quartal, die der Flughafenverband ADV in Berlin veröffentlicht hat. Im ersten Quartal bewegte sich das Fluggastaufkommen an den genannten Flughäfen deutlich unter dem Vorjahresniveau. Von Januar bis März wurden insgesamt 40,4 Millionen Passagiere gezählt. Dies entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent (an+ab) gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres. Ursächlich für den Rückgang sind die langfristigen Trends aus den Belastungen der Luftverkehrsentwicklung und den Angebotskürzungen der Airlines. Diese werden durch Sonderentwicklungen noch verstärkt. Hierzu zählen insbesondere die Flugstreichungen aufgrund des harten Winterwetters und aufgrund der mehrtägigen Streiks des Sicherheitspersonals. Besorgniserregend ist, dass jetzt auch die Verkehrsentwicklung an den großen Flughäfen stagniert bzw. rückläufig ist.
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