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DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: AIRE GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AIRE GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   AIRE GmbH & Co. KGaA 
 
   Frankfurt am Main 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 634 421 
 
   ISIN DE 0006344211 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung der AIRE GmbH & Co. KGaA (die 'Gesellschaft') am 
   Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in die Geschäftsräume der 
   Gesellschaft im WERFTHAUS, 10. Stockwerk, Speicherstr. 55, 60327 
   Frankfurt am Main, ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht 
           des Aufsichtsrats sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 Handelsgesetzbuch 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft (Speicherstraße 55 ('WERFTHAUS'), 60327 Frankfurt 
           am Main) und im Internet unter 
 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html 
           eingesehen werden. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses der AIRE GmbH & Co. KGaA für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
           2012 mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
           festzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin AIG 
           International Real Estate Geschäftsführungs- und 
           Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die 
           prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
           Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
           2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. jur. Reinhard 
           Hermes endet mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit 
           eingeladen wird. Der Aufsichtsrat schlägt vor, ihn erneut zum 
           Mitglied des Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'): 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 ff. AktG in Verbindung 
           mit § 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen; diese wählen nach § 14 Abs. 1 der Satzung aus ihrer 
           Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die 
           Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. jur. Reinhard Hermes, 
           wohnhaft Westendstraße 101, 60325 Frankfurt am Main, 
           Deutschland, Rechtsanwalt und Partner bei HERMES&GIEBELER 
           LEGAL SOLUTIONS, Frankfurt, Deutschland, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu 
           wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr 
           nach dem Beginn seiner Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, 
           in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet 
           (§ 13 Abs. 2 der Satzung). 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Herr Dr. jur. Reinhard Hermes verfügt gegenwärtig über keine 
           weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
   II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte, Bedingungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und die Ausübung des Stimmrechts sowie weitere Angaben 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft 
           sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 4.223.655,00 Euro, 
           eingeteilt in 4.223.655 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede 
           Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 4.223.655 Stimmrechte 
           bestehen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
           der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es bestehen keine 
           Aktien unterschiedlicher Gattung. 
 
 
     2.    Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu 
           Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt am 
           16. Mai 2013, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der 
           Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die 
           Anmeldung und ein vom depotführenden Kredit- oder 
           Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag 
           erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bis spätestens 
           zum Ablauf des 30. Mai 2013 bei einer der nachstehend 
           genannten Anmeldestellen eingehen. 
 
 
           ITTEB GmbH & Co. KG 
           Frau Bettina John 
           Vogelanger 25 
           D-86937 Scheuring 
           Fax: +49 8195 99 89 664 
           E-Mail: aire2013@itteb.de 
 
 
           oder 
 
 
           AIRE GmbH & Co. KGaA 
           Speicherstraße 55 
           ('WERFTHAUS') 
           D-60327 Frankfurt am Main 
 
 
           Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
           deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die 
           Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
           Anteilsbesitzes bei einer der vorstehend genannten 
           Anmeldestellen werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
           Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
           Nachweises ihres Anteilsbesitzes an eine der vorstehend 
           genannten Anmeldestellen Sorge zu tragen. 
 
 
     3.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum 
           für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts 
           in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
           Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
           Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis 
           enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
           Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
           Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
           vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
           nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
           des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs 
           zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechend kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen 
           Aktien kein eigenständiges Teilnahme- und Stimmrecht 
           hergeleitet werden. 
 
 
     4.    Vollmacht und Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr 
           Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
           Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
           Kreditinstitut, von der Gesellschaft benannte 
           Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
           Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine 
           frist- und formgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
           Aktienbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht kann 
           durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber 
           der Gesellschaft erfolgen. Gleiches gilt für den Widerruf der 
           Vollmacht. 
 
 
           Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Die 
           Erteilung und der Nachweis einer Bevollmächtigung können unter 
           Nutzung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten 
           Vollmachts- und Weisungsformulars erfolgen. 
 
