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DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph Str. 5, 80333 München, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 12.06.2013 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph Str. 5, 
80333 München, mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
02.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   TOMORROW FOCUS AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE 0005495329 
   WKN: 549532 
 
   ISIN: DE000A1TNWL0 
   WKN: A1T NWL 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 12. Juni 2013 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen 
   Hauptversammlung am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 11.00 Uhr in das 
   Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, 
   ein. 
 
   I. 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des 
           Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das 
           Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats über das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. 
           zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
           Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den 
           Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
           börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei einem 
           Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
           Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
           zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 12.455.124,14 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von EUR 3.483.335,28 zur 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 
             8.971.788,86 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), 
           Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, 
           Elsenheimerstraße 33, 80687 München, zum Abschlussprüfer und 
           zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
           zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2013 enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über Ergänzungswahlen des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Paul-Bernhard Kallen 
           sowie das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Stefan Leberfinger 
           haben ihre jeweiligen Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 
           Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2013 
           niedergelegt. 
 
 
           Deshalb sind Ergänzungswahlen erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der 
           Satzung aus sechs Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner 
           zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       -     Herrn Dr. Dirk Altenbeck, Dipl.-Kaufmann, 
             Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter der PKF 
             Issing Faulhaber Wozar Altenbeck GmbH & Co. KG 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
             wohnhaft Estenfeld 
 
 
       -     Herrn Stefan Winners, Geschäftsführer der Hubert 
             Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH und 
             Geschäftsführer der Burda Digital GmbH, wohnhaft München 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
           für die verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen 
           Aufsichtsratsmitglieder, also bis zur Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Vorschlag zur Wahl von Herrn Stefan Winners basiert auf 
           einem Vorschlag der Aktionärin Burda Digital GmbH vom 24. 
           April 2013. Die Burda Digital GmbH hat hierbei auch 
           nachgewiesen, dass sie mehr als 25 % der Stimmrechte an der 
           Tomorrow Focus AG hält. Die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 
           Satz 1 Nr. 4 2. Halbsatz AktG sind damit erfüllt. 
 
 
           Herr Winners ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
           zooplus AG, München 
 
 
           Herr Stefan Winners ist Geschäftsführer der Burda Digital 
           GmbH, der Mehrheitsaktionärin der Tomorrow Focus AG. Er steht 
           daher in einer geschäftlichen Beziehung, die nach Einschätzung 
           des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex offen zu legen ist. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall seiner Wahl Herrn 
           Stefan Winners zu seinem Vorsitzenden zu wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 
           2013 sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Das in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2010 
             geschaffene Genehmigte Kapital 2010 gemäß § 4 Abs. 4 der 
             Satzung der Gesellschaft wird hiermit, soweit noch nicht 
             ausgenutzt, im Hinblick auf die Neuregelung unter 
             nachfolgenden Absätzen mit Wirkung auf den Zeitpunkt der 
             Eintragung des neuen Genehmigten Kapitals 2013 in das 
             Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2018 das Grundkapital der 
             Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 
             14.578.407,- durch Ausgabe von bis zu 14.578.407 neuen 
             nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar- und/oder 
             Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den 
             Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht 
             einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
             mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
             werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
             Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
             auszuschließen, 
 
 
         -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
               auszugleichen; 
 
 
         -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 
               % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag 
               der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich 
               unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim 
               Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter 
               Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist 
               der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer 
               Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
               berücksichtigen; 
 
 
         -     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der -2-

des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
               Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
               Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben 
               werden. 
 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der 
             jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. 
 
 
       d)    § 4 Abs. 4 der Satzung wird entsprechend den 
             vorstehenden Beschlüssen wie folgt neu gefasst: 
 
 
         '(4)  Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats bis zum 11. Juni 2018 das Grundkapital der 
               Gesellschaft einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 
               EUR 14.578.407,- durch Ausgabe von bis zu 14.578.407 neuen 
               nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar- und/oder 
               Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Den 
               Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht 
               einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder 
               mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen 
               werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
               Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
               auszuschließen, 
 
 
           -     soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge 
                 auszugleichen; 
 
 
           -     wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
                 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der 
                 Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht 
                 wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); 
                 beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter 
                 Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist 
                 der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer 
                 Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
                 berücksichtigen; 
 
 
           -     wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke 
                 des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
                 Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des 
                 Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft 
                 ausgegeben werden. 
 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
               Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der 
               Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
               entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten 
               Kapitals anzupassen.' 
 
 
 
 
   II. 
   BERICHT DES VORSTANDS GEMÄSS § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
   über den Ausschluss des Bezugsrechts in Tagesordnungspunkt 7 
 
   Durch den Beschluss unter Tagesordnungspunkt 7 wird die bestehende 
   Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals, soweit noch nicht 
   ausgenutzt, aufgehoben und durch eine neue fünfjährige Ermächtigung 
   ersetzt. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand in die 
   Lage versetzt, künftig im Rahmen des genehmigten Kapitals die 
   Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen 
   Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals 
   haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es ist jedoch 
   vorgesehen, das Bezugsrecht der Aktionäre in nachfolgenden Fällen 
   auszuschließen: 
 
     -     Der Vorstand soll ermächtigt werden, das 
           gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats zum Ausgleich von Spitzenbeträgen 
           auszuschließen. 
 
