DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Apolda mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Apolda mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:22
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INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Jena
- ISIN DE000A0EPUH1 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Mittwoch, dem 12. Juni 2013,
um 10.00 Uhr,
in der Stadthalle Apolda, Klause 1, 99510 Apolda
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und
Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt
am Main, Zweigniederlassung Erfurt, zum Abschlussprüfer
a) für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen; sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den
Fall zu wählen, dass sich der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.
5. Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG i.V.m. § 9 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Tobias Hartmann und Herr Bob van Dijk haben ihre
Aufsichtsratsmandate jeweils mit Wirkung zum 31. Mai 2013
niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl
a) Herrn Dr. Kai Hudetz, Köln-Lindenthal,
Geschäftsführer der IFH Institut für Handelsforschung GmbH,
Köln, und
b) Herrn Professor Dr. Nikolaus Mohr, Trier,
Geschäftsführer und Managing Partner der Accenture GmbH,
Düsseldorf,
jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 Beschluss
fasst, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegende persönliche oder
geschäftliche Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den
Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass der
jetzige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dr. Herbert May, den
Aufsichtsratsvorsitz behält.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine Mitgliedschaften
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Genehmigten Kapitals II
Das Genehmigte Kapital II in Höhe von bis zu EUR 156.137,00
gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist zum 31. Dezember 2012
ausgelaufen und soll daher aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Das von der Hauptversammlung am 29. Juni 2011
beschlossene Genehmigte Kapital II sowie § 4 Abs. 3 der
Satzung werden ersatzlos aufgehoben.
Ausgelegte Unterlagen
Es liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Jena und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
- der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und
Konzernlagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und der Bericht des
Aufsichtsrats;
Diese Unterlagen sind auch im Internet auf der Internetseite der
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung ab Einberufung der
Hauptversammlung zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 30.183.484 und ist in 30.183.484
Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
30.183.484 beträgt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihrer Berechtigung bis zum Ablauf des Mittwoch, den 5. Juni
2013, 24:00 Uhr MESZ bei
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72-74,
68259 Mannheim,
Telefax: +49 621 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
in Textform (§ 126 b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes
muss sich auf den Beginn des Mittwoch, den 22. Mai 2013 (d.h. 0.00 Uhr
MESZ) ('Nachweisstichtag'), des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
beziehen. Ein in Textform erstellter Berechtigungsnachweis durch das
depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ist
ausreichend. Der Nachweis hat in deutscher oder englischer Sprache zu
erfolgen.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Verfügbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises bei der
vorgenannten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Diese sollen den Aktionären als Ausweis
für die Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die
Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127
AktG können an folgende Adresse übersandt werden:
INTERSHOP Communications AG
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Telefax: +49 3641 50 1309
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 28. Mai 2013, 24.00 Uhr
MESZ bei dieser Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen
Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)
DJ DGAP-HV: INTERSHOP Communications -2-
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist der Fall,
- soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde,
- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,
- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,
- wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zumindest zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des
vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,
- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder
- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten,
zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der
vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im
Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht mindestens 500.000
Stückaktien, können schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das schriftliche Verlangen muss der Gesellschaft bis zum
Ablauf des 12. Mai 2013, 24.00 Uhr MESZ (Sonntag) zugegangen sein. Wir
bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Postadresse zu richten:
INTERSHOP Communications AG
Investor Relations
Leutragraben 1
07743 Jena
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird
unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie wird
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Vollmachten/Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§
126b BGB). Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten
kann der Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter der
E-Mail-Adresse: hauptversammlung@intershop.de.
Besonderheiten können für die Erteilung von Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen und deren Widerruf sowie deren entsprechenden Nachweise
gegenüber der Gesellschaft gelten. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigt werden soll, enthält die Satzung hierzu keine
besonderen Regelungen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen
Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG oder nach § 135
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der
Textform (§ 126 b BGB). Nach Maßgabe von § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG
stellen wir unseren Aktionären im Internet unter
http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung Formulare zur
Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die
Formulare können auch unter der oben für Gegenanträge genannten
Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden.
Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären auch in diesem
Jahr einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, der ihre Stimmen
auf der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen vertritt. Die
Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Unterlagen, die den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden.
Vollmachten sowie Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen bis zum 10. Juni 2013 bei der Gesellschaft
eingegangen sein und sind zu übersenden an:
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Stimmrechtsvertreter
c/o PR IM TURM HV-Service AG,
Römerstraße 72-74,
68259 Mannheim
Telefax: 049 621 71 77 213
E-Mail: hauptversammlung@intershop.de
Auch während der Hauptversammlung besteht die Möglichkeit, dem
Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist.
Nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der
Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs
zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu
Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den
einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Redner zu setzen.
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu
verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Sonstige Hinweise
Unter http://www.intershop.de/investoren-hauptversammlung sind
außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse
dort bekannt gegeben.
Jena, im April 2013
Mit freundlichen Grüßen
INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
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April 30, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)
INTERSHOP Tower
07740 Jena
Deutschland
E-Mail: ir@intershop.de
Internet: http://www.intershop.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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209207 30.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)
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