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DGAP-HV: Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Ultrasonic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Ultrasonic AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
30.04.2013 / 16:52 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Ultrasonic AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE000A1KREX3 - 
   - WKN A1KREX - 
 
 
   Einladung 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 7. Juni 
   2013, um 14.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 2, 
   60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Ultrasonic AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012, der Lageberichte der Ultrasonic AG und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss 
           wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss 
           ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist 
           somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn des Jahres 2012 in Höhe von EUR 132.887,67 
           wird auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des 
           Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der 
           Hauptversammlung festgelegt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt 
           festgelegt: 
 
 
             Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine 
             jährliche Nettovergütung in Höhe von EUR 10.000,00, der 
             stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 
             EUR 12.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe 
             von EUR 35.000,00. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. Dieser wird auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, 
           sofern diese erfolgen sollte. 
 
 
     7.    Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung 
           von Stückaktien im vereinfachten Verfahren nach § 237 Abs. 3 
           Nr. 1 AktG zur Rundung der Aktienstückzahl zur Ermöglichung 
           eines glatten Ausgabeverhältnisses für die Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln gemäß dem nächsten Tagesordnungspunkt und 
           Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
           Grundkapitals). 
 
 
           Der Gesellschaft sind zehn eigene Aktien unentgeltlich 
           überlassen worden. Dies eröffnet der Gesellschaft die 
           Möglichkeit, für die im Tagesordnungspunkt 8 vorgesehene 
           Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ein glattes und 
           realisierbares Ausgabeverhältnis vorzusehen. Aus diesem Grund 
           soll das Grundkapital im vereinfachten Verfahren durch 
           Einziehung von zehn Stückaktien gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG 
           herabgesetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a.    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
             11.474.610,00 eingeteilt in 11.474.610 Stückaktien wird im 
             Wege des vereinfachten Verfahrens durch Einziehung von 10 
             Stückaktien, die der Gesellschaft vom Aktionär biw Bank für 
             Investments und Wertpapiere AG unentgeltlich zur Verfügung 
             gestellt worden sind, nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG auf EUR 
             11.474.600,00 herabgesetzt. Die Einziehung der Aktien dient 
             ausschließlich dem Zweck, bei der nachfolgend unter dem 
             Tagesordnungspunkt 8 vorgesehenen Kapitalerhöhung aus 
             Gesellschaftsmitteln ein glattes Ausgabeverhältnis zu 
             ermöglichen. 
 
 
       b.    § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
             Grundkapitals) wird in Anpassung an die unter a) 
             beschlossene Einziehung von Aktien und die daraus folgende 
             Änderung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien wie folgt 
             neu gefasst: 
 
 
             'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             11.474.600,00. Es ist eingeteilt in 11.474.600 auf den 
             Inhaber lautende Stückaktien'. 
 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses festzulegen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Änderung von § 4 
           der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, anstelle einer 
           Dividendenausschüttung an die Aktionäre ein Konzept zu 
           verwirklichen, durch das die Aktionäre wirtschaftlich im 
           Wesentlichen so gestellt werden, als wenn die Gesellschaft 
           eine Dividende ausgeschüttet hätte. Diesem Ziel dienen die 
           Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9. 
 
 
           Es sollen von der Gesellschaft nach Eintragung der im 
           vorangehenden Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen 
           Kapitalherabsetzung auf EUR 11.474.600,00 im Handelsregister 
           im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 
           573.730 neue Stückaktien (nachfolgend 'rückkaufbare Aktien') 
           im Verhältnis 20:1 ausgegeben werden. Für diese rückkaufbaren 
           Aktien soll von der Gesellschaft ein öffentliches Angebot an 
           die Aktionäre zum Aktienrückkauf vorgelegt werden. Bei dem 
           Umfang des vorgesehenen öffentlichen Angebots an die Aktionäre 
           ist zu berücksichtigen, dass Aktionäre mit Aktien über einen 
           anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt rund EUR 
           8.830.769 gegenüber der Gesellschaft im Voraus 
           rechtsverbindlich auf die Annahme des Angebots verzichtet 
           haben. 
 
 
           Die neuen rückkaufbaren Aktien, die aus Gesellschaftsmitteln 
           nach dem Verfahren gemäß §§ 207 ff. AktG ausgegeben werden, 
           werden Gegenstand eines öffentlichen Angebots der Gesellschaft 
           gemäß der Ermächtigung nach dem nachfolgenden 
           Tagesordnungspunkt 9 zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft, 
           das unmittelbar nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung 
           veröffentlicht werden soll. 
 
 
           Die Gesellschaft beabsichtigt, das Konzept der rückkaufbaren 
           Aktien unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender 
           bilanzieller Rücklagen auch in den nächsten Jahren zu 
           wiederholen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a.    Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den 
             Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus 
             Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von EUR 11.474.600,00 
             um EUR 573.730,00 auf EUR 12.048.330,00 erhöht durch 
             Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 573.730,00 der 
             Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand 
             und Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss der 
             Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 zugrunde gelegt. Dieser 
             ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
             Abschlussprüfers der Gesellschaft, Warth & Klein Grant 
             Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, 
             versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch 
             Ausgabe von 573.730 neuen, auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im 
             Verhältnis 20:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2013 10:52 ET (14:52 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.