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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Colonia-Allee 3, 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Colonia-Allee 3, 
51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:21 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG 
 
   Köln 
 
   - Wertpapierkennnummer 605 290 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Mittwoch, dem 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen 
   in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des 
           Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den 
           Aktionären auf Anfrage und Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft 
           kostenlos übersandt. Anfragen richten Sie bitte an die 
           vorgenannte Adresse. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die vorgenannten 
           Unterlagen sind auch im Internet unter www.khdis.de und dort 
           im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum 
           Download bereit. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss gebilligt. 
           Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine 
           Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 3.991.028,90 in voller 
           Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in 
           Verbindung mit den §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von 
           der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
 
           Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder 
           endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, mithin 
           am Tag der Hauptversammlung am 12. Juni 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
           bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
       a)    Jouni Olavi Salo, Vorsitzender des Vorstands der 
             KHD Humboldt Wedag International AG, Managing Director der 
             Blake International Ltd. und Geschäftsführer der KHD 
             Humboldt Wedag GmbH, Bratislava, Slowakei; 
 
 
       b)    Yizhen Zhu, Mitglied des Vorstands der KHD 
             Humboldt Wedag International AG und Geschäftsführer der KHD 
             Humboldt Wedag GmbH, Köln; 
 
 
       c)    George Harrison, Vice President Project 
             Management der KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex i.d.F. vom 15. Mai 2012 wird auf Folgendes hingewiesen: 
           Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Jouni Salo 
           als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
           werden. 
 
 
           Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
 
 
           Wie sich aus dem angegebenen Beruf der Aufsichtsratskandidaten 
           ergibt, sind alle vorgeschlagenen Kandidaten als Vorstand bzw. 
           leitender Angestellter eines indirekten Mutterunternehmens der 
           KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG tätig. Im Rahmen 
           ihrer Funktion als Vorstand der KHD Humboldt Wedag 
           International AG, Managing Director der Blake International 
           Ltd., Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH bzw. als 
           Vice President Project Management der KHD Humboldt Wedag GmbH 
           ergeben sich die für Konzernunternehmen üblichen persönlichen 
           und geschäftlichen Beziehungen des jeweiligen Kandidaten zur 
           Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und den wesentlich 
           an der Gesellschaft (direkt oder indirekt) beteiligten 
           Aktionären Blake International Ltd., Humboldt Wedag GmbH, KHD 
           Humboldt Wedag GmbH und KHD Humboldt Wedag International AG. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Jouni Olavi Salo 
 
 
       -     Mitglied des Board of Directors of Humboldt Wedag 
             Inc. Norcross, USA 
 
 
 
           Yizhen Zhu 
 
 
       -     keine 
 
 
 
           George Harrison 
 
 
       -     Mitglied des Board of Directors der Humboldt 
             Wedag India Pvt. Ltd., New Delhi, Indien. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Umwandlung der 
           Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. 
           Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien 
           sind international weit verbreitet und ermöglichen einen 
           besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren 
           Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die 
           Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, 
           dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre 
           Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um 
           Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre 
           Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen 
           gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im 
           Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur 
           Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 6 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. 
 
 
           Die Umwandlung in Namensaktien erfordert eine Änderung von § 
           18 der Satzung der Gesellschaft, der das Teilnahmerecht der 
           Aktionäre an der Hauptversammlung regelt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen. 
 
 
       7.1   Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
             der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt. 
 
 
       7.2   § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Die Stückaktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben 
             der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, 
             soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, 
             ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um 
             juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre 
             Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die 
             Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. 
             Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen 
             sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben 
             werden.' 
 
 
       7.3   § 18 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
             neu gefasst: 
 
 
         '1.   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
               Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:21 ET (13:21 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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