 
           Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
           Unternehmen oder Personen bevollmächtigt, besteht kein 
           gesetzliches Textformerfordernis; nach dem Gesetz genügt es in 
           diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
           Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
           Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur 
           mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
           Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
           eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG 
           gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
           bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht 
           ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten 
           Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die 
           vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte 
           Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz 
           Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG 
           die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung 
           des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt die 
           Gesellschaft folgende Regelungen fest: Der 
           Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe 
           ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen 
           der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrückliche Weisungen 
           wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. Für die Erteilung der 
           Vollmacht kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
           Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. 
 
 
           Für Erklärungen gegenüber der Gesellschaft betreffend eine 
           Vollmacht sowie deren Widerruf oder Änderung stehen die unter 
           II. 2. genannten Adressen, die Faxnummer und die 
           E-Mail-Adresse zur Verfügung. 
 
 
           Der Nachweis der Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf oder 
           Änderung muss der Gesellschaft entweder bis spätestens 
           Dienstag, den 4. Juni 2013, um 12:00 Uhr (Eingang) per Post 
           oder Fax an einer der unter II. 2. genannten Adressen zugehen 
           oder bis zum Beginn der Hauptversammlung per E-Mail an die 
           E-Mail-Adresse aire2013@itteb.de übermittelt werden. Eine 
           Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf oder Änderung kann 
           auch auf der Hauptversammlung erfolgen. Ebenso kann der 
           Nachweis der Bevollmächtigung auf der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft gegenüber vorgelegt werden. 
 
 
           Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung finden sich auf dem 
           Vollmachts- und Weisungsformular, das den Aktionären zusammen 
           mit der Eintrittskarte zugesandt wird, sowie auf der 
           Internetseite 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html. 
 
 
     5.    Unterlagen zur Einsichtnahme 
 
 
           Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können 
           in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Speicherstraße 55 
           ('WERFTHAUS'), D-60237 Frankfurt am Main) oder auf der 
           Homepage der Gesellschaft 
 
           (http://www.aire-kgaa.eu/German/publications/geschafts_annInter.html) 
           eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch auf der 
           Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen. 
 
 
     6.    Verlangen nach Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
           122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am 
           Grundkapital der Gesellschaft (das entspricht 500.000 
           Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
           die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
           eine Beschlussvorlage beigefügt sein. Das Verlangen ist 
           schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin der 
           AIRE GmbH & Co. KG zu richten, also an die AIG International 
           Real Estate Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, und muss 
           unter der folgenden Adresse bis Montag, den 6. Mai 2013, 24:00 
           zugehen. 
 
 
           AIG International Real Estate Geschäftsführungs- und 
           Verwaltungs-GmbH 
           als persönlich haftende Gesellschafterin der AIRE GmbH & Co. 
           KGaA 
           Speicherstraße 55 
           ('WERFTHAUS') 
           D-60327 Frankfurt am Main 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html 
           bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     7.    Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 
           127 AktG 
 
 
           Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
           Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von persönlich 
           haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat zu den Punkten der 
           Tagesordnung sowie gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge in Textform 
           an die unter II. 2. genannten Adressen zu übersenden. 
 
 
           Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens Mittwoch, 
           den 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, mit Nachweis der 
           Aktionärseigenschaft bei einer der unter II. 2. genannten 
           Adressen eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs und 
           der Begründung, sowie eine etwaige Stellungnahme der 
           Verwaltung hierzu im Internet unter 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html 
           veröffentlichen. 
 
 
           Anderweitig adressierte oder später eingehende Gegenanträge 
           und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung 
           nur behandelt, wenn sie dort gestellt werden. 
 
 
     8.    Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG 
 
 
           In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
           Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs. 1 AktG von der persönlich 
           haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der 
           Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
           der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen, sowie die Lage 
           des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
           Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
           Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
           ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 1 
           AktG besteht. 
 
 
     9.    Weitergehende Erläuterungen 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
           Internetadresse 
           http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html. 
 
 
     10.   Veröffentlichung der Einberufung, weitere 
           Informationen 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich 
           geforderten Angaben und Erläuterungen, die zugänglich zu 
           machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur 
           Hauptversammlung stehen gemäß § 124a AktG ebenfalls auf der 
           Internetseite der Gesellschaft 
           (http://www.aire-kgaa.eu/German/shareholder/termine_FinCal.html) 
           zur Verfügung. 
 
 
           Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 

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April 30, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.