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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Ratingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2013 in Ratingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.05.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   InVision AG 
 
   Ratingen 
 
   ISIN: DE0005859698 
   WKN: 585969 
 
 
   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit ein zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung der InVision AG, Ratingen, 
 
   am 
   Mittwoch, den 12. Juni 2013, 10.00 Uhr, 
 
   im 
 
   TRYP Hotel Düsseldorf Airport 
 
   Am Schimmersfeld 9 
 
   40880 Ratingen 
 
   Raum Tricom 1-2 
 
   Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus 
   Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und 
   Parkkosten nicht erstattet werden können. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 und dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen 
           die vorgenannten Unterlagen unter www.invisionwfm.com/de im 
           Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
           'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung. Die 
           vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Konzernabschluss 
           zum 31. Dezember 2012 in seiner Sitzung am 19. März 2013 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie 
           einer Billigung des Konzernabschlusses durch die 
           Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so 
           dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Die Verhülsdonk & Partner GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für 
           die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
           Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahres 2013, soweit diese erfolgen sollte, bestellt.' 
 
 
     5.    Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Herr Dr. Christof Nesemeier hat sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Juli 2013 niedergelegt. Der 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Matthias Schroer, Mülheim an der Ruhr, IT-Berater 
 
 
           für die Zeit vom 1. August 2013 bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Herr Matthias Schroer ist bei keinen weiteren Gesellschaften 
           Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder 
           eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums. 
 
 
           Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum 
           Unternehmen, seinen Organen und wesentlichen beteiligten 
           Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für 
           die Wahlentscheidung maßgeblich sind: 
 
 
       -     Herr Matthias Schroer hält als Mitgründer und 
             ehemaliges Vorstandsmitglied (bis 30. Juni 2011) der 
             InVision AG derzeit 11,3% der Anteile an der Gesellschaft. 
 
 
 
           Einen Kurzlebenslauf von Herrn Schroer finden Sie auf der 
           Homepage unter: www.invisionwfm.com/de im Bereich 'Investor 
           Relations' unter der Rubrik 'Hauptversammlung'. 
 
 
 
   ______________________________________________________________________________________ 
 
   Angaben gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 2.235.000,00 
   und ist eingeteilt in 2.235.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
   mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede 
   Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und die 
   Stimmrechte zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 2.235.000. 
   Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine 
   Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft 43.648 
   eigene Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 18 der Satzung der InVision AG, Ratingen, nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, 
   den 05. Juni 2013 (24:00 Uhr), in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
   oder englischer Sprache bei unten genannter Adresse angemeldet haben. 
 
   Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. 
   Dies hat bis zum Ablauf des 05. Juni 2013 (24:00 Uhr) durch Vorlage 
   eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache oder englischer 
   Sprache erstellten Nachweises des depotführenden Instituts über ihren 
   Anteilsbesitz zu Beginn des 22. Mai 2013 (00:00 Uhr; Nachweisstichtag) 
   zu geschehen. 
 
   Die erforderlichen Anmeldungen der Aktionäre sowie die Bestätigung des 
   depotführenden Instituts müssen der Gesellschaft unter der von ihr 
   benannten Stelle: 
 
   InVision AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289 
   oder per E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   bis zum Ablauf des 05. Juni 2013 (24:00 Uhr) zugehen. 
 
   Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und des Nachweises 
   Eintrittskarten ausstellen, die den Aktionären zugesandt werden. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
   wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
   depotführenden Institut anzufordern. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht durch 
   einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen können, wenn sie 
   nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann unter anderem 
   dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
   Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist, oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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