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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: -2-

DJ DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Köln mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   KHD HUMBOLDT WEDAG INTERNATIONAL AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE0006578008 - 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, 
   den 24. Juni 2013, um 12:00 Uhr, im Marriott Hotel Köln, 
   Johannisstraße 76-80, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Lageberichts für den Konzern, des 
           Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5, § 
           315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, 
           jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- und 
           Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach 
           § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
 
           Vorstehende Unterlagen, einschließlich dieser Einberufung, 
           sind ab dem Zeitpunkt dieser Einberufung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter http://www.khd.com über den Link 
           'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
           'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche vorstehend genannten 
           Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Gesellschaft 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Der Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 
           in Höhe von insgesamt EUR 4.761.620,89 wird wie folgt 
           verwendet: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,06 je              EUR 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                       2.968.466,22 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen:                          EUR 0,00 
 
   Gewinnvortrag:                                                    EUR 
                                                            1.793.154,67 
 
   Bilanzgewinn:                                                     EUR 
                                                           4.761.620,89- 
                                                                       ' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
   Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Telefax:+49 89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, mithin bis 
   Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr. 
 
   Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform (§ 126b BGB) 
   und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den 
   Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, mithin Montag, den 3. Juni 2013, 00:00 
   Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter der o.g. 
   Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
   mithin bis Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   erhalten die Aktionäre Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
   Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
   Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das entscheidende Datum für 
   den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Eine 
   Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen in Textform (§ 
   126b BGB) zu erteilen. Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
   elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende 
   Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
   Telefax: +49 221 6504-1099 
   E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen, besteht nach Gesetz und 
   Satzung kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
   in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte 
   stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche 
   Form der Vollmacht ab. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
   Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte 
   Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Auf diesem Formular 
   erhalten sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die 
   bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Einzelweisungen aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
   Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen erteilt sind, 
   nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass sich die 
   Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme enthalten 
   werden. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den 
   Stimmrechtsvertreter nicht entgegen genommen. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 
   Donnerstag, den 20. Juni 2013, 24.00 Uhr postalisch, per Telefax oder 
   per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse zu 
   übermitteln: 
 
        Post:    KHD Humboldt Wedag International AG 
                 Hauptversammlung 2013 
                 Colonia-Allee 3 
                 51067 Köln 
 
   oder Telefax: +49 221 6504-1099 
 
   oder E-Mail: KHD.HV2013@KHD.com 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung beläuft sich das Grundkapital der 
   Gesellschaft auf EUR 49.703.573,00 und ist eingeteilt in 49.703.573 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede eine Stimme in 
   der Hauptversammlung gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 
   49.703.573. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 229.136 
   eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
   Rechte der Aktionäre in Bezug auf die Hauptversammlung 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung 
   unter anderem die folgenden Rechte zu: 
 
     1.    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 
           Absatz 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des 
           Grundkapitals (entsprechend Stück 500.000 Aktien) erreichen, 
           können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
           eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
           Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
           richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
           Hauptversammlung, also spätestens am Freitag, den 24. Mai 
           2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
           Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
 
           KHD Humboldt Wedag International AG 
           - Vorstand - 
           Colonia-Allee 3 
           51067 Köln. 
 
 
           Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
           http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' mit 
           Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' bekannt 
           gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
           nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
           einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge 
           übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
           sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, 
           Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
           Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Adresse 
           der Gesellschaft zu richten: 
 
 
           KHD Humboldt Wedag International AG 
           Hauptversammlung 2013 
           Colonia-Allee 3 
           51067 Köln 
           oder per Telefax: +49 221 6504-1099 
           oder per E-Mail: sabine.marzola@khd.com 
 
 
           Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen 
           nicht zugänglich gemacht werden. Zusätzlich zu den in § 126 
           Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch 
           dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
           ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
 
           Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des 
           Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen nach 
           ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.khd.com 
           über den Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 
           'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
           werden mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis 
           zum Sonntag, den 9. Juni 2013, 24:00 Uhr, bei der im ersten 
           Absatz dieses Abschnittes genannten Adresse eingehende 
           zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den 
           Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle 
           Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
           genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
 
           Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
           Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
           Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
           Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den 
           Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
           entsprechen. 
 
 
     4.    Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
           Aktionäre 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
           §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden 
           sich unter der Internetadresse http://www.khd.com über den 
           Link 'Investor Relations' mit Spracheinstellung 'Deutsch', 
           Rubrik 'Hauptversammlung'. 
 
 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG einschließlich des 
   Geschäftsberichts 2012 und des Konzerngeschäftsberichts 2012 stehen im 
   Internet unter http://www.khd.com über den Link 'Investor Relations' 
   mit Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 'Hauptversammlung' zum 
   Download bereit. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich 
   zu machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Die Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. 
 
   Köln, im Mai 2013 
 
   KHD Humboldt Wedag International AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
06.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    KHD Humboldt Wedag International AG 
                Colonia-Allee 3 
                51067 Köln 
                Deutschland 
Telefon:        +49 221 6504-1500 
Fax:            +49 221 6504-1409 
E-Mail:         ir@khd.com 
Internet:       http://www.khd.com 
ISIN:           DE0006578008 
WKN:            657800 
Börsen:         Auslandsbörse(n) xetra, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, 
                Düsseldorf, Nasdaq 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
209823 06.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.