DGAP-HV: Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2013 in Parkhotel
Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2013 / 15:08
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Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
Industrielle Befestigungssysteme
Ahrensburg
ISIN: DE0005198907/WKN: 519 890
Zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2013
laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft ein. Sie findet am
Donnerstag, den 4. Juli 2013, 10.00 Uhr
im Parkhotel Ahrensburg, Raum Versailles 2, Lübecker Straße 10 a,
22926 Ahrensburg, statt.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2012 nebst Lagebericht des Vorstands, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches und der Erklärung zur Unternehmensführung
gemäß § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Bogenstraße 43-45, 22926 Ahrensburg, während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den
Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Ferner können sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen nach
§ 124a AktG und dieser Einberufung auch im Internet unter
www.Behrens.AG eingesehen werden. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
sind auch während der Hauptversammlung einsehbar.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung
vorgesehen, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss
bereits festgestellt haben.
2) Verwendung des Bilanzgewinns
Aufgrund der Bilanzierung von aktiven latenten Steuern besteht
zum 31.12.2012 eine Ausschüttungssperre von EUR 1.200.000,00.
Der sich aus dem festgestellten Jahresabschluss ergebende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.020.868,09 steht daher für eine
Ausschüttung nicht zur Verfügung, sondern wird auf neue
Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns entfällt daher.
3) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4) Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5) Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart,
Zweigniederlassung Hamburg, Admiralitätstraße 10, 20459
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zu
deren Unabhängigkeit eingeholt.
6) Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die Hauptversammlung kann nach § 120 Abs. 4 AktG über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. Mit Beschluss vom 19. Juli 2012 hat die
Hauptversammlung das zu diesem Zeitpunkt bestehende
Vergütungssystem gebilligt. Die Gesellschaft möchte auch in
diesem Jahr den Aktionären die Gelegenheit geben, über die
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
abzustimmen. Das bestehende Vergütungssystem für das Mitglied
des Vorstands der Gesellschaft ist im Anhang zum
Jahresabschluss dargestellt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das bestehende System
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.168.000,00. Es ist eingeteilt in
2.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien.
Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nach § 19 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, dessen Anmeldung
und Berechtigungsnachweis der Gesellschaft,
Joh. Friedrich Behrens Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax-Nummer: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
in Textform (§ 126b BGB) mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum Ablauf des 27. Juni 2013
24:00 Uhr (MESZ) zugegangen ist. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit
der Anmeldung ist deren Zugang. Der Berechtigungsnachweis hat in Form
eines in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kreditinstitut, einen deutschen Notar oder eine
Wertpapiersammelbank zu erfolgen. Der Berechtigungsnachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen,
also auf den 13. Juni 2013, 00:00 Uhr (MESZ).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur,
wer den Berechtigungsnachweis ordnungsgemäß erbracht hat.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer wie zuvor beschrieben den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur
Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung
teilzunehmen oder das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im
Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert haben. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung
zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an
der Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen oder können, können ihr Stimmrecht und ihre weiteren
Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein
Kreditinstitut oder durch eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen
wollen, müssen den Bevollmächtigten bzw. sich selbst fristgerecht und
formgerecht anmelden oder die fristgerechte und formgerechte Anmeldung
vom Bevollmächtigten vornehmen lassen. Vollmachten können durch
Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der
Gesellschaft erteilt werden. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine sonst in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG
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