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DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:31 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PATRIZIA Immobilien AG 
 
   Augsburg 
 
   ISIN DE000PAT1AG3 
   Wertpapierkennnummer PAT1AG 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG 
 
   am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
   im Kongresszentrum Kongress am Park Augsburg, 
   Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Punkt 1 der Tagesordnung 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien 
   AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2012, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 
   289 Abs. 5 HGB. 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.patrizia.ag, dort 
   im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung', zugänglich. Sie 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der 
   Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Punkt 2 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA 
   Immobilien AG 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012 
   in Höhe von 64.382.417,98 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter 
   www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations - 
   Hauptversammlung', zugänglich. Er liegt auch in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme aus. 
 
   Punkt 3 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird 
   Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 4 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 5 der Tagesordnung 
 
   Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
   Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2014, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 aufgestellt werden, wird 
   die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   gewählt. 
 
   Punkt 6 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der 
   Gesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des 
   Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ('Aktiendividende') und 
   entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 
           57.343.000,- Euro um 5.734.300,- Euro auf 63.077.300,- Euro 
           (in Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend 
           dreihundert Euro) aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von 
           5.734.300 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien 
           ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien stehen den 
           Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende 
           Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen 
           Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnbezugsberechtigt. 
 
 
           Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags 
           in Höhe von 5.734.300,- Euro der in der Jahresbilanz der 
           Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen 
           Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die 
           festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 
           2012 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte 
           Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
           des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte & Touche 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen. 
 
 
     b)    § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten 
           folgende Fassung: 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
             63.077.300,- Euro (in Worten: dreiundsechzig Millionen 
             siebenundsiebzigtausend dreihundert Euro). Das Grundkapital 
             wurde in Höhe von 5.000.000,- Euro durch Formwechsel der 
             PATRIZIA Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg 
             erbracht. 
 
 
       (2)   Das Grundkapital ist eingeteilt in 63.077.300 (in 
             Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend 
             dreihundert) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von 57.343.000,00 Euro ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
   57.343.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im 
   Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 57.343.000 
   Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis 
   zum Ablauf des 5. Juni 2013 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden 
   Adressen zugehen: 
 
   Per Post unter der Anschrift: 
   PATRIZIA Immobilien AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder 
   elektronisch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen 
   gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer Anmeldung per 
   E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre 
   Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. Bitte melden Sie sich 
   frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
   beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu 
   erleichtern. 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im 
   Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
   Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen - etwa weil 
   Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert per Post 
   erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen zu. 
   Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte 
   Anmeldeanschrift zu richten. 
 
   Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
   Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, 
   wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Anmeldeschluss bis 
   einschließlich zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, die 
   hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch 
   nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem 
   Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In 
   diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung 
   des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter einer der angegebenen Adressen bis zum 
   Ablauf des 5. Juni 2013 durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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