DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Apolda mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:22
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch, dem 12. Juni 2013,
um 10.00 Uhr,
in der Stadthalle Apolda, Klause 1, 99510 Apolda
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer
a) für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Tobias Hartmann und Herr Bob van Dijk haben ihre
Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum 31. Mai 2013
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl
a) Herrn Dr. Kai Hudetz, Köln-Lindenthal,
Geschäftsführer der IFH Institut für Handelsforschung GmbH,
Köln, und
b) Herrn Professor Dr. Nikolaus Mohr, Trier,
Geschäftsführer und Managing Partner der Accenture GmbH,
Düsseldorf,
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss
fasst, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass der
jetzige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Herbert May, den
Aufsichtsratsvorsitz behält.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine Mitgliedschaften
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals II
Das Genehmigte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 156.137,00
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist zum 31. Dezember 2012
ausgelaufen und soll daher aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2011
beschlossene Genehmigte Kapital II sowie § 4 Abs. 3 der
Satzung werden ersatzlos aufgehoben.
Ausgelegte Unterlagen
Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und
Konzernlagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und der Bericht des
Aufsichtsrats;
Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung ab Einberufung der
Hauptversammlung zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 30.183.484 und ist in 30.183.484
Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
30.183.484 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des Mittwoch, den 5. Juni
2013, 24:00 Uhr MESZ bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72-74,
68259 Mannheim,
Telefax: +49 621 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes
muss sich auf den Beginn des Mittwoch, den 22. Mai 2013 (d.h. 0.00 Uhr
MESZ) ('Nachweisstichtag'), des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
beziehen. Ein in Textform erstellter Berechtigungsnachweis durch das
depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist
ausreichend. Der Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Verfügbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der
vorgenannten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis
für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127
AktG können an folgende Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications AG
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50 1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 28. Mai 2013, 24.00 Uhr
MESZ bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
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April 30, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)
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