DGAP-HV: STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2013 in Liederhalle, Mozartsaal, Berliner Platz 1 - 3, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.05.2013 / 15:12 =-------------------------------------------------------------------- STINAG Stuttgart Invest AG Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer: 731 800 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 am Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr, in den Mozartsaal der Liederhalle, Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart, ein. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart, am Donnerstag, 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der Bericht des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich gemacht und zu Beginn der Verhandlung vom Vorstand und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu beschließen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 zu beschließen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 22.678.861,92 EUR a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,41 je = Stückaktie 6.103.529,78 EUR eines Sonderbonusses (einmalig) von EUR 0,34 je = Stückaktie 5.061.463,72 EUR zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 11.513.868,42 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird am Montag, 06. Mai 2013, im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, kostenfrei angefordert sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung eingesehen werden. Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter der Adresse www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung einzusehen und abrufbar. Die Tagesordnung kann auch bei der STINAG Stuttgart Invest AG, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart kostenfrei angefordert werden. Des Weiteren können die vollständigen Angaben den Mitteilungen gemäß § 125 AktG entnommen werden. Diese erhalten die Aktionäre unaufgefordert von ihren Depot führenden Kreditinstituten. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 20. Juni 2013, 24.00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut nachgewiesen haben: STINAG Stuttgart Invest AG c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, mit allen Filialen der Baden-Württembergische Bank (2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das Depot führende Institut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 06. Juni 2013, (d. h. 00.00 Uhr) zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 20. Juni 2013, 24.00 Uhr, zugehen. Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechtes richten sich ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum 06. Juni 2013, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei der Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
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May 06, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)