DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2013 / 15:15
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag,
den 24. Juni 2013, um 12:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, §
315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
in Höhe von insgesamt EUR 4.761.620,89 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,06 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 2.968.466,22
Einstellung in die Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR
1.793.154,67
Bilanzgewinn: EUR
4.761.620,89-
'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax:+49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis
Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr.
Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB)
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, mithin Montag, den 3. Juni 2013, 00:00
Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g.
Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine
Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§
126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende
Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49 221 6504-1099
E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und
Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular
erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das
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May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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