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DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Liederhalle, Mozartsaal, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.06.2013 in Liederhalle, Mozartsaal, Berliner 
Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:12 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   STINAG Stuttgart Invest AG 
 
   Stuttgart 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer 
   ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 am 
   Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in den Mozartsaal der 
   Liederhalle, Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart, ein. 
 
   Tagesordnung 
   der ordentlichen Hauptversammlung 
   der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart, 
   am Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, 
           des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart 
           Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte 
           Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die 
           STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der Bericht 
           des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der 
           Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG 
           zugänglich gemacht und zu Beginn der Verhandlung vom Vorstand 
           und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrates erläutert. 
 
 
           Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem 
           uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden. 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
           § 172 AktG festgestellt. 
 
 
           Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 
           1 keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu beschließen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2012 zu beschließen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im 
           Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 22.678.861,92 
           EUR 
 
 
   a)    einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR 
 
         zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,41 je                 = 
         Stückaktie                                            6.103.529,78 
                                                                        EUR 
 
         eines Sonderbonusses (einmalig) von EUR 0,34 je                  = 
         Stückaktie                                            5.061.463,72 
                                                                        EUR 
 
         zu verwenden und 
 
   b)    den verbleibenden Betrag in Höhe von 11.513.868,42 
         EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
   Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der 
   Verwaltung wird am Montag, 06. Mai 2013, im Bundesanzeiger 
   veröffentlicht und kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG, 
   Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, 
   kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden. 
 
   Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter der Adresse 
   www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung einzusehen und 
   abrufbar. Die Tagesordnung kann auch bei der STINAG Stuttgart Invest 
   AG, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart kostenfrei angefordert 
   werden. Des Weiteren können die vollständigen Angaben den Mitteilungen 
   gemäß § 125 AktG entnommen werden. Diese erhalten die Aktionäre 
   unaufgefordert von ihren Depot führenden Kreditinstituten. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechtes 
 
     (1)   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre 
           berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 20. Juni 2013, 24.00 
           Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
           Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft 
           empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet 
           und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
           durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das Depot 
           führende Institut nachgewiesen haben: 
 
 
          STINAG Stuttgart Invest AG 
          c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, 
          Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, 
          mit allen Filialen der Baden-Württembergische Bank 
 
 
     (2)   Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch 
           einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
           Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das Depot führende Institut zu erfolgen. Der Nachweis 
           hat sich auf den Beginn des 06. Juni 2013, (d. h. 00.00 Uhr) 
           zu beziehen. 
 
 
           Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
           der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 
           20. Juni 2013, 24.00 Uhr, zugehen. 
 
 
           Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für 
           die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur 
           Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist 
           berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
           Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
           Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
           erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
 
           Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
           Umfang des Stimmrechtes richten sich ausschließlich - neben 
           der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum 
           06. Juni 2013, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem 
           Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von 
           Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser 
           Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die 
           Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der 
           Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h. 
           Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
           Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
           Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
           Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
           Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach 
           Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
           teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
           bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
           Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
           Dividendenberechtigung. 
 
 
           Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
           werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
           übersandt. Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular 
           für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei 
           der Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
           Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
           frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
           Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
           tragen. 
 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen 
   Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung 
   bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 

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