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DGAP-HV: STO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Stühlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Stühlingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
02.05.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STO Aktiengesellschaft 
 
   Stühlingen 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: - 727 410/727 413 - 
   ISIN: - DE0007274102/DE 0007274136 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 12.06.2013, 10.30 
   Uhr, 
 
   in der Stadthalle, Am Bahndamm, 79780 Stühlingen, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.)   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           STO AG zum 31.12.2012, des Lageberichts, des Berichtes des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31.12.2012 und des Konzernlageberichtes sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstandes zu den Angaben des §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Gem. §§ 172, 173 AktG ist für diesen Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gem. § 172 AktG 
           festgestellt. § 175 Abs. 1 S. 1 AktG sieht lediglich vor, dass 
           der Vorstand die Hauptversammlung unter anderem zur 
           Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des 
           Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. 
 
 
           Gem. §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 S. 1 AktG hat der Vorstand der 
           Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
           den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstandes 
           für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB 
           sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, 
           den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats 
           hierüber zugänglich zu machen. Die vorgenannten Unterlagen 
           werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab 
           Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
           STO Aktiengesellschaft, Ehrenbachstr. 1, 79780 Stühlingen, 
           sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der 
           Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.sto.de (Rubrik 'Unternehmen', Unterrubrik 'Investor 
           Relations') zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
           auszulegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.)   Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
           Höhe von EUR 63.388.899,47 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  1.   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR      EUR  12.360.060,00 
       0,31 und einer Sonderdividende in Höhe von EUR 
       4,56 je Stück dividendenberechtigte 
       Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 
       dividendenberechtigten Vorzugsaktien im 
       rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 
       6.497.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe 
       von 
 
  2.   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,25 und     EUR  18.701.280,00 
       einer Sonderdividende in Höhe von EUR 4,56 je 
       Stück dividendenberechtigte Stammaktie, also 
       auf die 3.888.000 dividendenberechtigten 
       Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag 
       von EUR 9.953.280,00 eine Gesamtausschüttung in 
       Höhe von 
 
  3.   Einstellung in andere Gewinnrücklagen             EUR  32.000.000,00 
 
  4.   Vortrag auf neue Rechnung                         EUR     327.559,47 
 
                                                        ------------------- 
 
  Bilanzgewinn:                                          EUR  63.388.899,47 
 
 
 
           Die Gesamtdividende ist am 13.06.2013 zahlbar. 
 
 
           Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien 
           ist berücksichtigt, dass die STO Aktiengesellschaft 432.000 
           Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält. Der auf 
           diese entfallende Anteil am Bilanzgewinn ist in dem in die 
           Gewinnrücklagen eingestellten Gewinnanteil enthalten. 
 
 
     3.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.)   Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf eine Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.)   Beschlussfassung über den Formwechsel der STO 
           Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer 
           Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der STO 
           Management SE und über die Feststellung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der STO Aktiengesellschaft haben 
           beschlossen, der Hauptversammlung den Formwechsel der 
           Gesellschaft nach Umwandlungsgesetz von einer 
           Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf 
           Aktien (KGaA) vorzuschlagen. 
 
 
           Im Rahmen des Formwechsels soll die neu gegründete STO 
           Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin in die 
           Gesellschaft eintreten und über ihren Vorstand die 
           Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen. 
           Die Vorstandsmitglieder der STO Aktiengesellschaft sind zu 
           Vorstandsmitgliedern der STO Management SE bestellt, um die 
           personelle Kontinuität in der Geschäftsführung zu sichern. 
           Sämtliche Aktien an der STO Management SE werden von der 
           Stotmeister Beteiligungs GmbH gehalten. An dieser sind 
           ausschließlich Mitglieder der Familien Stotmeister beteiligt. 
           Die Stotmeister Beteiligungs GmbH ist zugleich Inhaberin von 
           3.887.996 Stück auf den Namen lautenden Stammaktien der STO 
           Aktiengesellschaft. 
 
 
       a)    Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
 
 
         1.    Die STO Aktiengesellschaft wird formwechselnd 
               gem. §§ 190 ff., 226 f., 238 ff. UmwG in eine 
               Kommanditgesellschaft auf Aktien (im Folgenden auch 
               bezeichnet als 'KGaA') umgewandelt. 
 
 
         2.    Die KGaA führt die Firma 
 
 
              STO SE & Co. KGaA 
 
 
               und hat ihren Sitz in 79780 Stühlingen. 
 
 
         3.    Das Grundkapital der formwechselnden STO 
               Aktiengesellschaft in der zum Zeitpunkt der Eintragung des 
               Formwechsels in das Handelsregister bestehenden Höhe 
               (derzeitige Höhe EUR 17.556.480) und in der zum Zeitpunkt 
               der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister 
               bestehenden Einteilung in Stück 4.320.000 stimmberechtigte 
               auf den Namen lautende Stammaktien und Stück 2.538.000 
               stimmrechtslose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien 
               wird zum Grundkapital der STO SE & Co. KGaA, wobei die 
               Einteilung und Anzahl der Aktien wie vorstehend ausgeführt 
               beibehalten bleibt. 
 
 
         4.    Diejenigen Personen und Gesellschaften, die zum 
               Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels in das 
               Handelsregister Aktionäre der STO Aktiengesellschaft sind, 
               werden Kommanditaktionäre der STO SE & Co. KGaA. Sie 
               werden in demselben Umfang mit derselben Anzahl von 
               Stückaktien am Grundkapital der STO SE & Co. KGaA 
               beteiligt, wie sie es vor Wirksamwerden des Formwechsels 
               am Grundkapital der STO Aktiengesellschaft waren. 
               Stammaktionäre erhalten dieselbe Anzahl stimmberechtigter 
               auf den Namen lautender Stammaktien, die sie vor dem 
               Wirksamwerden des Formwechsels an der STO 

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May 02, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)

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Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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