DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:31
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PATRIZIA Immobilien AG
Augsburg
ISIN DE000PAT1AG3
Wertpapierkennnummer PAT1AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG
am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr
im Kongresszentrum Kongress am Park Augsburg,
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg.
TAGESORDNUNG
Punkt 1 der Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien
AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und §
289 Abs. 5 HGB.
Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.patrizia.ag, dort
im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung', zugänglich. Sie
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der
Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA
Immobilien AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012
in Höhe von 64.382.417,98 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter
www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations -
Hauptversammlung', zugänglich. Er liegt auch in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Punkt 3 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird
Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2014, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 aufgestellt werden, wird
die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
gewählt.
Punkt 6 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der
Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des
Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ('Aktiendividende') und
entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von
57.343.000,- Euro um 5.734.300,- Euro auf 63.077.300,- Euro
(in Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend
dreihundert Euro) aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von
5.734.300 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien
ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien stehen den
Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende
Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen
Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnbezugsberechtigt.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags
in Höhe von 5.734.300,- Euro der in der Jahresbilanz der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen
Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die
festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember
2012 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte
Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte & Touche
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen.
b) § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten
folgende Fassung:
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
63.077.300,- Euro (in Worten: dreiundsechzig Millionen
siebenundsiebzigtausend dreihundert Euro). Das Grundkapital
wurde in Höhe von 5.000.000,- Euro durch Formwechsel der
PATRIZIA Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg
erbracht.
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 63.077.300 (in
Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend
dreihundert) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von 57.343.000,00 Euro ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
57.343.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im
Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 57.343.000
Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
in Textform in deutscher oder englischer Sprache rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Ablauf des 5. Juni 2013 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden
Adressen zugehen:
Per Post unter der Anschrift:
PATRIZIA Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder
elektronisch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen
gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer Anmeldung per
E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre
Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. Bitte melden Sie sich
frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu
erleichtern.
Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen - etwa weil
Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert per Post
erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen zu.
Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte
Anmeldeanschrift zu richten.
Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die
Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das
Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 5. Juni 2013, 24:00 Uhr,
entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Anmeldeschluss bis
einschließlich zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, die
hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem
Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung
des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im
Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im
Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter einer der angegebenen Adressen bis zum
Ablauf des 5. Juni 2013 durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen
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April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)
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