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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE0006578008 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, 
   den 24. Juni 2013, um 12:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
   Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, § 
           315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, 
           jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und 
           Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
           § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
           Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, 
           sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 
           'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
           'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten 
           Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 
           in Höhe von insgesamt EUR 4.761.620,89 wird wie folgt 
           verwendet: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,06 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                       2.968.466,22 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen:                          EUR 0,00 
 
   Gewinnvortrag:                                                    EUR 
                                                            1.793.154,67 
 
   Bilanzgewinn:                                                     EUR 
                                                           4.761.620,89- 
                                                                       ' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Telefax:+49 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis 
   Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr. 
 
   Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) 
   und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den 
   Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, mithin Montag, den 3. Juni 2013, 00:00 
   Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. 
   Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
   mithin bis Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für 
   den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine 
   Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 
   126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
   elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende 
   Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
   Telefax: +49 221 6504-1099 
   E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und 
   Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
   in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
   stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche 
   Form der Vollmacht ab. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
   Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
   Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular 
   erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die 
   bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das 

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May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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