DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2013 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:19
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USU Software AG
Möglingen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
International Security Identification Number (ISIN):
DE000A0BVU28
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Donnerstag, den 6. Juni 2013,
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr),
im Forum am Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das
Geschäftsjahr 2012
Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.usu-software.de/hv2013 zugänglich. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012
erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR
4.341.096,29 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 je EUR 2.630.942,50
dividendenberechtigter Stückaktie für
10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt
Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf EUR 1.710.153,79
neue Rechnung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr.
Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 10.523.770
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
Eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden
und die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen
durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache
übermitteln:
USU Software AG
c/o Landesbank Baden Württemberg
Abteilung 4027 H/Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: (0711) 127-79256
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Donnerstag, den 16. Mai
2013 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den vorgenannten
Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens bis zum Donnerstag, den 30. Mai 2013 (24:00 Uhr), zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch
ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die
Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des
auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten
Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch
persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen,
dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während der
Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der
Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den
Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten
Kontaktdaten der Gesellschaft per Briefversand, Telefax oder E-Mail
übermitteln:
USU Software AG
Investor Relations/HV 2013
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung
der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese aus
organisatorischen Gründen unter den vorgenannten Kontaktdaten bis
spätestens Mittwoch, den 5. Juni 2013 (17:00 Uhr) eingehen. Eine
Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis
zum Beginn der Hauptversammlung am Donnerstag, den 6. Juni 2013, um
10:30 Uhr möglich.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu
lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur
Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung verwendet werden, das den Aktionären nach deren
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass
die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der
Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden.
Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende Bevollmächtigungen
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den
5. Juni 2013 (17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in
Textform übermittelt werden oder die Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der Vollmacht in
Textform am Tag der Hauptversammlung vor Ort erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Versammlung, also bis zum Montag, den 6. Mai 2013 (24:00 Uhr)
zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an:
Vorstand der USU Software AG
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.usu-software.de/hv2013 bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre werden gebeten, ihre
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags
bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an:
USU Software AG
Investor Relations/HV 2013
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, zugänglich zu
machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter der Internetadresse www.usu-software.de/hv2013 veröffentlichen.
Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem
Tage der Hauptversammlung, also bis zum Mittwoch, den 22. Mai 2013,
eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung
berücksichtigt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre
höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben
genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
Hinweis auf zugängliche Informationen wie weitergehende Erläuterungen
auf der Internetseite der Gesellschaft und Veröffentlichungen in
anderen Medien
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen
Informationen nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2013 zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet
haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten
Internetadresse bereitgestellten Unterlagen, etwa wegen technischer
Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht
zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die
Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen können während der
üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen
der USU Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen werden. Die
Gesellschaft wird den Aktionären auf eine Anforderung, die an die
nachfolgend genannte Adresse gerichtet ist, als besonderen Service die
vorgenannten Unterlagen übersenden:
USU Software AG
Investor Relations/HV 2013
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefax: 07141 4867 108
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de
Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur
Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen mit der
Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Daher wird die Gesellschaft bei der vorstehend beschriebenen
Übersendung von Unterlagen lediglich einen Zustellversuch mit
einfacher Post unternehmen.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger
veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der
gesamten Europäischen Union verbreiten.
Möglingen, im April 2013
USU Software AG, Möglingen
Der Vorstand
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30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: USU Software AG
Spitalhof
71696 Möglingen
Deutschland
Telefon: +49 7141 48670
Fax: +49 7141 4867108
E-Mail: investor@usu-software.de
Internet: http://www.usu-software.de
ISIN: DE000A0BVU28
WKN: A0BVU2
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Düsseldorf, Frankfurt,
Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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209197 30.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:19 ET (13:19 GMT)
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