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DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Augsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 15:31 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PATRIZIA Immobilien AG 
 
   Augsburg 
 
   ISIN DE000PAT1AG3 
   Wertpapierkennnummer PAT1AG 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie herzlich ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der PATRIZIA Immobilien AG 
 
   am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr 
   im Kongresszentrum Kongress am Park Augsburg, 
   Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Punkt 1 der Tagesordnung 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien 
   AG zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2012, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
   Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und § 
   289 Abs. 5 HGB. 
 
   Die genannten Unterlagen sind im Internet unter www.patrizia.ag, dort 
   im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung', zugänglich. Sie 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der 
   Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
   Punkt 2 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA 
   Immobilien AG 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Der Bilanzgewinn der PATRIZIA Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012 
   in Höhe von 64.382.417,98 Euro wird in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Der Vorschlag zur Gewinnverwendung ist im Internet unter 
   www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations - 
   Hauptversammlung', zugänglich. Er liegt auch in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme aus. 
 
   Punkt 3 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird 
   Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 4 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
   Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
   Punkt 5 der Tagesordnung 
 
   Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
   Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2013 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2014, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 aufgestellt werden, wird 
   die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
   gewählt. 
 
   Punkt 6 der Tagesordnung 
 
   Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus 
   Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der 
   Gesellschaft 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des 
   Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln ('Aktiendividende') und 
   entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen: 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 
           57.343.000,- Euro um 5.734.300,- Euro auf 63.077.300,- Euro 
           (in Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend 
           dreihundert Euro) aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von 
           5.734.300 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien 
           ohne Nennbetrag) erhöht. Die neuen Aktien stehen den 
           Aktionären im Verhältnis 10:1 zu, sodass auf zehn bestehende 
           Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen 
           Stückaktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnbezugsberechtigt. 
 
 
           Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrags 
           in Höhe von 5.734.300,- Euro der in der Jahresbilanz der 
           Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 ausgewiesenen 
           Kapitalrücklage in Grundkapital. Dem Beschluss über die 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird die 
           festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 
           2012 zugrunde gelegt. Diese geprüfte und festgestellte 
           Jahresbilanz ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
           des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Deloitte & Touche 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, versehen. 
 
 
     b)    § 4 Absatz 1 und Absatz 2 der Satzung erhalten 
           folgende Fassung: 
 
 
       (1)   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
             63.077.300,- Euro (in Worten: dreiundsechzig Millionen 
             siebenundsiebzigtausend dreihundert Euro). Das Grundkapital 
             wurde in Höhe von 5.000.000,- Euro durch Formwechsel der 
             PATRIZIA Firmenverbund AG & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg 
             erbracht. 
 
 
       (2)   Das Grundkapital ist eingeteilt in 63.077.300 (in 
             Worten: dreiundsechzig Millionen siebenundsiebzigtausend 
             dreihundert) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft von 57.343.000,00 Euro ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
   57.343.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass im 
   Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 57.343.000 
   Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich 
   in Textform in deutscher oder englischer Sprache rechtzeitig 
   angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis 
   zum Ablauf des 5. Juni 2013 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden 
   Adressen zugehen: 
 
   Per Post unter der Anschrift: 
   PATRIZIA Immobilien AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder 
   elektronisch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular, das Ihnen 
   gemeinsam mit der Einladung übersandt wird. Bei einer Anmeldung per 
   E-Mail geben Sie bitte in jedem Fall Ihren vollständigen Namen, Ihre 
   Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. Bitte melden Sie sich 
   frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
   beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu 
   erleichtern. 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht in der Hauptversammlung ist der im 
   Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. 
   Sollten Sie als unser Aktionär die Einladungsunterlagen - etwa weil 
   Sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im 
   Aktienregister eingetragen sind - nicht unaufgefordert per Post 
   erhalten, senden wir sie Ihnen auch gerne auf Verlangen zu. 
   Entsprechende Anfragen bitten wir an die oben genannte 
   Anmeldeanschrift zu richten. 
 
   Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
   Veräußerung der angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können 
   deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei 
   verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär jedoch nur, 
   wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das 
   Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, 
   entsprechen, da aus organisatorischen Gründen vom Anmeldeschluss bis 
   einschließlich zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen werden. Erwerber von Aktien, die 
   hinsichtlich der erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch 
   nicht im Aktienregister eingetragen sind, können daher aus eigenem 
   Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In 
   diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung 
   des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im 
   Fall der Bevollmächtigung ist der rechtzeitige Zugang der Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter einer der angegebenen Adressen bis zum 
   Ablauf des 5. Juni 2013 durch den Aktionär oder den Bevollmächtigen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)

DJ DGAP-HV: PATRIZIA Immobilien AG: Bekanntmachung -2-

sicherzustellen. 
 
     1.    Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und 10 
           AktG genannte Person oder Institution bevollmächtigt wird, 
           bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
           Textform. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
           sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch 
           durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. 
           Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch 
           Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung 
           des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
           Vollmacht bzw. deren Widerruf stehen nachfolgend genannte 
           Adressen zur Verfügung: 
 
 
           Per Post unter der Anschrift 
           PATRIZIA Immobilien AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder 
           elektronisch per E-Mail an hauptversammlung@patrizia.ag 
           Im Falle einer E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen 
           Namen, Ihre Anschrift und die Aktionärsnummer(n) an. 
 
