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DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Apolda mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Apolda mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
 
   Jena 
 
   - ISIN DE000A0EPUH1 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der 
   am Mittwoch, dem 12. Juni 2013, 
   um 10.00 Uhr, 
   in der Stadthalle Apolda, Klause 1, 99510 Apolda 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des 
           Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt 
           am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer 
 
 
       a)    für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen; sowie 
 
 
       b)    für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
             Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 
             37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den 
             Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische 
             Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
             verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Herr Tobias Hartmann und Herr Bob van Dijk haben ihre 
           Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum 31. Mai 2013 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl 
 
 
       a)    Herrn Dr. Kai Hudetz, Köln-Lindenthal, 
             Geschäftsführer der IFH Institut für Handelsforschung GmbH, 
             Köln, und 
 
 
       b)    Herrn Professor Dr. Nikolaus Mohr, Trier, 
             Geschäftsführer und Managing Partner der Accenture GmbH, 
             Düsseldorf, 
 
 
 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss 
           fasst, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. 
 
 
           Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den 
           Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass der 
           jetzige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Herbert May, den 
           Aufsichtsratsvorsitz behält. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Keine Mitgliedschaften 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           Genehmigten Kapitals II 
 
 
           Das Genehmigte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 156.137,00 
           gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist zum 31. Dezember 2012 
           ausgelaufen und soll daher aufgehoben werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             Das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2011 
             beschlossene Genehmigte Kapital II sowie § 4 Abs. 3 der 
             Satzung werden ersatzlos aufgehoben. 
 
 
 
   Ausgelegte Unterlagen 
 
   Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung 
   an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
     -     der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und 
           Konzernlagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts 
           des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 
           HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und der Bericht des 
           Aufsichtsrats; 
 
 
   Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der 
   INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung ab Einberufung der 
   Hauptversammlung zugänglich. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 30.183.484 und ist in 30.183.484 
   Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   30.183.484 beträgt. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des Mittwoch, den 5. Juni 
   2013, 24:00 Uhr MESZ bei 
 
           INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft 
           c/o PR IM TURM HV-Service AG, 
           Römerstraße 72-74, 
           68259 Mannheim, 
           Telefax: +49 621 71 77 213 
           E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
 
   in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes 
   muss sich auf den Beginn des Mittwoch, den 22. Mai 2013 (d.h. 0.00 Uhr 
   MESZ) ('Nachweisstichtag'), des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
   beziehen. Ein in Textform erstellter Berechtigungsnachweis durch das 
   depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist 
   ausreichend. Der Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu 
   erfolgen. 
 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Verfügbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder 
   zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der 
   vorgenannten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis 
   für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 
   AktG können an folgende Adresse übersandt werden: 
 
           INTERSHOP Communications AG 
           Investor Relations 
           Leutragraben 1 
           07743 Jena 
           Telefax: +49 3641 50 1309 
           E-Mail: hauptversammlung@intershop.de 
 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 28. Mai 2013, 24.00 Uhr 
   MESZ bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft 
   eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen 
   Aktionären im Internet unter 
   http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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