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DGAP-HV: CANCOM SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CANCOM SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CANCOM SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
03.05.2013 / 15:29 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CANCOM SE 
 
   München 
 
   - ISIN DE0005419105 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 18. Juni 2013, 11 Uhr, 
 
   im hbw Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 
   München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG: 
 
     TOP 1:Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2012, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           (Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am 
           Sitz der Gesellschaft, Erika-Mann-Straße 69, 80636 München, 
           und im Internet unter http://www.cancom.com/hauptversammlung/ 
           eingesehen werden.) 
 
 
     TOP 2:Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns 
           aus dem Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von EUR 7.409.710,35 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   a) zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR             EUR 
   0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie              4.000.439,10 
 
   b) zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen               EUR 
                                                          3.409.271,25 
 
 
           Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und 
           für die Gewinnrücklagen sind die 11.429.826 zur Zeit des 
           Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
           vorhandenen, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 
           dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Die 
           Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
 
 
     TOP 3:Beschluss über die Entlastung des Vorstands für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     TOP 4:Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     TOP 5:Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die 
 
 
 
 
 
 
       S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
       mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg, HRB 17817) 
 
 
           zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
     TOP 6:Beschlussfassung über die Nachwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied, Herr Prof. Dr. Arun Chaudhuri, 
           scheidet aufgrund seiner Erklärung vom 12. März 2013 durch 
           Niederlegung des Mandates mit Beendigung der Hauptversammlung 
           am 18.06.2013 aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
 
           Durch Nachwahl ist der bestehende Aufsichtsrat wieder auf 
           seine satzungsgemäße Mitgliederzahl zu ergänzen. Die 
           Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich gemäß Art. 40 
           Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
           08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
           (SE) (SE-VO), § 17 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) in 
           Verbindung mit § 9 (1) Satz 1 der Satzung der Gesellschaft. 
           Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, welche von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Die Wahl erfolgt nach § 9 (2) in Verbindung mit § 9 (4) der 
           Satzung der Gesellschaft für die Zeit ab der Hauptversammlung 
           vom 18. Juni 2013 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 beschließt (§ 9 Abs. 2 Satz 3 der Satzung). 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt nach Empfehlung des 
           Nominierungsausschusses und unter Beachtung der von ihm 
           verabschiedeten Zielvorgabe für die Besetzung des 
           Aufsichtsrats und der Anforderungen des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex für die Besetzung des Aufsichtsrats und der 
           Bestimmung des § 100 Abs. 5 AktG vor, 
 
 
           Herrn Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kfm., Geschäftsführer der 
           Dr. Vielberth Verwaltungsgesellschaft mbH und der Elber GmbH, 
           Regensburg 
           - Aufsichtsrat der ZMD AG, Dresden, 
           ohne weitere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate - 
 
 
           als Nachfolger für den ausgeschiedenen Aufsichtsrat Herrn 
           Prof. Dr. Arun Chaudhuri bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, zu wählen. 
 
 
           Zwischen Herrn Dr. Lothar Koniarski selbst und der CANCOM SE 
           oder deren Konzerngesellschaften und den Organen der CANCOM SE 
           bestehen keine persönlichen oder gesellschaftlichen 
           Beziehungen i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. Herr Dr. Lothar Koniarski ist aber 
           beruflich mit Herrn Dr. Vielberth und seinen Unternehmen 
           verbunden. 
 
 
           Weitere Angaben zur Person und Eignung des Kandidaten finden 
           sich unter http://www.cancom.com/hauptversammlung/ 
 
 
     TOP 7:Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen - bedingtes 
           Kapital - und Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           1. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen 
 
 
           a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bis zum 17.06.2018 ein- oder mehrmalig Wandel- 
           und/oder Optionsschuldverschreibungen (nachfolgend allgemeine 
           Schuldverschreibungen genannt) zu begeben, die Wandlungs- bzw. 
           Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft gewähren. Die 
           Schuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder 
           mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden. 
           In diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie gegenüber 
           den Inhabern der Schuldverschreibungen zu übernehmen und ihnen 
           Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft 
           zu gewähren. 
 
 
           Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen darf 
           45.000.000,00 Euro nicht übersteigen bei einer Ausgabe von bis 
           zu 2.000.000 neuen Stückaktien. 
 
 
           Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des 
           Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten 
           Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das 
           Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem 
           Nominalbetrag liegenden Ausgabebetrages einer 
           Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für 
           eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Es kann vorgesehen 
           werden, dass das Umtauschverhältnis bzw. der Optionspreis 
           variabel ist. Der Wandlungs- bzw. Optionspreis kann innerhalb 
           einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der 
           Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgesetzt 
           werden. Der Ausgabepreis der neuen Aktien darf jedoch den 
           Durchschnitt der Schlusskurse an den 10 Handelstagen vor dem 
           Tag der Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der 
           Schuldverschreibung um nicht mehr als 20 % unterschreiten 
           (Xetra-Handel oder einem an die Stelle des Xetra-Systems 
           getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse). Das Umtauschverhältnis kann in 
           jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; 
           ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt 
           werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen 
           zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. 
 
 
           b) Die Schuldverschreibungen sollen von einem Kreditinstitut 
           oder einem sonstigen Emissionsunternehmen im Sinne des § 186 
           Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, 
           sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2013 09:29 ET (13:29 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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