DJ DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
30.04.2013 / 15:31
=--------------------------------------------------------------------
PATRIZIA Immobilien AG
Augsburg
ISIN DE000PAT1AG3
Wertpapierkennnummer PAT1AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG
am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr
im Kongresszentrum Kongress am Park Augsburg,
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg.
TAGESORDNUNG
Punkt 1 der Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien
AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2012, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und §
289 Abs. 5 HGB.
Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.patrizia.ag, dort
im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung', zugänglich. Sie
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der
Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA
Immobilien AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012
in Höhe von 64.382.417,98 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter
www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations -
Hauptversammlung', zugänglich. Er liegt auch in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus.
Punkt 3 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird
Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 4 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.
Punkt 5 der Tagesordnung
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2014, die vor der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 aufgestellt werden, wird
die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
gewählt.
Punkt 6 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der
Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des
Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ('Aktiendividende') und
entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von
57.343.000,- Euro um 5.734.300,- Euro auf 63.077.300,- Euro
(in Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend
dreihundert Euro) aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von
5.734.300 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien
ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien stehen den
Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende
Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen
Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnbezugsberechtigt.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags
in Höhe von 5.734.300,- Euro der in der Jahresbilanz der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen
Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die
festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember
2012 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte
Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte & Touche
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen.
b) § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten
folgende Fassung:
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
63.077.300,- Euro (in Worten: dreiundsechzig Millionen
siebenundsiebzigtausend dreihundert Euro). Das Grundkapital
wurde in Höhe von 5.000.000,- Euro durch Formwechsel der
PATRIZIA Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg
erbracht.
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 63.077.300 (in
Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend
dreihundert) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft von 57.343.000,00 Euro ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
57.343.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im
Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 57.343.000
Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
in Textform in deutscher oder englischer Sprache rechtzeitig
angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis
zum Ablauf des 5. Juni 2013 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden
Adressen zugehen:
Per Post unter der Anschrift:
PATRIZIA Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder
elektronisch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen
gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer Anmeldung per
E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre
Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. Bitte melden Sie sich
frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung
beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu
erleichtern.
Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im
Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen - etwa weil
Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert per Post
erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen zu.
Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte
Anmeldeanschrift zu richten.
Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die
Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das
Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 5. Juni 2013, 24:00 Uhr,
entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Anmeldeschluss bis
einschließlich zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, die
hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem
Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In
diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung
des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im
Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im
Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung
bei der Gesellschaft unter einer der angegebenen Adressen bis zum
Ablauf des 5. Juni 2013 durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)
DJ DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung -2-
sicherzustellen.
1. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und 10
AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch
durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen.
Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung
des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht bzw. deren Widerruf stehen nachfolgend genannte
Adressen zur Verfügung:
Per Post unter der Anschrift
PATRIZIA Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder
elektronisch per E-Mail an hauptversammlung@patrizia.ag
Im Falle einer E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen
Namen, Ihre Anschrift und die Aktionärsnummer(n) an.
Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen
zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte
übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den
jeweiligen Formularen.
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmacht, ihr Widerruf
bzw. der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung übergeben werden.
2. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und
10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie den
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen Personen und Institutionen
insoweit vorgegebenen Regeln.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann
dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht
gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und
andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte
Personen und Institutionen.
3. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als
Service an, die Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der
Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die
Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind auch bei
erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit
eine ausdrückliche Weisung zu dem jeweiligen
Tagesordnungspunkt vorliegt. Sollte zu einem
Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung für jede
Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die
Abstimmung über Anträge zur Verfügung, zu denen es mit dieser
Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von
Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§
126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Die
Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zum Stellen von Fragen oder Anträgen von Aktionären oder zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft können in Textform per Post an
PATRIZIA Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder
elektronisch per E-Mail an hauptversammlung@patrizia.ag
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft, ihre Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum
Ablauf des 5. Juni 2013 bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Bei Vollmachts- und Weisungserteilung, Änderung oder Widerruf
per E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre
Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an.
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen
zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte
übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den
jeweiligen Formularen.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der
Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu.
1. Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2
AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht 2.867.150 Euro) oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten.
Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2013,
24:00 Uhr, zugehen. Ergänzungsverlangen werden in
entsprechender Anwendung von § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nur
berücksichtigt, wenn der oder die Antragsteller nachweisen,
dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung (also spätestens seit dem 12. März 2013,
00:00 Uhr) Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien ist/sind.
Aktienbesitzzeiten Dritter werden nach § 70 AktG angerechnet.
Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:
PATRIZIA Immobilien AG
Vorstand
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach
§ 126 Absatz 1, § 127 AktG
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden sowie Vorschläge zu einer in der
Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Sollen die Gegenanträge
von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie
spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis
zum 28. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter einer
der nachfolgenden Adressen eingegangen sein:
Per Post an:
PATRIZIA Immobilien AG
Hauptversammlung
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg
Per Telefax an die Nummer: +49 (0) 821 / 5 09 10-3 99
Per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@patrizia.ag
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich
gemacht.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu
machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen
der Verwaltung hierzu im Internet unter www.patrizia.ag, dort
im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung',
veröffentlichen.
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag
eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß.
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden.
Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten
weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten
Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder
teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und
deren Begründungen zusammenfassen.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der PATRIZIA
Immobilien AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher
ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft
verweigern. Ferner kann der Versammlungsleiter nach § 20
Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist
insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder
während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen für den ganzen
Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte
und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen
festzusetzen.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen,
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG sowie die
sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter
www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations -
Hauptversammlung', zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Augsburg, im Mai 2013
PATRIZIA Immobilien AG
Der Vorstand
=--------------------------------------------------------------------
30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: PATRIZIA Immobilien AG
Fuggerstraße 26
86150 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 509 10 351
Fax: +49 821 509 10 399
E-Mail: verena.schoppdealvarenga@patrizia.ag
Internet: http://www.patrizia.ag
ISIN: DE000PAT1AG3
WKN: PAT1AG
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurter Börse (FWB), Xetra,
Düsseldorf, Hamburg, Berlin, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------
209208 30.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)
© 2013 Dow Jones News
