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DGAP-HV: S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Merzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Merzhausen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft 
 
   Sasbacher Straße 5 
   79111 Freiburg i. Br. 
 
   WKN: 702100 
   ISIN: DE0007021008 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, den 12. Juni 2013, 10:00 Uhr, 
   Forum Merzhausen, Am Marktplatz 4, 
   79249 Merzhausen, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine Beschlussfassung nicht 
           vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das 
           Geschäftsjahr 2012 am 25. März 2013 gemäß §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
           Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen damit nicht vor. 
 
 
           Sämtliche vorgenannten Unterlagen können vom Tage der 
           Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft, Sasbacher 
           Straße 5, 79111 Freiburg i. Br., sowie im Internet unter 
           www.solarstromag.com/hv eingesehen werden. Auf Verlangen 
           werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der 
           Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich 
           und kostenlos übersandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 6.665.810,13 eine 
           Dividende in Höhe von EUR 0,125 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 1.550.795,50, an die Aktionäre 
           auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 
           EUR 5.115.014,63 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende 
           wird am 30. September 2013 zur Auszahlung fällig. 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           den Gewinnvortrag sind die 12.406.364 zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien errechnet sich dabei 
           aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien des Grundkapitals 
           (13.111.551 Stück) abzüglich der eigenen Aktien (705.187 
           Stück) der Gesellschaft, die nicht dividendenberechtigt sind. 
           Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 
           2012 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
           Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,125 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung 
           erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
           vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung 
           vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freiburg i. Br., 
           zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende 
           Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
           § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger, soweit im Gesetz nicht eine andere 
           Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.' 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden genehmigten Kapitalia und die Schaffung eines 
           neuen genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss sowie 
           die entsprechenden Satzungsänderungen 
 
 
           Die Satzung enthält in § 4 Abs. 2 die Ermächtigung des 
           Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
           der Gesellschaft gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen 
           einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15.000.000,00 
           durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser 
           Stückaktien (Stammaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). 
           Des Weiteren enthält die Satzung in § 4 Abs. 3 die 
           Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um 
           insgesamt bis zu EUR 1.779.200,00 durch Ausgabe von bis zu 
           695.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen 
           Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder 
           Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Da diese 
           beiden Ermächtigungen in ihrer Ausgestaltung zum Teil 
           voneinander abweichen, sollen sie aufgehoben werden und 
           stattdessen soll ein einheitliches neues Genehmigtes Kapital 
           2013 geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. 2 der Satzung enthaltene 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und/oder 
             Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 
             15.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender 
             nennwertloser Stückaktien (Stammaktien) zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital) sowie die in § 4 Abs. 3 der Satzung 
             enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der 
             Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder 
             mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.779.200,00 durch Ausgabe 
             von bis zu 695.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
             nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen 
             und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012), 
             werden, soweit jeweils noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung 
             zum Zeitpunkt des Antrags auf Eintragung des unter lit. b) 
             und lit. c) zu beschließenden neuen Genehmigten Kapitals 
             2013 in das Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Juni 2018 mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um 
             insgesamt bis zu EUR 16.780.800,00 durch Ausgabe von bis zu 
             6.555.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen 
             Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen 
             zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). Der Vorstand wird 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
             der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der 
             Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden 
             Fällen zulässig: 
 
 
         (i)   bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn 
               Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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