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DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   AIRE GmbH & Co. KGaA 
 
   Frankfurt am Main 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 634 421 
 
   ISIN DE 0006344211 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA (die 'Gesellschaft') am 
   Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in die Geschäftsräume der 
   Gesellschaft im WERFTHAUS, 10. Stockwerk, Speicherstr. 55, 60327 
   Frankfurt am Main, ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht 
           des Aufsichtsrats sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft (Speicherstraße 55 ('WERFTHAUS'), 60327 Frankfurt 
           am Main) und im Internet unter 
 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html 
           eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der AIRE GmbH & Co. KGaA für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
           2012 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           festzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin AIG 
           International Real Estate Geschäftsführungs- und 
           Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die 
           prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
           Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
           2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. jur. Reinhard 
           Hermes endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit 
           eingeladen wird. Der Aufsichtsrat schlägt vor, ihn erneut zum 
           Mitglied des Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'): 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 ff. AktG in Verbindung 
           mit § 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen; diese wählen nach § 14 Abs. 1 der Satzung aus ihrer 
           Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die 
           Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. jur. Reinhard Hermes, 
           wohnhaft Westendstraße 101, 60325 Frankfurt am Main, 
           Deutschland, Rechtsanwalt und Partner bei HERMES&GIEBELER 
           LEGAL SOLUTIONS, Frankfurt, Deutschland, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu 
           wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
           nach dem Beginn seiner Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, 
           in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet 
           (§ 13 Abs. 2 der Satzung). 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Herr Dr. jur. Reinhard Hermes verfügt gegenwärtig über keine 
           weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
   II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bedingungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
           sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 4.223.655,00 Euro, 
           eingeteilt in 4.223.655 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede 
           Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 4.223.655 Stimmrechte 
           bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
           Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu 
           Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am 
           16. Mai 2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der 
           Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die 
           Anmeldung und ein vom depotführenden Kredit- oder 
           Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
           erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens 
           zum Ablauf des 30. Mai 2013 bei einer der nachstehend 
           genannten Anmeldestellen eingehen. 
 
 
           ITTEB GmbH & Co. KG 
           Frau Bettina John 
           Vogelanger 25 
           D-86937 Scheuring 
           Fax: +49 8195 99 89 664 
           E-Mail: aire2013@itteb.de 
 
 
           oder 
 
 
           AIRE GmbH & Co. KGaA 
           Speicherstraße 55 
           ('WERFTHAUS') 
           D-60327 Frankfurt am Main 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
           deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die 
           Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei einer der vorstehend genannten 
           Anmeldestellen werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
           Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
           Nachweises ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehend 
           genannten Anmeldestellen Sorge zu tragen. 
 
 
     3.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum 
           für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
           in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis 
           enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
           Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
           Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
           vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
           nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
           des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
           zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechend kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen 
           Aktien kein eigenständiges Teilnahme- und Stimmrecht 
           hergeleitet werden. 
 
 
     4.    Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr 
           Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
           Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
           Kreditinstitut, von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, 

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April 30, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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