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DGAP-HV: Herlitz AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Herlitz AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11. Juni 2013 im Saal der Eventpassage, Kantstraße 8, in 10623 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Herlitz AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.05.2013 16:20 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Herlitz Aktiengesellschaft 
 
Berlin 
 
ISIN DE0006053101 
ISIN DE0006053119 
WKN 605 310 
WKN 605 311 
 
 
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG DER 
HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am 
Dienstag, den 11. Juni 2013, ab 10.00 Uhr im Saal der Eventpassage, 
Kantstraße 8, in 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
 
   TAGESORDNUNG 
 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Herlitz 
Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
Bericht über die Lage der Herlitz Aktiengesellschaft und des Konzerns 
für das Geschäftsjahr 2012 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie der 
erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
Abs. 4 HGB 
 
Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Straße 
der Einheit 142-148, 14612 Falkensee, zur Einsicht der Aktionäre aus 
und stehen seitdem zum Download auf der Homepage der Gesellschaft 
unter http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zur Verfügung. Auf 
Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die 
Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2012 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu erteilen. 
 
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
Prüfungsausschusses, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
Niederlassung Berlin, für das Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer 
der Herlitz Aktiengesellschaft und des Konzerns zu bestellen und 
außerdem mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013 zu betrauen. 
 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der 
Gesellschaft unter der Adresse: 
 
Herlitz Aktiengesellschaft, c/o Deutsche Bank AG, 
General Meetings, PF 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main 
(Fax: 069/12 01 28 60 45, E-Mail: WP.HV@XCHANGING.COM) 
 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung 
nachweisen. Für den Nachweis reicht ein in Textform erstellter 
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Versammlung (Record Date), also auf den Beginn des 21. Mai 2013 zu 
beziehen und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. 
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage 
vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 04. Juni 2013 
unter der oben genannten Adresse zugehen. 
 
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 
AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft, die gegenüber den Aktionären 
weisungsgebunden sind, vertreten zu lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. 
Für Bevollmächtigungen kann das Formular verwendet werden, das den 
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. 
Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter 
http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zum Download zur 
Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter folgender 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: hauptversammlung@herlitzpbs.com. 
 
RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,- erreichen, 
können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor 
der Versammlung, also bis zum Ablauf des 11. Mai 2013 zugehen. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den 
Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und 
Wahlvorschläge unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
Herlitz Aktiengesellschaft, Rechtsabteilung, Straße der Einheit 
142-148, 14612 Falkensee (Fax: 030 43 93 34 08, 
E-Mail: SJaehnel@herlitzpbs.com) 
 
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 27. 
Mai 2013 bei der Gesellschaft eingehen, werden von der Gesellschaft im 
Internet unter http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html zugänglich 
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der gleichen 
Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt. 
 
Auskunftsrecht von Aktionären 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
Um eine sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden alle 
Aktionäre und Aktionärsvertreter, die auf der Hauptversammlung Fragen 
stellen wollen, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an 
die oben zu den Gegenanträgen genannten Adresse zu übersenden. Die 
Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. 
Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
Informationen auf der Homepage der Gesellschaft 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich zusammen mit 
dem Inhalt der Einberufung und der Tagesordnung nebst Erläuterungen zu 
Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss gefasst wird, der in der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, der Gesamtzahl 
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, etwaiger 
Ergänzungen der Tagesordnung aufgrund von Minderheitsverlangen sowie 
einem Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.herlitz.de/hauptversammlung.html. 
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.907.735,00 EUR und ist in 
10.907.735 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
Stimmrechten eingeteilt. 3.708.630 Aktien sind zum Börsenhandel 
zugelassen, während 7.199.105 Aktien nicht zum Börsenhandel zugelassen 
sind. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien der Herlitz Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich daher auf 10.907.735 
Stück. 
 
Berlin, im April 2013 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 03, 2013 10:20 ET (14:20 GMT)

HERLITZ AKTIENGESELLSCHAFT 
 
Der Vorstand 
 
 
 
 
03.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Herlitz AG 
              Am Borsigturm 100 
              13507 Berlin 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)30 43 93-0 
Fax:          +49 (0)30 43 93-3300 
E-Mail:       mwillert@herlitzpbs.com 
Internet:     www.herlitz.de 
ISIN:         DE0006053101, DE0006053119 
WKN:          605310 
Börsen:       Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General 
              Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 03, 2013 10:20 ET (14:20 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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