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DGAP-HV: aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: aap Implantate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
aap Implantate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   aap Implantate AG 
 
   Berlin 
 
   - WKN 506 660 - 
   - ISIN DE005066609 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der 
   am Freitag, dem 14. Juni 2013, 9:00 Uhr 
   im Best Western Hotel Steglitz International, 
   Albrechtstr. 2, 12165 Berlin 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung 
           an über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.aap.de/de/investoren/hauptversammlung zugänglich. 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt 
           hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden bedingten Kapitals I einschließlich entsprechender 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Die Hauptversammlung hat am 30. Juni 2006 ein bedingtes 
           Kapital I in Höhe von EUR 1.200.000,00 geschaffen und den 
           Vorstand bzw., soweit der Vorstand der Gesellschaft betroffen 
           ist, den Aufsichtsrat ermächtigt, Bezugsrechte an Mitglieder 
           des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte der 
           Gesellschaft, Mitglieder der Geschäftsführung und ausgewählte 
           Führungskräfte von mit der Gesellschaft verbundenen 
           Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie an Arbeitnehmer der 
           Gesellschaft und mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundener 
           Unternehmen zu gewähren. Das bedingte Kapital I beträgt nach 
           der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 06.07.2012 nur 
           noch 62.000,00 EUR. Die Ermächtigung wurde nicht ausgenutzt 
           und ist aufgrund Zeitablaufs erloschen, so dass das bedingte 
           Kapital I aufgehoben werden kann. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Das bedingte Kapital I gemäß § 5 Absatz 8 der Satzung wird 
           aufgehoben. Die bisherigen Absätze 9, 10 und 11 des § 5 werden 
           zu Absätzen 8, 9 und 10. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
           Gewährung von Aktienoptionen sowie die Schaffung eines 
           bedingten Kapitals zur Bedienung des aap-Aktienoptionsplans 
           2013 einschließlich Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft strebt auch weiterhin eine an den 
           Aktionärsinteressen ausgerichtete Geschäftstätigkeit an, die 
           die Steigerung des langfristigen Börsenwertes der Gesellschaft 
           aktiv fördert. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Gesellschaft, 
           die Ergänzung des bei der Gesellschaft bestehenden 
           erfolgsabhängigen Incentive-Programms in Form eines 
           Aktienoptionsplans für Mitarbeiter der Gesellschaft sowie für 
           Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft. Eine 
           Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der 
           Gesellschaft ist hierbei nicht vorgesehen. 
 
 
           Der Aktienoptionsplan 2013 soll nach dem Vorschlag von 
           Vorstand und Aufsichtsrat dazu dienen, die Optionsberechtigten 
           an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung partizipieren zu 
           lassen. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung beträgt vier 
           Jahre. Die Anknüpfung an den Börsenkurs soll weiterhin der 
           Leistungsanreiz der Bezugsberechtigten im Rahmen des neuen 
           Aktienoptionsplans sein. Damit ist auch weiterhin 
           gewährleistet, dass die Bezugsrechte erst ausgeübt werden 
           können, wenn der Unternehmenswert gesteigert wurde. Zudem wird 
           der Vermögensvorteil, den die Bezugsberechtigten durch die 
           Ausübung der Bezugsrechte erzielen können, auf das Vierfache 
           des bei Ausgabe der Bezugsrechte festgesetzten 
           Ausübungspreises begrenzt. Im Ergebnis wird damit durch die 
           Vorgabe ambitionierter, aber gleichwohl erreichbarer Ziele die 
           Motivation der Berechtigten gesteigert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
 
             Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 19. 
             Dezember 2015 für die in nachstehender Nr. 1 genannten 
             berechtigten Personen einen Aktienoptionsplan 
             ('Aktienoptionsplan 2013') aufzulegen und bis zu 300.000 
             Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 
             Stückaktie der Gesellschaft ('Bezugsrechte') mit einer 
             Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe 
             gemäß nachstehender Nr. 4 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der 
             Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte 
             können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung 
             übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die 
             einzelnen gemäß Nr. 1 berechtigten Personen zu übertragen; 
             auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der 
             berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung 
             der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft 
             entweder durch Ausnutzung des unter lit. b) zur 
             Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch 
             eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich 
             erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der 
             Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen: 
 
 
         1.    Berechtigte Personen, Erwerb der Bezugsrechte, 
               Erwerbszeiträume 
 
 
               Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2013 werden Bezugsrechte 
               an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter 
               verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben. Eine 
               Ausgabe an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder 
               Geschäftsführungsorgane verbundener Unternehmen ist nicht 
               möglich. 
 
 
               Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss 
               eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem 
               jeweiligen Bezugsberechtigten. 
 
 
               Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug 
               je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der 
               Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen 
               Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn 
               teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können 
               vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in 
               Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen 
               Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch 
               eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die 
               Einzelheiten legt der Vorstand fest. 
 
 
               Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in drei Jahrestranchen 
               mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60 % 
               des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines 
               Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den 
               Jahren 2013, 2014 und 2015 erfolgen. Dabei sind 
               Erwerbszeiträume: 
 
 
           -     der jeweils vierte und die neun folgenden 
                 Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung 
                 der Gesellschaft ('Erwerbszeitraum 1'), 
 
 
           -     der jeweils vierte und die neun folgenden 
                 Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des 
                 Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte 
                 Quartal eines Geschäftsjahres ('Erwerbszeitraum 2'). 
 
 
 
               Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses 
               Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 
               2015 zulässig. 
 
 

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May 07, 2013 09:09 ET (13:09 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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