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DGAP-HV: DVB Bank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DVB Bank SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DVB Bank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.06.2013 in Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.05.2013 / 15:26 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   DVB Bank SE 
 
   Frankfurt am Main 
 
   Wertpapierkennnummer: 804 550 
   ISIN: DE0008045501 
 
 
   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 
   am 13. Juni 2013 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, den 13. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
   in den Hermann Josef Abs Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am 
   Main, ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach 
           HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das 
           Geschäftsjahr 2012 mit dem im Lagebericht enthaltenen 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des 
           Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem im 
           Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem 
           Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     5     Beschlussfassung über eine Neuwahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     7     Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DVB Bank SE und der 
           LogPay Financial Services GmbH 
 
 
     8     Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung 
           des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DVB Bank SE und der 
           DVB Holding GmbH 
 
 
   Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des 
   Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2012 mit dem im 
   Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 mit dem im 
   Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu 
   den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   gemäß § 172 S. 1 AktG am 5. März 2013 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Den vom Vorstand aufgestellten 
   Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat am 28. März 2013 gebilligt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen 
   Beschluss zu fassen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen inklusive des im Konzernlagebericht 
   enthaltenen Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns stehen im 
   Internet unter 
 
   http://www.dvbbank.com/de/investor_relations/publications/financial_reports/index.html 
   zum Download zur Verfügung. Sie liegen zudem von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an während der Geschäftszeiten (9.00 bis 17.00 Uhr) 
   in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre 
   aus: 
 
           DVB Bank SE 
           Investor Relations 
           z. Hd. Frau Elisabeth Winter 
           Platz der Republik 6 
           60325 Frankfurt am Main 
 
 
   Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage bei der genannten 
   Adresse unverzüglich kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden auch 
   in der Hauptversammlung zur Verfügung stehen. 
 
   Zu Punkt 2 der Tagesordnung: 
 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe 
   von 27.880.422,00 EUR wird vollständig zur Ausschüttung einer 
   Dividende von 0,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. 
   Soweit die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien 
   hält, wird der aus dem Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallende 
   Betrag den Gewinnrücklagen zugeführt. 
 
   Zu Punkt 3 der Tagesordnung: 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
   Zu Punkt 4 der Tagesordnung: 
 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2012 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   Zu Punkt 5 der Tagesordnung: 
 
   Beschlussfassung über eine Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Herr Flemming Robert Jacobs, der dem Aufsichtsrat der DVB Bank SE seit 
   dem 10. Juni 2005 als Anteilseignervertreter angehört, scheidet mit 
   dem Ablauf der am 13. Juni 2013 stattfindenden Ordentlichen 
   Hauptversammlung aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat aus. Gemäß § 
   11 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist deshalb ein neues 
   Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignervertreter zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß (i) Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das 
   Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), (ii) § 17 
   SE-Ausführungsgesetz, (iii) § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, (iv) § 
   19 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der DVB 
   Bank SE vom 6./19. August 2008 (im Folgenden 
   'Mitbestimmungsvereinbarung' genannt) und (v) § 11 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft aus neun Mitgliedern (sechs Anteilseignervertreter 
   und drei Arbeitnehmervertreter) zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung beschließt gemäß § 11 Abs. 1 Sätze 2 und 4 der 
   Satzung der DVB Bank SE nur über die Wahl der sechs 
   Anteilseignervertreter, da die Mitbestimmungsvereinbarung vorsieht, 
   dass die drei Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nicht durch die 
   Hauptversammlung, sondern unmittelbar durch den SE-Betriebsrat gewählt 
   werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   Herr Carl Erik Steen, unabhängiger Senior Advisor, Oslo, Norwegen, 
   wird zum Mitglied des Aufsichtsrats der DVB Bank SE gewählt und zwar 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das laufende Geschäftsjahr 2013 beschließt. 
 
   Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
   Herr Carl Erik Steen ist nicht Mitglied in anderen nach deutschem 
   Recht gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
   Mandate in in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen, die den Mandaten in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten vergleichbar sind: 
 
     *     Wilh. Wilhelmsen Holding ASA, Oslo, Norwegen, 
           (Non-Executive Director) 
 
 
     *     Bertel O. Steen Holding AS, Lørenskog, Norwegen, 
           (Non-Executive Director) 
 
 
     *     Eitzen Chemical ASA, Oslo, Norwegen, (Non-Executive 
           Director) 
 
 
     *     R.S. Platou ASA, Oslo, Norwegen, (Non-Executive 
           Director) 
 
 
     *     Capreca AS, Oslo, Norwegen, (Chairman of the Board 
           of Directors) 
 
 
     *     AS Bemacs, Oslo, Norwegen, (Non-Executive Director) 
 
 
     *     Saverco NV, Antwerpen, Belgien, (Non-Executive 
           Director) 
 
 
     *     Golar LNG Partners LP, Hamilton, Bermuda, 
           (Non-Executive Director) 
 
 
     *     Seadrill Ltd, Hamilton, Bermuda, (Non-Executive 
           Director) 
 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Angaben nach Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (DCGK) i. d. F. vom 15. Mai 2012 
 
   Herr Carl Erik Steen unterhält keine nach Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 
   DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Zu Punkt 6 der Tagesordnung: 
 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2013 
   bestellt. 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zudem zum Abschlussprüfer für die etwaige prüferische Durchsicht 
   eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§ 37 w Abs. 5, 
   § 37 y Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2013 und der Konzernzwischenabschlüsse 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2013 09:26 ET (13:26 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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