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DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:19 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   USU Software AG 
 
   Möglingen 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   International Security Identification Number (ISIN): 
   DE000A0BVU28 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am 
   Donnerstag, den 6. Juni 2013, 
   Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), 
 
   im Forum am Schlosspark, Bürgersaal, 
   Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. 
 
   Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.usu-software.de/hv2013 zugänglich. Die Unterlagen werden 
           auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 
           erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           4.341.096,29 wird wie folgt verwendet: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je    EUR    2.630.942,50 
   dividendenberechtigter Stückaktie für 
   10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt 
 
   Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf     EUR    1.710.153,79 
   neue Rechnung 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für 
           das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. 
           Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
   Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770 
   Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770 
   Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
   Eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden 
   und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen 
   durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen 
   Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
   übermitteln: 
 
   USU Software AG 
   c/o Landesbank Baden Württemberg 
   Abteilung 4027 H/Hauptversammlungen 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
   Telefax: (0711) 127-79256 
   E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Donnerstag, den 16. Mai 
   2013 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in 
   Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten 
   Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also 
   spätestens bis zum Donnerstag, den 30. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugehen. 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch 
   ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt 
   werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
   Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die 
   Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die 
   Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des 
   auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten 
   Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch 
   persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen. 
   Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder 
   Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. 
   Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, 
   dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der 
   Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der 
   Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den 
   Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten 
   Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail 
   übermitteln: 
 
   USU Software AG 
   Investor Relations/HV 2013 
   Spitalhof 
   71696 Möglingen 
   Telefax: 07141 4867 108 
   E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
   erklärt werden. 
 
   Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung 
   der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese aus 
   organisatorischen Gründen unter den vorgenannten Kontaktdaten bis 
   spätestens Mittwoch, den 5. Juni 2013 (17:00 Uhr) eingehen. Eine 
   Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis 
   zum Beginn der Hauptversammlung am Donnerstag, den 6. Juni 2013, um 
   10:30 Uhr möglich. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur 
   Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung verwendet werden, das den Aktionären nach deren 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass 
   die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der 
   Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. 
 
   Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende Bevollmächtigungen 
   der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 
   5. Juni 2013 (17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in 
   Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung der 
   Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der Vollmacht in 
   Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in 
   Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
   vor der Versammlung, also bis zum Montag, den 6. Mai 2013 (24:00 Uhr) 
   zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
   Vorstand der USU Software AG 
   Spitalhof 
   71696 Möglingen 
   Telefax: 07141 4867 108 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit 
   sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten europäischen Union 
   verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
   www.usu-software.de/hv2013 bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden gebeten, ihre 
   Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags 
   bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   USU Software AG 
   Investor Relations/HV 2013 
   Spitalhof 
   71696 Möglingen 
   Telefax: 07141 4867 108 
   E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
   Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu 
   machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung 
   unter der Internetadresse www.usu-software.de/hv2013 veröffentlichen. 
   Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem 
   Tage der Hauptversammlung, also bis zum Mittwoch, den 22. Mai 2013, 
   eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung 
   berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre 
   höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben 
   genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   Hinweis auf zugängliche Informationen wie weitergehende Erläuterungen 
   auf der Internetseite der Gesellschaft und Veröffentlichungen in 
   anderen Medien 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen 
   Informationen nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
   weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2013 zugänglich. 
 
   Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet 
   haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten 
   Internetadresse bereitgestellten Unterlagen, etwa wegen technischer 
   Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht 
   zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die 
   Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen können während der 
   üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen 
   der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen werden. Die 
   Gesellschaft wird den Aktionären auf eine Anforderung, die an die 
   nachfolgend genannte Adresse gerichtet ist, als besonderen Service die 
   vorgenannten Unterlagen übersenden: 
 
   USU Software AG 
   Investor Relations/HV 2013 
   Spitalhof 
   71696 Möglingen 
   Telefax: 07141 4867 108 
   E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur 
   Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen mit der 
   Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
   ist. Daher wird die Gesellschaft bei der vorstehend beschriebenen 
   Übersendung von Unterlagen lediglich einen Zustellversuch mit 
   einfacher Post unternehmen. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger 
   veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Möglingen, im April 2013 
 
   USU Software AG, Möglingen 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    USU Software AG 
                Spitalhof 
                71696 Möglingen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 7141 48670 
Fax:            +49 7141 4867108 
E-Mail:         investor@usu-software.de 
Internet:       http://www.usu-software.de 
ISIN:           DE000A0BVU28 
WKN:            A0BVU2 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, 
                Hamburg, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
209197 30.04.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.