DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:15
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AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer 634 421
ISIN DE 0006344211
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA (die 'Gesellschaft') am
Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in die Geschäftsräume der
Gesellschaft im WERFTHAUS, 10. Stockwerk, Speicherstr. 55, 60327
Frankfurt am Main, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Speicherstraße 55 ('WERFTHAUS'), 60327 Frankfurt
am Main) und im Internet unter
http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html
eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der AIRE GmbH & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin
festzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin AIG
International Real Estate Geschäftsführungs- und
Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr
2013 zu bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. jur. Reinhard
Hermes endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit
eingeladen wird. Der Aufsichtsrat schlägt vor, ihn erneut zum
Mitglied des Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'):
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 ff. AktG in Verbindung
mit § 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen; diese wählen nach § 14 Abs. 1 der Satzung aus ihrer
Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. jur. Reinhard Hermes,
wohnhaft Westendstraße 101, 60325 Frankfurt am Main,
Deutschland, Rechtsanwalt und Partner bei HERMES&GIEBELER
LEGAL SOLUTIONS, Frankfurt, Deutschland, zum Mitglied des
Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu
wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr
nach dem Beginn seiner Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet
(§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. jur. Reinhard Hermes verfügt gegenwärtig über keine
weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bedingungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 4.223.655,00 Euro,
eingeteilt in 4.223.655 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 4.223.655 Stimmrechte
bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am
16. Mai 2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der
Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die
Anmeldung und ein vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens
zum Ablauf des 30. Mai 2013 bei einer der nachstehend
genannten Anmeldestellen eingehen.
ITTEB GmbH & Co. KG
Frau Bettina John
Vogelanger 25
D-86937 Scheuring
Fax: +49 8195 99 89 664
E-Mail: aire2013@itteb.de
oder
AIRE GmbH & Co. KGaA
Speicherstraße 55
('WERFTHAUS')
D-60327 Frankfurt am Main
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die
Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei einer der vorstehend genannten
Anmeldestellen werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehend
genannten Anmeldestellen Sorge zu tragen.
3. Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechend kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen
Aktien kein eigenständiges Teilnahme- und Stimmrecht
hergeleitet werden.
4. Vollmacht und Stimmrechtsvertretung
Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl,
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