DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Ratingen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
03.05.2013 / 15:12
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InVision AG
Ratingen
ISIN: DE0005859698
WKN: 585969
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2013
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zur
Ordentlichen Hauptversammlung der InVision AG, Ratingen,
am
Mittwoch, den 12. Juni 2013, 10.00 Uhr,
im
TRYP Hotel Düsseldorf Airport
Am Schimmersfeld 9
40880 Ratingen
Raum Tricom 1-2
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus
Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und
Parkkosten nicht erstattet werden können.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 und dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen
die vorgenannten Unterlagen unter www.invisionwfm.com/de im
Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Die
vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Konzernabschluss
zum 31. Dezember 2012 in seiner Sitzung am 19. März 2013
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie
einer Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so
dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu
fassen:
'Die Verhülsdonk & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für
die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2013, soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'
5. Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Herr Dr. Christof Nesemeier hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Juli 2013 niedergelegt. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Matthias Schroer, Mülheim an der Ruhr, IT-Berater
für die Zeit vom 1. August 2013 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2016 beschließt.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Herr Matthias Schroer ist bei keinen weiteren Gesellschaften
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder
eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, seinen Organen und wesentlichen beteiligten
Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für
die Wahlentscheidung maßgeblich sind:
- Herr Matthias Schroer hält als Mitgründer und
ehemaliges Vorstandsmitglied (bis 30. Juni 2011) der
InVision AG derzeit 11,3% der Anteile an der Gesellschaft.
Einen Kurzlebenslauf von Herrn Schroer finden Sie auf der
Homepage unter: www.invisionwfm.com/de im Bereich 'Investor
Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'.
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Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 2.235.000,00
und ist eingeteilt in 2.235.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und die
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 2.235.000.
Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft 43.648
eigene Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 der Satzung der InVision AG, Ratingen, nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch,
den 05. Juni 2013 (24:00 Uhr), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher
oder englischer Sprache bei unten genannter Adresse angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dies hat bis zum Ablauf des 05. Juni 2013 (24:00 Uhr) durch Vorlage
eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder englischer
Sprache erstellten Nachweises des depotführenden Instituts über ihren
Anteilsbesitz zu Beginn des 22. Mai 2013 (00:00 Uhr; Nachweisstichtag)
zu geschehen.
Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die Bestätigung des
depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter der von ihr
benannten Stelle:
InVision AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
bis zum Ablauf des 05. Juni 2013 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und des Nachweises
Eintrittskarten ausstellen, die den Aktionären zugesandt werden. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht durch
einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von
Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen können, wenn sie
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder
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May 03, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)
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