DJ DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:15
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AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer 634 421
ISIN DE 0006344211
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA (die 'Gesellschaft') am
Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in die Geschäftsräume der
Gesellschaft im WERFTHAUS, 10. Stockwerk, Speicherstr. 55, 60327
Frankfurt am Main, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht
des Aufsichtsrats sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 Handelsgesetzbuch
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Speicherstraße 55 ('WERFTHAUS'), 60327 Frankfurt
am Main) und im Internet unter
http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html
eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der AIRE GmbH & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2012 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin
festzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr
2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin AIG
International Real Estate Geschäftsführungs- und
Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr
2013 zu bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. jur. Reinhard
Hermes endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit
eingeladen wird. Der Aufsichtsrat schlägt vor, ihn erneut zum
Mitglied des Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'):
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 ff. AktG in Verbindung
mit § 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen; diese wählen nach § 14 Abs. 1 der Satzung aus ihrer
Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. jur. Reinhard Hermes,
wohnhaft Westendstraße 101, 60325 Frankfurt am Main,
Deutschland, Rechtsanwalt und Partner bei HERMES&GIEBELER
LEGAL SOLUTIONS, Frankfurt, Deutschland, zum Mitglied des
Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu
wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr
nach dem Beginn seiner Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet
(§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. jur. Reinhard Hermes verfügt gegenwärtig über keine
weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bedingungen für die
Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft
sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 4.223.655,00 Euro,
eingeteilt in 4.223.655 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 4.223.655 Stimmrechte
bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am
16. Mai 2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der
Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die
Anmeldung und ein vom depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens
zum Ablauf des 30. Mai 2013 bei einer der nachstehend
genannten Anmeldestellen eingehen.
ITTEB GmbH & Co. KG
Frau Bettina John
Vogelanger 25
D-86937 Scheuring
Fax: +49 8195 99 89 664
E-Mail: aire2013@itteb.de
oder
AIRE GmbH & Co. KGaA
Speicherstraße 55
('WERFTHAUS')
D-60327 Frankfurt am Main
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die
Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei einer der vorstehend genannten
Anmeldestellen werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehend
genannten Anmeldestellen Sorge zu tragen.
3. Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechend kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen
Aktien kein eigenständiges Teilnahme- und Stimmrecht
hergeleitet werden.
4. Vollmacht und Stimmrechtsvertretung
Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine
frist- und formgemäße Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann
durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber
der Gesellschaft erfolgen. Gleiches gilt für den Widerruf der
Vollmacht.
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Die
Erteilung und der Nachweis einer Bevollmächtigung können unter
Nutzung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten
Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen.
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute,
Unternehmen oder Personen bevollmächtigt, besteht kein
gesetzliches Textformerfordernis; nach dem Gesetz genügt es in
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht
ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten
Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die
vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz
Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG
die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung
des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die
Gesellschaft folgende Regelungen fest: Der
Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe
ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrückliche Weisungen
wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Für die Erteilung der
Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Für Erklärungen gegenüber der Gesellschaft betreffend eine
Vollmacht sowie deren Widerruf oder Änderung stehen die unter
II. 2. genannten Adressen, die Faxnummer und die
E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Der Nachweis der Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf oder
Änderung muss der Gesellschaft entweder bis spätestens
Dienstag, den 4. Juni 2013, um 12:00 Uhr (Eingang) per Post
oder Fax an einer der unter II. 2. genannten Adressen zugehen
oder bis zum Beginn der Hauptversammlung per E-Mail an die
E-Mail-Adresse aire2013@itteb.de übermittelt werden. Eine
Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf oder Änderung kann
auch auf der Hauptversammlung erfolgen. Ebenso kann der
Nachweis der Bevollmächtigung auf der Hauptversammlung der
Gesellschaft gegenüber vorgelegt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung finden sich auf dem
Vollmachts- und Weisungsformular, das den Aktionären zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandt wird, sowie auf der
Internetseite
http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html.
5. Unterlagen zur Einsichtnahme
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Speicherstraße 55
('WERFTHAUS'), D-60237 Frankfurt am Main) oder auf der
Homepage der Gesellschaft
(http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html)
eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch auf der
Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
6. Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital der Gesellschaft (das entspricht 500.000
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beigefügt sein. Das Verlangen ist
schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der
AIRE GmbH & Co. KG zu richten, also an die AIG International
Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, und muss
unter der folgenden Adresse bis Montag, den 6. Mai 2013, 24:00
zugehen.
AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und
Verwaltungs-GmbH
als persönlich haftende Gesellschafterin der AIRE GmbH & Co.
KGaA
Speicherstraße 55
('WERFTHAUS')
D-60327 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
7. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und
127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von persönlich
haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu den Punkten der
Tagesordnung sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge in Textform
an die unter II. 2. genannten Adressen zu übersenden.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens Mittwoch,
den 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft bei einer der unter II. 2. genannten
Adressen eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs und
der Begründung, sowie eine etwaige Stellungnahme der
Verwaltung hierzu im Internet unter
http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html
veröffentlichen.
Anderweitig adressierte oder später eingehende Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung
nur behandelt, wenn sie dort gestellt werden.
8. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG von der persönlich
haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, sowie die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 1
AktG besteht.
9. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Internetadresse
http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html.
10. Veröffentlichung der Einberufung, weitere
Informationen
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich
geforderten Angaben und Erläuterungen, die zugänglich zu
machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur
Hauptversammlung stehen gemäß § 124a AktG ebenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft
(http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html)
zur Verfügung.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom
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April 30, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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