Anzeige
Mehr »
Dienstag, 09.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Pentagon in Alarmbereitschaft? Dieser Rohstoff könnte jetzt Gold in den Schatten stellen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
101 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:17 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   edding Aktiengesellschaft 
 
   Ahrensburg 
 
   ISIN DE0005647903 (WKN 564790) 
 
   ISIN DE0005647937 (WKN 564793) 
 
 
   Wir laden unsere Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur 
 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   der edding Aktiengesellschaft 
   am 
   Montag, den 17. Juni 2013, um 09:30 Uhr 
   Radisson BLU Hotel Hamburg, 
   Marseiller Straße 2 
   in 20355 Hamburg. 
 
   Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 08:30 Uhr. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, 
           des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012 
 
 
           Nach Einstellung von EUR 44.889,75 aus dem Jahresüberschuss in 
           Höhe von EUR 1.899.023,00 in die Gewinnrücklagen gemäß 
           § 58 Abs. 2 AktG verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR 
           1.854.133,25. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
           diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender Höhe an die 
           Aktionäre auszuschütten: 
 
 
          * EUR 1,75 je Vorzugsstückaktie im rechnerischen 
          Nennwert von EUR 5,00; 
          dies sind bei 473.219 Stück dividendenberechtigten 
          Vorzugsstückaktien EUR 828.133,25. 
 
 
          * EUR 1,71 je Stammstückaktie im rechnerischen 
          Nennwert von EUR 5,00; 
          dies sind bei 600.000 Stück dividendenberechtigten 
          Stammstückaktien EUR 1.026.000,00. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Herr Per Ledermann war bis zum 31. Dezember 2012 
           Alleinvorstand der edding AG. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Per Ledermann 
           für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt die Hauptversammlung 
           über die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für 
           das abgelaufene Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied 
           auf EUR 18.000,00 festzusetzen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für 
           den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss der edding 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und 
   ihre Berechtigung nachweisen. 
 
   Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder 
   englischer Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Versammlung (27. Mai 2013, 00:00 Uhr, sog. 
   Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft bis zum 10. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
           edding Aktiengesellschaft 
           c/o M.M. Warburg & CO KGaA 
           Ferdinandstraße 75 
           20095 Hamburg 
           Fax: +49 40 3618-1116 
 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record 
   Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
   haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach 
   dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch 
   durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt 
   werden. 
 
   Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung 
   der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber 
   der Gesellschaft gilt, sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit 
   gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, 
   Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 
   Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere 
   Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten 
   mit dem jeweils zu Bevollmächtigten abzustimmen. 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs 
   kann die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden: 
   investor@edding.de 
 
   Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich 
   an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Mai 2013, 24:00 Uhr, 
   zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
   edding Aktiengesellschaft 
   Vorstand 
   Bookkoppel 7 
   22926 Ahrensburg 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
   der Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung 
   zu versehen. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com, 
   dort im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und 
   Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') nach Maßgabe der gesetzlichen 
   Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor 
   der Hauptversammlung, also bis zum 2. Juni 2013, 24:00 Uhr, der 
   Gesellschaft einen zulässigen und begründeten Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
   Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat: 
 
   edding Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bookkoppel 7 
   22926 Ahrensburg 
   Fax: +49 4102 808-204 
   E-Mail: investor@edding.de 
 
   Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
   sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:17 ET (13:17 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.