 
           Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
           Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe 
           maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall 
           ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. 
           Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart 
           zusätzlichen Aufwand. Der mögliche Verwässerungseffekt ist 
           aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. 
 
 
     -     Der Vorstand soll weiter ermächtigt werden, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, 
           wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von 
           Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder 
           Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen 
           gegen die Gesellschaft ausgegeben werden. 
 
 
           Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
           Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital soll der 
           Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen 
           Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder 
           Unternehmensteile sowie Forderungen gegen die Gesellschaft 
           gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder 
           sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die 
           Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle 
           Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und 
           liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu 
           realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf 
           entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende 
           Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt 
           und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. 
           Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb 
           von Beteiligungen im Rahmen sogenannter 'share deals', d. h. 
           durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den 
           Erwerb im Rahmen sogenannter 'asset deals', d. h. die 
           Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels 
           Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, 
           Vertragspositionen und ähnlichem. Die Möglichkeit, im 
           Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die 
           Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, 
           hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität 
           vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten 
           Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller 
           Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden 
           ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. 
           Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für 
           jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus 
           Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel. Um auch in solchen 
           Fällen kurzfristig handlungsfähig zu sein, liegt es im 
           Interesse der Gesellschaft, das Grundkapital durch Ausgabe 
           neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
           gegen Sacheinlagen zu erhöhen. 
 
 
     -     Weiterhin soll der Vorstand ermächtigt werden, bei 
           einer Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
           Bezugsrecht auszuschließen, wenn eine Kapitalerhöhung gegen 
           Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der 
           Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht 
           wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). 
 
 
           Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei 
           Barkapitalerhöhungen gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
           gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag 
           liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen 
           der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der 
           Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige 
           Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger 
           Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich 
           höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit 
           Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts 
           kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist 
           berücksichtigt werden muss. Der Vorstand soll mit dieser Form 
           der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die 
           zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der 
           Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu 
           können. Dadurch, dass der Ausgabebetrag der Aktie den 
           Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem 
           Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen 
           Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien 
           nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur 
           Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien am Markt zu 
           annähernd gleichen Bedingungen erwerben, wie sie die Emission 
           vorsieht. Der Vorstand wird den Ausgabebetrag so nahe an dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der -3-

dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter 
           Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt 
           möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der 
           neuen Aktien bemühen. 
 
 
   Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der 
   Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen wird. Eine 
   Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach 
   Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der 
   Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt. Der Ausgabebetrag für 
   die neuen Aktien wird dabei jeweils vom Vorstand mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats unter Wahrung der Interessen der Gesellschaft und ihrer 
   Aktionäre festgelegt. 
 
   III. 
   AUSLAGE VON UNTERLAGEN, VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET 
 
   Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012, 
   der Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns, der Bericht des 
   Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternde Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB liegen 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
 
   TOMORROW FOCUS AG 
   Neumarkter Straße 61 
   81673 München 
   Telefon: +49 (0) 89/9250-1256, 
   Telefax: +49 (0) 89/9250-2403 
 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Auf Verlangen erhält 
   jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
   vorbezeichneten Unterlagen zugesandt bzw. ausgehändigt. 
 
   Die Tagesordnung sowie die vorgenannten Unterlagen sind auch nach § 
   124 a AktG über die Internetseite der TOMORROW FOCUS AG unter der 
   Adresse www.tomorrow-focus.de (Investor Relations/Hauptversammlung 
   2013) zugänglich. 
 
   IV. 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis 
           der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
           Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von 
           Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und 
           ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer 
           Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den 
           gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung d.h. 
           auf den Beginn des 22. Mai 2013 (0.00 Uhr MESZ) 
           ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Sowohl die Anmeldung als 
           auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen bei der von der 
           Gesellschaft eingerichteten zentralen Anmeldestelle spätestens 
           bis zum Ablauf des 05. Juni 2013 (24.00 Uhr MESZ) unter der 
           Adresse 
 
 
                       TOMORROW FOCUS AG 
               c/o Landesbank Baden-Württemberg 
                    4027 Hauptversammlungen 
                       Am Hauptbahnhof 2 
                Fax: +49 (0) 711 / 127 - 79256 
          oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@lbbw.de 
 
 
           zugehen. 
 
