DGAP-HV: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:19
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USU Software AG
Möglingen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
International Security Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 6. Juni 2013,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr),
im Forum am Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das
Geschäftsjahr 2012
Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.usu-software.de/hv2013 zugänglich. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012
erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR
4.341.096,29 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 2.630.942,50
dividendenberechtigter Stückaktie für
10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt
Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf EUR 1.710.153,79
neue Rechnung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr.
Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
Eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen
durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache
übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden Württemberg
Abteilung 4027 H/Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: (0711) 127-79256
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Donnerstag, den 16. Mai
2013 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten
Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Donnerstag, den 30. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die
Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des
auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch
persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen,
dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der
Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der
Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den
Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten
Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail
übermitteln:
USU Software AG
Investor Relations/HV 2013
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung
der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese aus
organisatorischen Gründen unter den vorgenannten Kontaktdaten bis
spätestens Mittwoch, den 5. Juni 2013 (17:00 Uhr) eingehen. Eine
Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis
zum Beginn der Hauptversammlung am Donnerstag, den 6. Juni 2013, um
10:30 Uhr möglich.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur
Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung verwendet werden, das den Aktionären nach deren
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