DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2013 / 15:15
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KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG
Köln
- ISIN DE0006578008 -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag,
den 24. Juni 2013, um 12:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln,
Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, §
315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung,
sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link
'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten
Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
in Höhe von insgesamt EUR 4.761.620,89 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,06 je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 2.968.466,22
Einstellung in die Gewinnrücklagen: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR
1.793.154,67
Bilanzgewinn: EUR
4.761.620,89-
'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss-
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Telefax:+49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis
Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr.
Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB)
und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den
Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, mithin Montag, den 3. Juni 2013, 00:00
Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g.
Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage
des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine
Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§
126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die
elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende
Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49 221 6504-1099
E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und
Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den
Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular
erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind,
nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die
Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten
werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den
Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung
gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
Donnerstag, den 20. Juni 2013, 24.00 Uhr postalisch, per Telefax oder
per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu
übermitteln:
Post: KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2013
Colonia-Allee 3
51067 Köln
oder Telefax: +49 221 6504-1099
oder E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der
Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573
auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in
der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 229.136
eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung
unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des
Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 24. Mai
2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende
Verlangen an die nachfolgende Adresse:
KHD Humboldt Wedag International AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3
51067 Köln.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse
http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt
gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge,
Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse
der Gesellschaft zu richten:
KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2013
Colonia-Allee 3
51067 Köln
oder per Telefax: +49 221 6504-1099
oder per E-Mail: sabine.marzola@khd.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen
nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126
Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach
ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung
'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei
werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis
zum Sonntag, den 9. Juni 2013, 24:00 Uhr, bei der im ersten
Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende
zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen.
4. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich unter der Internetadresse http://www.khd.com über den
Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch',
Rubrik 'Hauptversammlung'.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des
Geschäftsberichts 2012 und des Konzerngeschäftsberichts 2012 stehen im
Internet unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations'
mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' zum
Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich
zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen.
Köln, im Mai 2013
KHD Humboldt Wedag International AG
Der Vorstand
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06.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KHD Humboldt Wedag International AG
Colonia-Allee 3
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Deutschland
Telefon: +49 221 6504-1500
Fax: +49 221 6504-1409
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WKN: 657800
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209823 06.05.2013
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May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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