 
           Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
           unter der genannten Adresse werden Eintrittskarten für die 
           Hauptversammlung ausgestellt, die als Ausweis für die 
           Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den 
           rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
           bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
           Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
           Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die bei ihrem 
           depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen 
           nichts weiter zu veranlassen. Die Anmeldung und der Nachweis 
           des Anteilsbesitzes werde in diesen Fällen durch das 
           depotführende Institut vorgenommen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
           nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
           hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
           Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
           Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
           Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
           Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
           teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
           Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
           Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
           Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach 
           dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht 
           Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
           erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
           Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Stimmrechtsvertretung 
 
 
           Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende 
           Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner 
           Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind 
           eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung 
           zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform. 
 
 
           Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG 
           gleichgestellte Institution oder Person mit der 
           Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf 
           hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
           Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
           Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
           nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, 
           sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
           Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
           beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt 
           wird. Dieses steht auch unter http://www.tomorrow-focus.de 
           unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 2013 zum 
           Herunterladen zur Verfügung. 
 
 
           Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der 
           Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort 
           erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung 
           der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder 
           E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 
                         TOMORROW FOCUS AG 
                        Herrn Armin Blohmann 
          Leiter Konzernkommunikation & Investor Relations 
                        Neumarkter Straße 61 
                           81673 München 
                 Telefax: +49 (0) 89 / 9250 - 2403 
                E-Mail: a.blohmann@tomorrow-focus.de 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
           benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der 
           Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer 
           Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind eine 
           fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts erforderlich. Soweit die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
           diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des 
           Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
           verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihnen steht bei der 
           Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. 
           Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
           Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
           Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
           Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
 
           Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
           nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
           zugeschickt wird, und steht auch unter 
           http://www.tomorrow-focus.de in der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlung 2013 zum Herunterladen zur 
           Verfügung. 
 
 
           Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
           bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
           Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
           spätestens eingehend bis zum Ablauf des 11. Juni 2013 an die 
           folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu 
           übermitteln: 
 
 
                    TOMORROW FOCUS AG 
           c/o Computershare Operations Center 
                      80249 München 
           Telefax: +49 (0) 89 / 30903 - 74675 
          E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
           und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
           Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der 
           Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
           Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
 
     3.    Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
           Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
       a)    Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
             Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) 
             des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 2.915.682 Aktien, 
             oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen 
             (dies entspricht 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 
             AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
             gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
             muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
             Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 
             Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und 
             der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
             Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft 
             spätestens bis zum 12. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. 
             Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
             berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an 
             den Vorstand der TOMORROW FOCUS AG unter folgender Adresse 
             zu richten: 
 
 
            Vorstand der TOMORROW FOCUS AG 
                 Neumarkter Straße 61 
                    81673 München 
                     Deutschland 
 
 
             Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die 
             Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 
             2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben 
             gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG 
             nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber 
             der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Unter 
             Berücksichtigung der beabsichtigten Änderung des § 122 Abs. 
             1 Satz 3 AktG im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des 
             Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2013) geht die 
             Gesellschaft davon aus, dass hierbei auf den Tag des Zugangs 
             des Ergänzungsantrags abzustellen ist. Nach anderer 
             Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten 
             auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die 
             Aktionäre mindestens seit dem 12. März 2013, 0.00 Uhr, 
             Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. 
 
 
             Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
             soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht - 
             unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen 
             Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
             Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
             werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
             Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
             Internetadresse http://www.tomorrow-focus.de unter der 
             Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 2013 bekannt 
             gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
       b)    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
             1, § 127 AktG 
 
 
             Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, 
             Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den 
             Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit 
             einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von 
             der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie 
             spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis 
             zum 28. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu 
             richten: 
 
 
                           TOMORROW FOCUS AG 
                             Armin Blohmann 
            Leiter Konzernkommunikation & Investor Relations 
                          Neumarkter Straße 61 
                             81673 München 
                   Telefax: +49 (0) 89 / 9250 - 2403 
                  E-Mail: a.blohmann@tomorrow-focus.de 
 
 
             Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
             werden nicht zugänglich gemacht. 
 
 
             Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich 
             zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des 
             Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige 
             Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter 
             http://www.tomorrow-focus.de in der Rubrik Investor 
             Relations/Hauptversammlung 2013 veröffentlichen. 
 
 
             Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
             eines Aktionärs zur Wahl Abschlussprüfern sinngemäß. Solche 
             Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich 
             zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der 
             Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht 
             zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
             ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
 
             Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn 
             sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
             Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
             Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
             verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
             fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
             bleibt unberührt. 
 
 
       c)    Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
             In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
             Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
             Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
             geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
             Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
             Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit 
             die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
             der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches 
             Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
             Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
             grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
             Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen 
             darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
 
             Nach § 17 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann der 
             Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
             zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere 
             berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während 
             ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den 
             gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Punkte der 
             Tagesordnung oder für den einzelnen Redner zu setzen. 
 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 
           2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 
           Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter 
           http://www.tomorrow-focus.de in der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlung 2013 eingesehen werden. 
 
 
   IV. 
   ANGABE DER GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
   GEMÄSS § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 58.313.628,- und ist eingeteilt in 
   58.313.628 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
   von EUR 1,- je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 58.313.628. Die 

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May 02, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.