 
           Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen 
           zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte 
           übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den 
           jeweiligen Formularen. 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmacht, ihr Widerruf 
           bzw. der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und 
           Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung übergeben werden. 
 
 
     2.    Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 und 
           10 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie den 
           Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung 
           gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. 
           Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen und anderen Personen und Institutionen 
           insoweit vorgegebenen Regeln. 
 
 
           Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann 
           dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht 
           gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
           ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und 
           andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte 
           Personen und Institutionen. 
 
 
     3.    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als 
           Service an, die Stimmrechte aus angemeldeten Aktien in der 
           Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die 
           Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung 
           bevollmächtigt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind auch bei 
           erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit 
           eine ausdrückliche Weisung zu dem jeweiligen 
           Tagesordnungspunkt vorliegt. Sollte zu einem 
           Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt 
           eine zu diesem Tagesordnungspunkt erteilte Weisung für jede 
           Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter stehen nur für die 
           Abstimmung über Anträge zur Verfügung, zu denen es mit dieser 
           Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand 
           und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von 
           Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 
           126, 127 AktG zugänglich gemacht werden. Die 
           Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, 
           zum Stellen von Fragen oder Anträgen von Aktionären oder zur 
           Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
           entgegen. 
 
 
           Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft können in Textform per Post an 
 
 
           PATRIZIA Immobilien AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 89 30903-74675 oder 
           elektronisch per E-Mail an hauptversammlung@patrizia.ag 
           erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
 
 
           Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft, ihre Änderung oder ihr Widerruf müssen bis zum 
           Ablauf des 5. Juni 2013 bei der Gesellschaft eingegangen sein. 
           Bei Vollmachts- und Weisungserteilung, Änderung oder Widerruf 
           per E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre 
           Anschrift und Ihre Aktionärsnummer(n) an. 
 
 
           Am Tag der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an 
           die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch an der Ein- und 
           Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, 
           geändert oder widerrufen werden. 
 
 
           Die Aktionäre können das Formular verwenden, das Ihnen 
           zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte 
           übersandt wird. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den 
           jeweiligen Formularen. 
 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der 
   Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. 
 
     1.    Erweiterung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 
           AktG 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (entspricht 2.867.150 Euro) oder den anteiligen 
           Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
           AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
           und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
           Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
           ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. 
           Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Versammlung, also bis spätestens Sonntag, den 12. Mai 2013, 
           24:00 Uhr, zugehen. Ergänzungsverlangen werden in 
           entsprechender Anwendung von § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nur 
           berücksichtigt, wenn der oder die Antragsteller nachweisen, 
           dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
           Hauptversammlung (also spätestens seit dem 12. März 2013, 
           00:00 Uhr) Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien ist/sind. 
           Aktienbesitzzeiten Dritter werden nach § 70 AktG angerechnet. 
 
 
           Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
 
           PATRIZIA Immobilien AG 
           Vorstand 
           Fuggerstraße 26 
           86150 Augsburg 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 
           § 126 Absatz 1, § 127 AktG 
           Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
           Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der 
           Tagesordnung zu übersenden sowie Vorschläge zu einer in der 
           Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
           oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Sollen die Gegenanträge 
           von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, müssen sie 
           spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis 
           zum 28. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter einer 
           der nachfolgenden Adressen eingegangen sein: 
           Per Post an: 
 
 
           PATRIZIA Immobilien AG 
           Hauptversammlung 
           Fuggerstraße 26 
           86150 Augsburg 
 
 
           Per Telefax an die Nummer: +49 (0) 821 / 5 09 10-3 99 
           Per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@patrizia.ag 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge werden nicht zugänglich 
           gemacht. 
 
 
           Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu 
           machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens 
           des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen 
           der Verwaltung hierzu im Internet unter www.patrizia.ag, dort 
           im Bereich 'Investor Relations - Hauptversammlung', 
           veröffentlichen. 
 
 
           Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
           eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß. 
           Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. 
 
 
           Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten 
           weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten 
           Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder 
           teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und 
           deren Begründungen zusammenfassen. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)

zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
           Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die 
           rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der PATRIZIA 
           Immobilien AG zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die 
           Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
           Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher 
           ausgeführten Voraussetzungen, darf der Vorstand die Auskunft 
           verweigern. Ferner kann der Versammlungsleiter nach § 20 
           Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft das Frage- und Rederecht 
           der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist 
           insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder 
           während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen für den ganzen 
           Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte 
           und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen 
           festzusetzen. 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 genannten Unterlagen, 
   weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG sowie die 
   sonstigen Informationen nach § 124a AktG sind im Internet unter 
   www.patrizia.ag, dort im Bereich 'Investor Relations - 
   Hauptversammlung', zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machenden Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Augsburg, im Mai 2013 
 
   PATRIZIA Immobilien AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    PATRIZIA Immobilien AG 
                Fuggerstraße 26 
                86150 Augsburg 
                Deutschland 
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(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 09:31 ET (13:31 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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