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DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 A

DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Parkhotel 
Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   Industrielle Befestigungssysteme 
 
   Ahrensburg 
 
   ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890 
 
 
   Zur 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
 
   laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am 
 
   Donnerstag, den 4. Juli 2013, 10.00 Uhr 
 
 
   im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a, 
   22926 Ahrensburg, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1)    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
           2012 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung 
           gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
           Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der 
           Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
           Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
 
 
           Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach 
           § 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter 
           www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der 
           Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen 
           sind auch während der Hauptversammlung einsehbar. 
 
 
           Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss 
           bereits festgestellt haben. 
 
 
     2)    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Aufgrund der Bilanzierung von aktiven latenten Steuern besteht 
           zum 31.12.2012 eine Ausschüttungssperre von EUR 1.200.000,00. 
           Der sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebende 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.020.868,09 steht daher für eine 
           Ausschüttung nicht zur Verfügung, sondern wird auf neue 
           Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns entfällt daher. 
 
 
     3)    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4)    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5)    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, 
           Zweigniederlassung Hamburg, Admiralitätstraße 10, 20459 
           Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu 
           deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6)    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           beschließen. Mit Beschluss vom 19. Juli 2012 hat die 
           Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende 
           Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in 
           diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die 
           Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
           abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied 
           des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum 
           Jahresabschluss dargestellt. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in 
   2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung 
   und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft, 
 
   Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Fax-Nummer: +49 (0) 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 27. Juni 2013 
   24:00 Uhr (MESZ) zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit 
   der Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form 
   eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
   erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine 
   Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, 
   also auf den 13. Juni 2013, 00:00 Uhr (MESZ). 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, 
   wer den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur 
   Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung 
   zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
   der Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren 
   Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein 
   Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen 
   wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und 
   formgerecht anmelden oder die fristgerechte und formgerechte Anmeldung 
   vom Bevollmächtigten vornehmen lassen. Vollmachten können durch 
   Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 

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May 07, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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