DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2013 / 15:17
=--------------------------------------------------------------------
edding Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN DE0005647903 (WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793)
Wir laden unsere Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung 2013
der edding Aktiengesellschaft
am
Montag, den 17. Juni 2013, um 09:30 Uhr
Radisson BLU Hotel Hamburg,
Marseiller Straße 2
in 20355 Hamburg.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 08:30 Uhr.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
edding Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses,
des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012
Nach Einstellung von EUR 44.889,75 aus dem Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 1.899.023,00 in die Gewinnrücklagen gemäß
§ 58 Abs. 2 AktG verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR
1.854.133,25. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender Höhe an die
Aktionäre auszuschütten:
* EUR 1,75 je Vorzugsstückaktie im rechnerischen
Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 473.219 Stück dividendenberechtigten
Vorzugsstückaktien EUR 828.133,25.
* EUR 1,71 je Stammstückaktie im rechnerischen
Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 600.000 Stück dividendenberechtigten
Stammstückaktien EUR 1.026.000,00.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Herr Per Ledermann war bis zum 31. Dezember 2012
Alleinvorstand der edding AG.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Per Ledermann
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt die Hauptversammlung
über die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Grundvergütung für
das abgelaufene Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 18.000,00 festzusetzen.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss der edding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und
ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder
englischer Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Versammlung (27. Mai 2013, 00:00 Uhr, sog.
Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis zum 10. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:
edding Aktiengesellschaft
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
Fax: +49 40 3618-1116
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach
dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch
durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt
werden.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung
der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber
der Gesellschaft gilt, sind für Kreditinstitute oder diesen insoweit
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstituten und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135
Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten
mit dem jeweils zu Bevollmächtigten abzustimmen.
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs
kann die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden:
investor@edding.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich sind.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich
an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Mai 2013, 24:00 Uhr,
zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu
richten:
edding Aktiengesellschaft
Vorstand
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung
zu versehen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.edding.com,
dort im Bereich 'Unternehmen' > 'Investor Relations' > 'Berichte und
Kennzahlen' > 'Hauptversammlung') nach Maßgabe der gesetzlichen
Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor
der Hauptversammlung, also bis zum 2. Juni 2013, 24:00 Uhr, der
Gesellschaft einen zulässigen und begründeten Gegenantrag gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Fax: +49 4102 808-204
E-Mail: investor@edding.de
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2013 09:17 ET (13:17 GMT)
© 2013 Dow Jones News
